Hallo,
ich habe einen Philips Rasierer HQ 8850 bei eBay ersteigert.
Das stand in der Auktion:
"Diesen Sensotec - Rasierer habe ich vor 1/2 Jahr zur Hochzeit bekommen. Leider lag er bis jetzt nur rum und wurde von einer zur anderen Ecke geschoben. Ich habe ihn eine Woche lang benutzt und bin dann trotzdem bei der Nassrasur geblieben. Dieser Rasierer hat den gleichen Scherkopf wie der Testsieger aus Stiftung Warentest, der Philishave HQ 8894, und ist deshalb genau so sanft wie dieses Spitzenmodell. Leider habe ich beim Verpacken feststellen müssen, dass am Scherkopfrahmen eine kleine Ecke herausgeplatzt ist. Der Scherkopfrahmen kann aber bei www elektro-juelke.de im Online-Shop nachgekauft werden.
Laut neuen EU Gesetzen bin ich als Privatverkäufer verpflichtet sie auf folgendes Hinzuweisen. Sie erwerben hier einen Artikel in einer privaten Internetauktion - Sie haben kein Widerrufsrecht und kein Recht auf ein Garantieanspruch sowie auch kein Rückgaberecht für die von ihnen ersteigerten Artikel, sowie für defekte Artikel wie dieser (siehe auch BGB §312d Absatz 4 Nr.5) - gilt auch für Auktionen die mit Sofortkauf beendet wurden - alle von mir angebotenen Artikel stammen aus meinem Privateigentum. Hintergrund dieser Sache ist , das die EU auch für Privatverkäufe eine zweijährige Garantie vorsieht , wenn diese nicht ausgeschlossen wird."
Der Rasierer funktioniert aber nicht richtig, da die kleine herausgeplatzte Ecke einen der 3 Scherköpfe hält.
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? da Angaben verschwiegen wurden?
MfG
Alex
defekte Ware bei eBay - vom Kaufvertrag zurücktreten?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Meiner Meinung nach wurde nichts verschwiegen. Auf die herausgeplatzte Ecke wurde hingewiesen und beim Hinweis auf kein Rückgaberecht steht u.A. "kein Rückgaberecht für defekte Artikel wie dieser".
Damit wurde der Artikel doch als defekt deklariert.
Der VK hat aber doch auch eingegeben, wo das Ersatzteil zu beziehen ist. Warum machen Sie das nicht einfach?
also ich kann hier keine "arglistige Täuschung" erkennen. Der Schaden war aufgeführt. Das nun jede evtl. damit verbundene Einschränkung (wie z.B. dass die fehlende Ecke einen Scherkopf hält, der nun nicht rasiert) aufgeführt wird, kann man m.E. nicht verlangen. Der VK HÄTTE natürlich schreiben können, dass der Schaden folgendes... bewirkt - aber der Bieter hätte vorher ja auch mal fragen können!
Einen Rückgabegrund sollte es m.E. hier nicht geben. Wenn man super-günstig einkaufen will, muss man dann auch mit dem (beschriebenen) Mangel leben können.
Ich lass mich aber gern eines besseren belehren!
-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
@Powerseller
Ihnen würde ich gerne mal beim Rasieren zusehen.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten
-
5 Antworten