betrug oder argliste täuschung ???

22. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
jubisi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
betrug oder argliste täuschung ???

ich habe via ebay einen flipper im wert von insgesamt 1850 euro ersteigert. dieser sollte nach der artikelbeschreibung des verkäufers werkstattgeprüft, durchgescheckt und spielbereit sein. als dieser - jedoch erst nach etlichem drägen auf lieferung - tatsächlich ankam, entsprach dieser überhaupt nicht der beschreibung. trotz mehrfacher telefonate und schreiben wurde der mangel (beseitigung der mängel fast 700 euro, da plastiken, rampen etc. nur in amerika erhältlich sind) bislang nicht beseitigt. auch ein rücktritt vom kaufvertrag (per einschreiben) verstrich ergebnislos. der verkäufer ist gewerblich tätig, aber auch dass interessiert nicht. ein flipper in diesem zustand hätte einen auktionsendbetrag in höhe von 1850 nie erbracht. handelt es sich hierbei um einen betrug, oder eher um argliste täuschung?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 174x hilfreich)

Dazu müßten Sie Vorsatz nachweisen , was Ihnen als Einzelfall schwer fallen dürfte.

Allerdings handelt es sich im jeden Fall um einen mangelhaften Artikel , woraus selbstverständlich alle Rechte wie Nachbesserung , Wandlung etc. resultieren

Also Fristen setzen , Rücktritt , Schadensersatz und zu letzt der Käuferschutz nicht vergessen , wir wollen eBay nicht ganz aus der Verantwortung lassen.

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#2
 Von 
jubisi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

mmmh, wenn ich einen artikel als durchgescheckt anpreise, und dann kommt der gegenstand mit kaputten und gebrochenen rampen - wo keine kugel mehr rübergeht -, und und und ´... kann ich wohl von vorsatz ausgehen?!
denn wenn ich einen artikel angeblich überarbeitet habe und ihn als super zustand in der artikelbeschreibung angebe muss er wohl auch so sein. denn sooo blind ist auch kein händler.

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#3
 Von 
jubisi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

zudem hatte er mir die zusendung der defekten teile zugesichert. jedoch warte ich immer noch vergeblich. auch habe ich nachbesserung , wandlung etc. alles schon hinter mir. jedoch auch ohne ergebnis. er stellt sich "tot" und nichts passiert mehr.

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#4
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 174x hilfreich)

Sie können es ja als Druckmittel versuchen , aber Ihre Forderung müssen Sie dann noch immer auf dem zivilrechtlichen Weg einklagen.

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