angeblich falsche angabe & schlechter zustand

6. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
wired
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
angeblich falsche angabe & schlechter zustand

hallo!

habe vor einigen tagen bei ebay 2 schallplatten versteigert, beide einzeln. der bieter der beide ersteigert hat hat sich nun nach über einer woche erst gemeldet, behauptet er hätte die scheiben erst jetzt bei verwandten abgeholt und die wären in einem sehr schlechten zustand, mit fingerabdrücken drauf und zum teil tiefen kratzern, die man auch hören würde. diese beschädigungen kämen von starker benutzung. dazu wären die beiden platten lose neben ihren umschlägen im versandkarton gelegen. er fordert die rückerstattung seines geldes.
ich allerdings habe die scheiben nicht in dem von ihm beschriebenen zustand versendet. beide waren in ihren papier/kartonhüllen und in meiner meinung nach gutem zustand. bei der einen platte hatte ich geschrieben "in einwandfreiem zustand" was sie auch war, bei der 2. scheibe, einer promotionplatte (6j alt) hatte ich zum zustand keine angaben gemacht.
nun droht der bieter mit anwalt, da ich angeblich falschangaben gemacht hätte bei ebay und die platten so stark abgenutzt wären.
er sagte auch er hätte schliesslich 14tage rückgaberecht usw...

meine frage ist nun: was kann mir der bieter anhängen, da ich weiterhin der meinung bin dass die platten nicht in dem von ihm besagten schlechten zustand waren. wenn ich schreibe "einwandfrei" dann meine ich das auch, und wenn ich nichts dazu schreibe dann ists zwar nicht neuwertig, aber immer noch nicht verkratzt.
nach einigem emailgeschreibe bot er mir an dass ich ihm einen teil des betrages zurücküberweisen sollte und wir die sache dann vergessen könnten. anscheinend will er die platten nun doch behalten, von rücksendung von irgendetwas hat er nichts geschrieben.
hat der bieter irgendwie eine rechtliche grundlage und chance von mir eine rückzahlung oder rücknahme zu fordern? (eine rücknahme wäre das einzige was ich akzeptieren würde, allerdings sollte der bieter mir zuerst die platten senden bevor ich überweise)

vielen dank für ihre antwort!

mfg

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Zunächsteinmal ist der Verkäufer für den angeblich mangelhaften Zustand voll beweispflichtig. Ferner kommt es darauf an, ob es sich um eine Schick- oder eine Holschuld handelt. Wenn, wie allegemein bei eBay üblich, der Verkäufer die Versandkosten trägt, findet der sogenannte Gefahrübergang mit Aufgabe der Paketes statt. Am Besten sollten Sie einen Zeugen für die ordnungsgemäße Verpackung und Aufgabe haben, hierfür wären Sie beweispflichtig.

Ein Rücktrittsrecht gem. Fernabsatzgesetz gibt es beim Kauf unter Privatleuten nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Susan Gatzke
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
sowas hat man bei ebay des öfteren.
Nur, wenn die Scheiben nicht o.k. sind warum möchte er sie behalten????????
Man bekommt doch den Anschein sie könnten doch o.k. sein.
Hatte ähnlichen Fall mit Kinderbekleidung und habe sie mir dann zurück schicken lassen. Die Frau wollte die Sachen auch behalten wenn ich den Preis erlasse obwohl sie ihrer Tochter angeblich zu klein sind.
Fordern kann er glaub ich nicht, gibt nur nen negativen Eintrag von ihm.

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