defekte Ware bei eBay - vom Kaufvertrag zurücktreten?

24. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
AlexBerlin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
defekte Ware bei eBay - vom Kaufvertrag zurücktreten?

Hallo,

ich habe einen Philips Rasierer HQ 8850 bei eBay ersteigert.
Das stand in der Auktion:

"Diesen Sensotec - Rasierer habe ich vor 1/2 Jahr zur Hochzeit bekommen. Leider lag er bis jetzt nur rum und wurde von einer zur anderen Ecke geschoben. Ich habe ihn eine Woche lang benutzt und bin dann trotzdem bei der Nassrasur geblieben. Dieser Rasierer hat den gleichen Scherkopf wie der Testsieger aus Stiftung Warentest, der Philishave HQ 8894, und ist deshalb genau so sanft wie dieses Spitzenmodell. Leider habe ich beim Verpacken feststellen müssen, dass am Scherkopfrahmen eine kleine Ecke herausgeplatzt ist. Der Scherkopfrahmen kann aber bei www elektro-juelke.de im Online-Shop nachgekauft werden.

Laut neuen EU Gesetzen bin ich als Privatverkäufer verpflichtet sie auf folgendes Hinzuweisen. Sie erwerben hier einen Artikel in einer privaten Internetauktion - Sie haben kein Widerrufsrecht und kein Recht auf ein Garantieanspruch sowie auch kein Rückgaberecht für die von ihnen ersteigerten Artikel, sowie für defekte Artikel wie dieser (siehe auch BGB §312d Absatz 4 Nr.5) - gilt auch für Auktionen die mit Sofortkauf beendet wurden - alle von mir angebotenen Artikel stammen aus meinem Privateigentum. Hintergrund dieser Sache ist , das die EU auch für Privatverkäufe eine zweijährige Garantie vorsieht , wenn diese nicht ausgeschlossen wird."

Der Rasierer funktioniert aber nicht richtig, da die kleine herausgeplatzte Ecke einen der 3 Scherköpfe hält.
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten? da Angaben verschwiegen wurden?

MfG
Alex

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Meiner Meinung nach wurde nichts verschwiegen. Auf die herausgeplatzte Ecke wurde hingewiesen und beim Hinweis auf kein Rückgaberecht steht u.A. "kein Rückgaberecht für defekte Artikel wie dieser".
Damit wurde der Artikel doch als defekt deklariert.
Der VK hat aber doch auch eingegeben, wo das Ersatzteil zu beziehen ist. Warum machen Sie das nicht einfach?

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#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

also ich kann hier keine "arglistige Täuschung" erkennen. Der Schaden war aufgeführt. Das nun jede evtl. damit verbundene Einschränkung (wie z.B. dass die fehlende Ecke einen Scherkopf hält, der nun nicht rasiert) aufgeführt wird, kann man m.E. nicht verlangen. Der VK HÄTTE natürlich schreiben können, dass der Schaden folgendes... bewirkt - aber der Bieter hätte vorher ja auch mal fragen können!
Einen Rückgabegrund sollte es m.E. hier nicht geben. Wenn man super-günstig einkaufen will, muss man dann auch mit dem (beschriebenen) Mangel leben können.
Ich lass mich aber gern eines besseren belehren! ;)

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#3
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

@Powerseller

Ihnen würde ich gerne mal beim Rasieren zusehen.

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#5
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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