Hallo,
ich habe am 05.10. diesen Artikel ersteigert: 260036373758 (Zwei Singstar Mikrofone). In der Beschreibung steht drin: "Mikrofone wurden kurz gebraucht, sind in NEU Zustand und funktionieren einwandfrei"
Das Geld (32,93Euro) ging am 10.10. von meinem Konto runter. Am 13.10. habe ich das Päckchen erhalten und am 15.10. habe ich die Mikrofone testen wollen, jedoch hat das blaue Mikro einen "Wackler" direkt unter dem Griff. Habe dann gestern den Verkäufer sehr forsch angeschrieben.
Seine Antwort:
Hallo ? Geht es noch ? Wie sprechen sie mit mir ? Geht es Ihnen gut ? Sie unterstellen mir Betrug und drohen mit dem Anwalt, wo gibt es denn sowas lächerliches ? Kennen Sie das Sprichwort : Der Ton macht die Musik ?
In so einem Ton werde ich nicht verhandeln, das ist mir zu primitiv. Es handelt sich um einen Privatverkauf ohne Garantie, so steht es auch deutlich in der Auktion, vielleicht ist der Wackler beim transport entstanden oder ich unterstelle Ihnen (wie sie mir) das der Wackler bei Ihnen entstanden ist.
Bei mir funktionierten sie einwandfrei.
In einem vernünftigen Ton hätte ich sicher mit mir reden lassen, so aber sicher nicht.
Gehen sie zum Anwalt oder machen sie was sie wollen, ich sehe dem ganzen gelassen entgegen. Bekomme ich eine Negative Bewertung muß ich ebenfalls eine schlechte bei Ihnen hinterlassen. :-) Hochachtungsvoll
Außerdem stimmen beim Artikel die oberen zwei Fotos auf der Seite nicht, die Mikros sind nicht Original verpackt gewesen, sie wurden in einer Plastiktüte eingewickelt in den Karton gesteckt.
Habe auch mit einem anderen Käufer Kontakt aufgenommen, er hat auch Mikros bei unserem Verkäufer ersteigert. Bei ihm funktionieren beide Mikros nicht. Er wollte sie dem Verkäufer zurückschicken oder eventuell gegen andere tauschen aber pustelpeitsche wollte nicht mit der begründung: Er hätte dann die scherereien und zwei defekte mikros die er dann wegschmeissen müßte. das ist ja ein ganz mießer typ.
Ich habe ihn heute bei ebay gemeldet: als "von der Beschreibung abweichender Artikel"
Wie ist das denn gesetzlich geregelt? Kann man defekte Ware in seiner Artikelbeschreibung als Funktionstüchtig beschreiben? Und derjenige der die Ware kauft ist dann der Leidtragende? Das kann doch nicht wahr sein.
Evtl. kann mir ja jemand helfen.
Vielen Dank, Gruss Sanne
defekte Ware erhalten
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Seine Antwort lässt aber auch Rückschlüsse darauf zu, dass du eine ziemlich unfreundliche/unsachliche Mail geschrieben hast... das bewirkt bei Ebayern meist nur noch mehr Sturheit.
Sein Zusatz 'Keine Garantie' ist für mich kein richtiger Gewährleistungsausschluss... somit hast du 2 Jahre Gewährleistung und kannst diese auch notfalls einklagen. Lass dich da besser von einem Anwalt beraten, denn wenn du schon damit drohst, einen einzuschalten, solltest du es dann auch machen - sonst machst dich ja lächerlich
nachtrag... 1 Jahr Gewährleistung hast du, nicht 2. Ist aber für die Sache an sich egal. Wobei, so viel wie er in der letzten Zeit verkauft hat, könnte er u.U. sogar schon als gewerblich gelten und dann hast du sogar 2 Jahre Gewähr, 14 Tage Widerrufsrecht und noch viele viele andere, schöne, tolle, verbraucherfreundliche Rechte
-- Editiert von franzjo89 am 16.10.2006 11:00:37
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
wenn er privatverkäufer ist, ist der zusatz 'keine garantie' ein ausreichender gewährleistungsausschluss.
die frage ist, ob der noch als privater vk durchgeht.
aber nach der reaktion wäre es mal interessant zu wissen, was du denn geschrieben hast. du hast es ja selber als 'forsch' bezeichnet.
aus der antwort zu entnehmen hast du ihm ja wohl betrug vorgeworfen. da würde ich allerdings auch auf stur schalten. wenn man einen defekten artikel erhält, kann man sich ja auch erstmal gestittet unterhalten und das problem lösen.
@franzjo
kleine korrektur zur gewährleistungszeit:
die beträgt zunächst immer 2 jahre egal ob privat oder gewerblich. bei gebrauchten artikeln kann diese sowohl von Privaten als auch Gewerblichen vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
-- Editiert von normi am 16.10.2006 11:23:42
@catwelatze
<a href="http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm">http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm</a>
naja ob das ein Gewährleistungsausschluss ist, find ich überaus fraglich. Die Rechtssprechung ist sich da, so wie ich das in letzter Zeit mitbekommen habe, nicht ganz einig. Mal wird etwas für gültig erklärt, mal nicht. Bei ihm würde ich das als nicht gültig sehen, da er es bei allen seinen Auktionen pauschal verwendet und nicht nur im besonderen Fall.
Werde morgen mal einen Anwalt kontaktieren. Bin ja Rechtsschutz versichert... Ich schreib euch dann was rausgekommen ist.
Hmm, und was soll Ihnen der Anwalt bringen? Ob der Verkäufer nun gewerblich oder privat ist, kann letztendlich nur ein Gericht entscheiden. Wollen Sie das Justizwesen wirklich für 27,94 Euro beschäftigen und vor Gericht ziehen?
Unter den Bewertungen des Verkäufers findet man auch folgendes:
Gerät durch Versand beschädigt/Verkäufer kommt auf einen für Lösung zu/Sehr gut
Käufer godjo86( 8 ) 19.09.06 12:00 260027296615
Wäre es da zu viel verlangt gewesen, erstmal eine freundliche Email zu schreiben und dem Verkäufer eine Chance zu geben zu reagieren?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
54 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten