beschaffenheit verändert käufer klagt

1. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
ipkis
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
beschaffenheit verändert käufer klagt

ich habe bei ebay ein zu diesem zeitpunkt defektes notebook angeboten(mit bier getränkt)(3wochen jung Neupreis 2000€)
es wurde für 755€ verkauft,derkäufer überwieß das geld und beim einpacken stelle ich verdutzt fest.... es geht wieder.
ich informierte den käufer er wiederum schaltete nun ein anwalt ein
und klagt nun für ein nagelneues notebook mit voller garantieleistung obwohl der Kaufvertrag laut ebay für ein defektes notebook galt,da ich mit sicherheit nicht mein 3wochen altes neu gekauftes notebook für 755€ vrkaufen wollte wenn ich es kurz davor für 2000€ gek.habe.
ich bin am ende und könnte heulen kann mir jemand helfen
Antje

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 409x hilfreich)

Hallo,
warum schaltet der Käufer einen Anwalt ein?
Er kann sich doch freuen, dass er statt eines defekten Gerätes jetzt ein Intaktes bekommt.
MfG
epoeri

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 409x hilfreich)

Hallo,
ich nochmal!
Solltest du, nachdem der Käufer deine Ware schon bezahlt hatte, etwa versucht haben, den Kaufvertrag zu stornieren?

Epoeri

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
praktikeristgut
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Da fehlt der Anzeigetext
zur Gewährleistung bzw zum Ausschluss und privatkauf oder nicht etc.
sofortkauf?
etc.

...und klagt nun für ein nagelneues notebook

Ware schon geliefert?
Welche Äusserungen nachweisbar?


ist der Defekt nur:
Mit Bier getränkt......!?!


DAS IST NUR EIN OPTISCHER MANGEL!

sonst keine Gewährleistungsausschlüsse im Angebot?

Dann kann eventuell Käufer davon ausgehen, dass Gerät zwar optischen Mangel hat, aber sonst technisch einwandfrei funktioniert!

Wenn dann doch wieder defekt: Nachbesserung,
Rücktritt möglich

Sach nich sowas?


und klagt nun für ein nagelneues notebook mit voller garantieleistung


also was jetzt Garantie oder Gewährleistung???

Garantie ist freiwillige
Leistung des Verkäufers

Hast Du die irgendwo eingeräumt? Sonst kann
der Käufer die vermutlich nicht einklagen.

--bei Privatverkauf

Gewährleistung ist anders:
wenn nicht ausgeschlossen dann muss Ware mit zugesicherten Eigenschaften beim Käufer
eingehen ohne Sachmängel. Frist zur Anzeige sind 2 Jahre.

Wenn Gerät als defekt verkauft (Formulierung??)
kann Käufer erwarten, dass Gerät defekt und zB Blumen auf Notebook pflanzen. Ist Gerät wider
Erwarten dann ganz, dürfte man von Dir Nachbesserung verlangen dürfen, da Sachmangel aufgetreten. (wenn nicht Gewährleistung wirksam ausgeschlossen von Dir!)
Du müsstest Dir das Gerät
dann übergeben lassen und
den zugesagten defekt
herstellen,. Vielleicht nochmal Bier drübergiessen oder Notebook in Mikrowelle legen, aber Vorsicht keine neuen unbekannten Mängel erzeugen!



Unternehmer: Wieviele Transaktionen als Verkäufer hast Du schon hinter Dir?
Vermutung, dass Du als Unternehmerin handelst
möglich?

Hast Du eigentlich schon schreiben vom Anwalt bekommen oder hat er Dich nur verarscht?

Ich denke, er meint es ernst und ich kann mir vorstellen, dass er sogar Recht bekommt, aber sind zu wenige Infos da....


Ansonsten nette Geschichte, werde ich mal in den Foren suchen, sollte schon passiert sein

Sollte ich fündig werden,
poste ich nochmal.



Grüsse
uk

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
micHHael_de
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

Schrecklich, wenn manche hier ihr geistiges Wasser nicht halten können und auch nicht lesen..

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

@michhael_de

Beleidigungen sind komplett unangebracht. Jeder kann hier sagen was er möchte und das ist auch ok so. Die Mehrheit hier sind Leute die sich mit dem Thema Onlinehandel viel auseinandersetzen... weil sie selber Käufer und Verkäufer sind oder warum auch immer und geben Ihr Wissen so gut es geht weiter.



Zum Thread:

Ich denke, dass hier sogar die Möglichkeit besteht, dass eine Rücktritt seitens des VKs vom Kaufvertrag besteht, da sich ein wesentlicher Punkt an der Ware geändert hat.

Bei dem Preis lohnt sich bestimmt sich Auskunft über einen Anwalt einzuholen, da ich denke, dass es Möglichkeiten gibt vom Vertrag zurückzutreten. Es ist sehr Verständlich, dass Sie diesen Kauf nicht mehr abwickeln möchten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

eBay sagt folgendes dazu:

http://pages.ebay.de/help/community/wf_buyer.html#nodeliver

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
micHHael_de
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 3x hilfreich)

@sabi70

Im Prinzip haben Sie ja Recht. Und ansich bin ich ein Fan vom Recht auf Freie Meinung. ABER: Gewöhlich ist es, wenn jemand hier seinen Fall schildert und Rat sucht, eben so, dass er diesen RAT braucht und nicht Gesabbere, das völlig am Thema vorbei geht.

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