ich habe ein seltnes Sammlerstück einer Gaspistole bei egun verkauft , das ist eine plattform wie ebay nur für waffen und ähnliches.
Die Auktion lief vom 16-21 Juni. Am 18 Juni um ca. 15.30 Uhr habe ich meiner Auktion beigfügt dass die Auktion beendet ist und bitte keiner mehr bieten soll!
Bei fragen sollen sich die leute bitte an mich wenden.
daraufhin kamen dann auch keine gebote mehr bis auf eins.
Jetzt ist die auktion abgelaufen und der Höchstbietende besteht auf durchführung des kaufvertrags
a) habe ich geschrieben dass die auktion beendet ist
b) wurden sehr viele gebote nach dem 18.6 gar nicht mehr abgegeben.
c) hätte er mich doch anschreiben können was passiert sei
Ich denke schon dass ich mich korrekt verhalten habe, da ich früh genug zu verstehen gegeben habe dass die auktion beendet ist
Ich konnte die auktion über egun nicht beenden da ich nirgendswo ersehen konnte wie das geht.
Fakt ist dass ich gemerkt habe dass die pistole defekt war und ich sie anschließend entsorgt habe.
Habe ich mich da nicht korrekt verhalten?
Gruß
Mike
auktion beendet
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Hab zwar keine Ahnung, wie eGun funktioniert, jedoch erlesen, das du dich per Email an den dortigen webmaster hättest wenden können. Auktionen selbst beenden, wenn schon geboten wurde, geht nicht. Du hättest die Ware vorher überprüfen müssen! Wie auch immer: versuche dem Käufer die Fakten zu erklären. Schade, das die Ware schon "entsorgt" wurde, wäre ein Beleg für die Richtigkeit deines Problems gewesen. Ansonsten ist es verständlich, d. d. Käufer sauer ist, hat schließlich auf "nicht defekte" Ware geboten.
Interessant wäre zu wissen, ob bereits vor dem virtuellem Ende der Auktion Gebote vorlagen.
Sofern der Käufer sein Gebot erst nach dem virtuellem Ende (so lese ich das) abgegeben hat, entfällt der Anspruch auf Vertragserfüllung.
Vergleichbar mit dem Hinweis, dass nicht unter xx Euro verkauft wird.
Es liegt also kein gültiger Vertrag vor - der Kaufvertrag wure nur einseitig abgeschlossen, da der Vk seinen Willen, keinen Vertrag einzugehen, bereits vor Abschluss der Auktion widerrufen hat.
Selbst wenn die Möglichkeit bestand, die Auktion selbst zu beenden - dieses jedoch nicht wahrgenommen wurde, ist kein KV abgeschlossen worden.
Ebenso vergleichbar sind die Auktionen, in denen etwas angeboten und beschrieben wird, aber der Hinweis steht: Nicht bieten!
In diesem Vergleichsfall hat der VK sein Interesse durch Auktion zu verkaufen direkt widerrufen - und nutzt die Plattform eigentlich nur als Werbung. Widerspricht zwar z.B. den eBay-Regeln - ist aber rechtlich zulässig.
Gruss
MichiM
P.S. Poste mal den Link
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hallo
er hatte schon geboten bevor ich meinen besagten satz unter der auktion platziert habe . anschließend hat er erneut geboten
hier ist der text. es steht sogar noch die uhrzeit bei, wo ich ihn platziert habe
Die Waffe verfügt über einen Griff aus Polymer, ein Stoff welcher langliebiger und leichter als Stahl oder Alu ist. Es ist pflegefrei da Salzwasser und sogar ölbeständig. Die Waffe verfügt über diverse Sicherungen( Abzugssicherung, Fallsicherung usw. ) Alles in allem eine sehr durchdachte, sicher und vor allem auch zuverlässige Pistole. Die Produktion dieser Gaspistole wurde vor einigen Jahren eingestellt deswegen ist sie gerade in Sammlerkreisen sehr beliebt ! Sie befindet sich in einem sehr guten Zustand und hat nur vereinzelt kleine Kratzer welche auch nur bei genauerem Hinsehen sichtbar sind. Mit der Waffe kann 9mm Knall und Gasmunition verschossen werden.Ich löse einen teil meiner Waffensammlung auf. Sie bieten auf einen Glock17 -Nachbau. Die Pistole hat ein 14 Schuss Magazin und funktioniert tadellos. Da ich Sammler bin habe ich sie nur letztes Jahr an Sylvester benutzt und ca. 20 Schüsse mit abgegeben. Die andere Zeit lag sie nur in meinem Schrank. Auktionsgegenstand ist die Waffe + Magazin, Schlüssel um die Waffe zu zerlegen, Koffer Die Egun-Gebühren übernehme ich, käufer trägt 9,50 Euro für Porto und Verpackung ( ALTERSNACHWEIS ERFORDERLICH!!! ) Viel Spass beim bieten. Falls Fragen bestehen können Sie mich gerne anschreiben Achtung: Da es sich um ein Angebot privater und nicht gewerblicher Natur handelt muss ich darauf hinweisen dass ich keinerlei Garantie, Umtausch oder ähnliches anbieten kann. Auktionsgegenstand ist der hier angebotene Artikel welcher klar durch Fotos und Artikeltext definiert wurde.
Am 17.06.2004 um 16:03 Uhr fügte der Verkäufer folgende Ergänzung hinzu:
Am 18.06.2004 um 13:59 Uhr fügte der Verkäufer folgende Ergänzung hinzu:
die auktion ist beendet!!! Bitte nicht mehr bieten!! Falls fragen bestehen so können Sie mich gerne anschreiben MFG
gruß
also hat er geboten, bevor die Auktion als beendet erklärt wurde. Das Gebot danach kam wahrscheinlich zustande, weil er sicher sein wollte, zu gewinnen. Und höchstwahrscheinlich hat er dann nicht noch einmal die Artikelbeschreibung gelesen - man geht ja nicht davon aus, das dort plötzlich steht, daß die Auktion beendet ist. Du hättest ihn und den anderen, die evtl. vorher geboten haben, informieren können. Ich denke, d. man auch bei eGun mit den Bietern Kontakt aufnehmen kann.
Der Zusatz würde zwar (möglicherweise) Gebote, die danach abgegeben wurden, unwirksam machen.
Wenn der Höchstbieter aber schon vor dem Anbringen des Zusatzes Höchstbieter war (oder eben jemand anders), ist ein Kaufvertrag trotzdem zustande gekommen, denn dann wäre der Zusatz eine nachträgliche und damit unwirksame Klausel. Er würde allenfalls diejenigen binden, die danach geboten haben.
Ansonsten stimme ich MichiM vollumfänglich zu (dabei ist mein Umfang gar nicht so voll ).
Hm... soso... seltenes Sammlerstück und dann gleich entsorgt weil es defekt ist?
Glaubwürdig hört sich das nicht an.
Entsorgt im Sinne von weggeschmissen oder entsorgt im Sinne von wem anderen gegeben?
Gibt viele Sammlerstücke die trotz Defekts was wert sind, solange es selten ist.
Sie hätten den Bieter sofort nach Bemerkung des Defekts informieren müssen um mit ihm die weitere Vorgehensweise zu diskutieren.
Was sie ja jetzt sowieso machen müssen.
Wenn sie den Sachverhalt freundlich erklären kommt vielleicht zu einer gütlichen Einigung.
Und jetzt?
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