tja, es scheint als ob mein ebay-einstieg unter keinem guten stern steht. eine auktion in der ich höchstbietender war wurde ohne begründung abgebrochen.
zwar glaube ich nicht, dass sich der verkäufer damit einen großen vorteil verschafft hat, denn die Auktion wäre noch ziemlich lange gelaufen, aber trotzdem nervt es mich ein wenig...
einerseits hat er einen riesigen Text für sogenannte Spassbieter in der Artikelbeschreibung und droht im einem solchen Falle mit Anwalt etc. andererseits lässt er sich noch nichtmal herab eine Begründung für den Angebotsabbruch zu liefern ...
verkäufer hat folgenden text in seinem angebot:
"Die Abgabe eines Gebotes ist verbindlich. Sie gehen damit einen Kaufvertrag ein. Dies ist durch das Fernabsatzgesetz geregelt. Sollten Sie es sich nicht leisten können oder nur zum Spass bieten, fordern wir 25% des Gebotes als Schadensersatz durch unseren Rechtsanwalt auch gerichtlich ein.Die Abgabe eines Gebotes ist verbindlich. Sie gehen damit einen Kaufvertrag ein. Dies ist durch das Fernabsatzgesetz geregelt. Sollten Sie es sich nicht leisten können oder nur zum Spass bieten, fordern wir 25% des Gebotes als Schadensersatz durch unseren Rechtsanwalt auch gerichtlich ein."
Bin ich wirklich einen verbindlichen Kaufvertrag eingegangen?
m.
auktion abgebrochen
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ich kenne mich da nicht 100 %ig aus, aber bist du sicher, dass der Verkäufer das Angebot abgebrochen hat? Das könnte ja auch ebay gewesen sein.
Ist mir nämlich auch schon mal passiert. Da handelte es sich um ein Playstation Spiel welches FSK 18 besaß.
Liebe Grüße,
Engelchen
nö, es war der verkäufer. er hat mir auch ne nachricht geschrieben, in der er darauf hinweist, dass die auktion heute abend wieder neu starten wird. es ärgert mich einfach, dass er keine begründung für den abbruch gibt ... wenn er mir einen plausiblen grund nennt, bin ich ja eh zufrieden ...
m.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vieleicht ist dem VK ja ein Fehler in der Auktion unterlaufen.
Warten Sie doch bis die Auktion neu startet und schauen Sie ob sich etwas geändert hat.
-----------------
""Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht."
Gruss
Mellas Frust"
also wenn du zum abbruchzeitpunkt höchstbietender warst, ist eigentlich ein kaufvertrag zu diesem gebot zustande gekommen. die frage ist nur, ob es dir das ganze wert ist, deinen anspruch durchzusetzen.
ich werde mal abwarten bis er die auktion wieder startet.
ich werde bestimmt nicht rechtlich gegen den typen vorgehen, aber es nervt mich ein wenig, dass der einerseits selbst jedem "spaßbieter" gerichtliche schritte androht (was ich in ordnung finde), selbst aber so eine art "spaßanbieter" zu sein scheint ...
und ich kann ihm nichtmal eine schlechte bewertung geben.
trotzdem interessiert mich die rechtliche Situation, denn ich könnte mir Vorstellen, dass das ABbrechen der Auktion eine Möglichkeit für den Verkäufer wäre, einen Verkauf zu einem sehr niedrigen Preis zu verhindern.
m.
Der VK kann die Auktion nicht ohne Angabe eines Grundes abgebrochen haben. Eine derartige Angabe ist zwingende Vorraussetzung in dem eBay Formular "Vorzeitiges Beenden eines Angebotes".
mag ja sein, aber ich habe diesen grund nicht erfahren. Auf der angebosseite steht nur:
"Der Verkäufer hat diese Auktion beendet. (Näheres finden Sie unter Umständen in nachfolgender Artikelbeschreibung.)"
Aber an der Artikelbeschreibung hat sich nichts geändert, d.h. keine Begründung für die Rücknahme ...
m.
Wenn diese Gründe so entscheidend sind, einfach beim VK nachfragen.
Wenn ein Irrtum etc. vorlag, ist die Beendigung wirksam.
Sie müßten um einen Anspruch auf die Ware zu dem im Ztp. der Beendigung vorliegenden Höchstbetrag zu erhalten, nachweisen, dass der VK die Auktion unwirksam beendet hat.
danke für die antworten.
wie gesagt wäre ich sowieso überboten worden wenn die auktion weitergelaufen wäre. ich lass das jetzt mal auf sich beruhen ... obwohl ich natürlich gerne den grund für den abbruch erfahren hätte.
m.
Ruhig auch mal bei Ebay nachfragen.
Die "Spassbieter-Abschreck-Belehrung" ist Marke-Eigenbau und in vielen Punkten einfach falsch.
Nicht von sowas abschrecken llassen.
Gruß
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"AND JUSTICE FOR MOST"
Ich habe vor 2-3 Monaten versucht ein Motorrad zu ersteigern.
In 8 von 10 Auktionen wurde vorzeitig abgebrochen und ich werde wohl nie den Endpreis erfahren.
Der Grund dürfte bei allen abgebrochenen Auktionen derselbe sein.
Bei Fahrzeugen wird generell eine Besichtigung gewünscht und wenn einer wirklich interessiert ist, dann einigt man sich gleich vor Ort und der Artikel wird beendet.
Ganz Einfach!
By the way......so bin ich dann schliesslich auch zu meinem Moped gekommen, man lernt eben dazu.
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"Gruß
Campa"
Ein Abbruch ohne vorherige Streichung der Gebote (oder ohne ausreichende Begründung) führt zum Zustandekommen eines Kaufvertrages mit dem zum Abbruchzeitpunkt Höchstbietenden.
Dazu gibt es schon einige Urteile (wenn auch noch keines vom BGH, allerdings kann man dessen Ansicht auch aus den BGH-Urteilen zur Natur der Rechtsgeschäfte bei Online-Auktionen herleiten).
"Ein Abbruch ohne vorherige Streichung der Gebote (oder ohne ausreichende Begründung) führt zum Zustandekommen eines Kaufvertrages mit dem zum Abbruchzeitpunkt Höchstbietenden."
Es gibt ja auch nur 2 Möglichkeiten eine Auktion zu beenden.
Eine ist, das alle Gebote gestrichen werden und die Auktion ohne Verkauf abgebrochen wird.
Die andere ist das was Mareike oben schrieb, dann bekommt man aber eine Mail von Ebay das man Käufer ist und hat somit einen gültigen Kaufvertrag.
Letzteres scheint hier aber nicht der Fall zu sein.
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"Gruß
Campa"
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