Hallo,
ich habe meinem Subwoofer bei eBay
angeboten, zuvor habe ich ihn mit Hilfe von 2 Freunden aus meinem Auto ausgebaut.
Der Käufer hat den Subwoofer bei Ebay ersteigert und am Mittwoch abgeholt und Bar bezahlt.
Heute ruft er mich an und sagt, dass angeblich ein Bassteller kaputt sei und will das Geld zurück.
Meine beiden Helfer und ich wissen aber zu 100%, dass der Subwoofer komplett in Ordnung und funktionsfähig war, zum Zeitpunkt der Abholung durch den Käufer.
Wie sieht das ganze nun rechtlich aus? Wir wissen das der Subwoofer heile war und wollen auch keine Rückabwicklung.
Gruß
byob
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angeblich defekter Artikel
27. November 2009
Thema abonnieren
Frage vom 27. November 2009 | 15:53
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 3x hilfreich)
angeblich defekter Artikel
#1
Antwort vom 27. November 2009 | 16:34
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
quote:
Meine beiden Helfer und ich wissen aber zu 100%, dass der Subwoofer komplett in Ordnung und funktionsfähig war, zum Zeitpunkt der Abholung durch den Käufer.
Dann hast du dafür ja zwei Zeugen und der K müßte schon das Gegenteil beweisen.
Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen? Dann müßte der K dir sogar arglistiges Verschweigen nachweisen und nicht bloß Vorliegen bei Übergabe, sodaß du dann nicht mal Zeugen brauchen würdest.
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