anzeige wegen bertuges bekommen

10. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
silversurfer15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
anzeige wegen bertuges bekommen

Guten Tag,
ich habe heute unangenehme post von der polizei erhalten, es geht um folgenden sachverhalt:
ich habe fahrkarten der örtlichen öffis bei einem i-net auktionshaus verkauft als privatverkäufer (3 Karten).
es handelt sich hier um monatskarten aus einem firmen-abo, die jedoch auf jede person übertragbar sind.
ich habe die karten nicht nutzen können und habe mir gedacht bevor diese verfallen, verkaufe ich diese halt im netz... das scheint verboten zu sein?? leider war mir dies bis dato nicht bewusst, jetzt haben mich die öffis angezeigt!!
ich weiss unwissenheit schützt nicht, nur ich bin kein betrüger oder ähnliches!! das war nicht meine absicht!! ich weiss sowas hört sich alles eindeutig an, aber was kann ich machen, damit ich vielleicht mit einem blauen auge davon komme???!

ich bin momentan echt hilflos!!! und muss die nächsten tage zur vorladung!

gruss
silversurfer15

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

ob das betrug ist, ist erstmal fraglich, schliesslich handeltest du kaum in der absicht(!) durch schädigung dir einen vermögensvorteil zu erschleichen.
du handelstest im guten glauben, dass du die dir gehörenden fahrscheine weiterverkaufen könntest. auch wenn dieses vielleich gegen die vertrags- und nutzungsbedinungen des verkehrsmittelbetreibers verstösst, ist hierdurch noch kein betrugsdelikt gegeben.

ich würde die vorladung zur polizei wahrnehmen und dort den sachverhalt schildern, dass du in der annahme warst, die fahrausweise an dritte weiterveräussern zu können.

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-- Editiert am 10.12.2009 20:05

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Ich würde die Klageschrift abwarten - der Polizei würde ich anrufen und sagen das ich nicht zur Vernehmung kommen möchte.

Der Staatsanwalt wird das wohl einstellen.

Vermutlich will der "öffis" nur rausfinden wen er verklagen muss, und Ebay gibt die Daten nur dem Staatsanwalt. Jedoch wird die Firma auch Ärger bekommen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Ich würde die Klageschrift abwarten - der Polizei würde ich anrufen und sagen das ich nicht zur Vernehmung kommen möchte.


sehe ich anders. ich würde schon den frühstmöglichen wahrnehmen, um den sachverhalt zu schildern.


quote:

Vermutlich will der "öffis" nur rausfinden wen er verklagen muss, und Ebay gibt die Daten nur dem Staatsanwalt.


kann gut sein, dazu hätte man aber nur selber den fraglichen artikel ersteigern müssen, das wäre sinniger und sicherer, da man bei einer strafanzeige nicht weiss, ob und welche schritte von der sta eingeleitet werden...besonders, wenn alles andere als deutllich ist, dass eine straftat vorliegt.

quote:
Jedoch wird die Firma auch Ärger bekommen.


das ist gut möglich.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
silversurfer15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
also ich habe heute mit der polizei gesprochen termin ist leider erst der 23.12..
ich werde dort ehrlich sein! ich bin ja auch ein trottel, nur ich habe es echt nicht gewusst, dass der verkauf strafbar ist...
die grössten bedenken habe ich jedoch über einen eintrag im polizeilichen fürhrungszeugniss durch die anzeige!!
da sich sowas bei bewerbungen und auch in meinem gewissen sehr schlecht macht!! ich bin im handel tätig und da kommt nenn eintrag wegen betruges nicht so toll!!
schi.....



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Eine "Anzeige" kommt in kein Führungszeugnis, dazu bedarf es einer Verurteilung mit 90 Tagessätzen und mehr. Das ist aber kaum anzunehmen.
Auf dich und die Firma werden wohl eher zivilrechtliche Forderungen zu kommen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
die grössten bedenken habe ich jedoch über einen eintrag im polizeilichen fürhrungszeugniss durch die anzeige!!

Deswegen wird es mit 99,5% Warscheinlichkeit keinen Eintrag geben.
Also kann man von der Seite aus beruhigt sein ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#7
 Von 
silversurfer15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
buhh da fällt mir ersteinmal nen stein vom herzen....

danke für eure antworten...
ich werde die vorladung abwarten, dort werde ich sicherlich weiteres erfahren!!

gruss
silversurfer15

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