defekten Artikel auf Ebay Kleinanzeigen gekauft

27. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Spunkl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
defekten Artikel auf Ebay Kleinanzeigen gekauft

Hallo zusammen,

ich habe auf Ebay Kleinanzeigen eine Soundbar erworben.

In der Beschreibung des Verkäufers, bzw in dem Inserat stand nur: "VB, verkaufe Soundbar für ein tolles Filmerlebnis"
Ansonsten keine weiteren Informationen bzw Angaben. (Keine Angaben ob das Gerät defekt ist oder funktioniert.)
Ich habe daraufhin den Verkäufer kontaktiert und ihm nach den Verkaufspreis gefragt.
Nach ein paar Verhandlungsrunden haben wir uns dann auf einen Preis geeinigt.
Zwei Tage später kam ich dann vorbei um das Gerät abzuholen. Vor Ort habe ich das Gerät auf Funktionalität getestet.
Ich habe Musik über Bluetooth auf dem Gerät abgespielt, dummerweise zu kurz. Mein Fehler war, dass ich nicht genau hingehört hatte, denn die Ernüchterung kam dann später.
Es ist zu erwähnen, dass die Soundbar relativ viele Lautsprecher verbaut hat, acht an der Zahl.
Zu Hause angekommen, voller Euphorie schaltete ich die Soundbar ein und nach einer Weile bemerkte ich, dass einer der Lautsprecher nicht funktionierte.
Beim Transport habe ich sehr viel acht gegeben.
Das Gerät ist mir weder irgendwo angeeckt noch runtergefallen.
Ich frage mich wie das sein kann?!
Die Wahrscheinlichkeit ist meiner Meinung sehr gering, dass die Soundbar während des Transports Schaden genommen hat..

Ich habe daraufhin den Verkäufer kontaktiert und ihm mitgeteilt, dass das Gerät defekt ist.
Als Antwort kam, dass er noch nie Probleme mit dem Gerät hatte und man doch "gehört" hatte, dass nichts defekt sei....

Der Antwort des Verkäufers kann ich darauf schließen, dass er das Gerät nicht zurücknehmen wird.
Leider war die Soundbar nicht gerade günstig.
Meine Frage wäre einfach, ob ich irgendwas unternehmen kann, oder einfach bitteres Lehrgeld zahlen muss...
Gibt es denn überhaupt irgendwelche rechtliche Möglichkeiten?

Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe!

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Spunkl):
Gibt es denn überhaupt irgendwelche rechtliche Möglichkeiten?

Ja, man müsste ein Gericht davon überzeugen, das der Mangel schon bei Übergabe vorlag.

Der erste Schritt wäre zu beweisen, das das
Zitat (von Spunkl):
Die Wahrscheinlichkeit ist meiner Meinung sehr gering, dass die Soundbar während des Transports Schaden genommen hat..

bei 0,0 liegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Ich fürchte, das selbst das nicht ausreicht.
Denn bei Kleinanzeigen mit Abholung kommt der Kaufvertrag erst bei der Abholung zustande.
D.h. der Zustand bei Abholung ist der vertragsgemäße Zustand. ("gekauft wie gesehen")

Kurzum: Realistisch werden Sie das als Lehrgeld verbuchen müssen. Ihre Soundbar - Ihr Problem.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
D.h. der Zustand bei Abholung ist der vertragsgemäße Zustand. ("gekauft wie gesehen")
Das betrifft aber nur erkennbare Mängel, nicht irgendwelche versteckte.
Wie man dabei das Nichtbemerken des defekten Lautsprechers beim Probehören werten muss möchte ich aber nicht beurteilen (dazu müsste man mindestens selber hören).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Spunkl):
Gibt es denn überhaupt irgendwelche rechtliche Möglichkeiten?


Klar, du kannst klagen.
Aber isch schließe mich der Meinung der anderen an, dass die Erfolgsaussichten nicht besonders hoch sind.

Zitat (von Spunkl):
Meine Frage wäre einfach, ob ich irgendwas unternehmen kann,


Ja, suche doch erstmal den Fehler. Möglicherweise nur eine lose Verbindung zum Lautsprecher (kalte Lötstelle oder lockerer Stecker) die sich durch die Rüttelei beim Transport verschlimmert hat.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der erste Schritt wäre zu beweisen, das das
Zitat (von Spunkl):

Die Wahrscheinlichkeit ist meiner Meinung sehr gering, dass die Soundbar während des Transports Schaden genommen hat..
bei 0,0 liegt.

Wenn das Geht nicht okay gewesen wäre hätte man es nicht mitgenommen. Die Abholung impliziert für mich die Annahme als Erfüllung.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spunkl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten!

Ich werde es darauf beruhen lassen.
Vielleicht hab ich ja Glück und bekomme das Teil repariert!

0x Hilfreiche Antwort

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