defekte XBOX ersteigert

13. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
oberdone
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
defekte XBOX ersteigert

Hallo zusammen,

ich habe eine XBOX 360 mit Festplatte usw. in eBay ersteigert. Viel Text war nicht dabei (Foto auch keins), nur dieser:

Lieferumfang:
Konsole in Top-Zustand
Xbox 360, 1 Controller, Netzteil, AV/HDMI Kabel
Wurde nur 3-4 mal bespielt. Fehlkauf.


Das Gerät habe ich sofort nach der Auktion mit Paypal bezahlt. Nach 10 Tagen ist die XBOX bei mir angekommen.

* Baujahr: 04/2006 (demnach öffter gebraucht)
* Defekt (so genannter Ring of Death -> Überhitzungsschaden)
* Öffnungsspuren am Gehäuse von einem Schraubenzieher oder ähnlich
* Die Kühlschlitze an den Seiten bräunlich (Hitze)
* stark verschmutzt und versifft.

Ich habe bei Paypal einen Konflikt gemeldet, nach jetzt 2 Tagen hat der Käufer die Rückabwicklung abgelehnt. Ich habe Käuferschutz gemeldet.

Paypal will jetzt ein Gutachten von mir. Auf den Kosten werde ich laut Paypal-AGBs sitzen bleiben.

Was würdet ihr tun? Anzeige? Was für Möglichkeiten habe ich?

Viele Grüße und Danke.

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-- Editiert am 13.12.2009 21:11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Würde in jedem Fall hier auf PayPal setzen. Wenn PayPal nicht irgendwie wieder tricky daher kommt, wäre es der einfachste Weg.

Das von PayPal verlangte Gutachten stellt im Grunde nur sehr geringe Anforderungen an den Begutachtenden.. Es wird vollkommen genügen, wenn dir die oben aufgeführten Mängel, die ja offensichtlich sind, bestätigt werden. Das kann der kleine Händler um die Ecke machen, wenn man keinen kennt, würde ich im Freundeskreis fragen, wer einen kennt, der so etwas machen würde. 3 - 4 Sätze, Ort Datum Unterschrift - fertig.

Wenn alles gut geht. hat man in einigen Wochen sein Geld wieder, leichter geht es kaum.

Man kann aber auch gleichzeitig den Rechtsweg beschreiten. Das ist auch nach den PayPal AGB nicht ausgeschlossen.

6.5 Gesetzliche Rechte. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht. PayPal tritt nicht als Vertreter von Käufer oder Verkäufer auf. PayPal entscheidet lediglich über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz.

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full

Man kann demnach durchaus eine Strafanzeige stellen, die aber das Geld nicht zurückbringt, man kann auch parallel den Zivilrechtsweg einschlagen (für vergebliche Aufwendungen bzw. Schadenersatz nach § 437 Abs. 3 BGB - also für das, was von PayPal nicht erstattet wird).

Im Gegensatz zu PayPal um einiges aufwendiger und langwieriger, aber eben denkbar. Vorrangig würde ich hier auf PayPal setzen, die anderen Optionen bleiben ja erhalten.





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#2
 Von 
oberdone
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Morgen Bogus1

Ein herzliches Danke für die ausführliche Antwort.
Das hilft mir sehr weiter!

DANKESCHÖN !!

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