abmahnung erhalten - was nun ?

31. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
tesaband
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
abmahnung erhalten - was nun ?

hallo

ich habe heute eine abmahnung von einer bekannten anwaltskanlei erhalten.

der grund:
ich habe bei ebay eine cd angeboten, auf der eine größere anzahl ebooks eines schriftstellers sind.

diese cd habe ich auf dem flomarkt erworben.
mir ist zwar aufgefallen, dass dies eine selbstgebrannte cd ist, der verkäufer versicherte mir aber, dass ebooks frei verkäuflich seien.
ich habe mir diese cd dann zu hause angesehen, habe aber entschieden, dass das lesen am bildschirm doch nicht so das ware ist.
ich habe also diese cd zum verkauf angeboten.
einen tag später hat ebay die auktion beendet, mit dem hinweis auf eine evtl. verletzung des urheberrechts.
nun war ich natürlich geschockt und habe mich auch sofort damit abgefunden.
heute habe ich dann diese abmahnung per mail erhalten.
gleichzeitig ging sie auch noch per fax bei mir ein.
per post soll sie noch zugestellt werden.

mir wird also vorgeworfen das ich mit vervielfältigungsstücken urheberrechtlich geschützter schriftwerke in form von dateien handel.
ich soll nun eine unterlassungserklärung unterzeichnen und die kosten von über 900,- euro bezahlen.

ich möchte betonen, dass ich mit meinem angebot keine bösen absichten hatte.
es stellt sich für mich nun die frage, wie es weiter gehen soll.
ich bin zur zeit arbeitslos und kann mir einen anwalt nicht leisten.
die kosten der abmahnung werde ich auch nicht zahlen können.

vielleicht kann mir hier jemand einen rat geben, wie ich mich weiter verhalten soll.

viele grüße
tesa

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo tesaband.

Du solltest am Montag früh sofort zum Amtsgericht gehen und Dir einen Beratungshilfeschein holen.
Einkommensnachweise mitnehmen.

Dann kannst Du mit diesem Schein zu einem Fachanwalt für Urheberrecht gehen und Dich kostenlos beraten lassen.
Manche Anwälte verlangen eine kleine Zuzahlung (ca. 10 Euro).

Schöne Grüße

RobertRatlos


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#2
 Von 
bringdienst
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu dem Beratungsschein kann ich dir nichts sagen. Aber ich denke, du solltest dich so bald wie möglich mit dieser Kanzlei kurzschließen und denen sagen, dass du nicht zahlen kannst. Ist ja bekannt, dass die mit sich handeln lassen.

Ansonsten... selbstgebrannte CDs verkaufen nur weil irgendein Flohmarkt-Verkäufer dir irgendwelche Geschichten erzählt... au weia!

Wünsch Dir viel Glück!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anja19
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 14x hilfreich)

das mit dem beratungsschein solltest du machen, ich kenne den zwar nicht aber du wirst ihn brauchen denke ich. wie heisst es doch so schön "unwissenheit schützt vor strafe nicht" eine andere möglichkeit wäre es vielleicht mit der kanzlei oder der firma in kontakt zu treten und versuchen zu retten was zu retten ist. vielleicht sind sie ja bereit das ganze zurück zu ziehen.

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