defekten Artikel erhalten - Österreich

30. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
pieeper
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
defekten Artikel erhalten - Österreich

Hallo zusammen,

am 17. diesen Monats kaufte ich bei einem privaten VK aus Österreich einen Audi TT Tacho, dieser ist auch bei mir angekommen und bis dahin soweit alles OK!

Als ich dann den Tacho testen konnte, musste ich aber feßtstellen, daß dieser defekt ist. Dies teilte ich dem VK mit, dieser sagte mir dann, er habe in die Auktion reingeschrieben: "ich kann den Tacho nicht testen"

Hier auch die genaue Beschreibung, Wort für Wort:

Verkauft wird ein Kombi Instrument für den Audi TT.

Über die Funktion kann ich leider nichts sagen da ich den Tacho nie angeschlossen hatte.
Halterungen sind bis auf das eine Blech unversehrt.

SN 320990200052310195

8N1 920 880 C
Mai 2000

Viel Spass beim Bieten!


Wie man er Beschreibung entnehmen kann, hat der VK weder garantie noch Gewährleißtung ausgeschlossen, obwohl es sich um einen privaten VK handelt.

Wenn ich mich nicht ganz irre, sollte auch die Österreichische Rechtssprechung sagen, daß der verkaufte Artikel zu funktionieren hat, solange er nicht als defekt deklariert wurde. Ws aber noch vielmehr sein sollte, in dem Fall habe ich doch sicher ein gesetzliches Anrecht auf Garantie, sowie Gewährleißtung oder?

Sollte der VK keine für mich zufriedenstellende Lösung finden, so habe ich persöhnlich keine Scheu, einen Rechtsstreit in Österreich anzustreben! Wie würden denn allgemein meine CHancen diesbezüglich so gesehen werden, sprich auf Erfüllung des KV oder Schadensersatzes?

Solventheit des VK speilt mir erstmal ine nebensächliche Rolle und wäre mein eigenes Risiko.

Hier nochmal die Fakten kurtz zusammengefasst:

VK aus Österreich
Weder garantie noch GEwährleißtung ausgeschlossen
Privater VK
Artikel defekt, abr nicht als defekt deklariert

Ich sehr sauer, aber mit dem VK noch gesprächsbereit (mmomentan noch)
Keineswegs davor gescheut eine Klage in Österreich zu erheben

Evtl könnt ihr mir hier ein paar allgemeine Meinungen zu dem Thema schreiben, würde mich freuen, auch wenn ihr meine Annahmen bezüglich recht habens nicht bestätigen können solltet.

Vielen Dank!

-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
hat der VK weder garantie noch Gewährleißtung ausgeschlossen,

Garantie muss man nicht aussschließen, Garantie muss explizit erklärt werden. Die Garantie stellt eine freiwillige, über den möglichen gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehende Verpflichtung des Herstellers und/oder Verkäufers dar.

Gewährleistung hin gegen muss explizit ausgeschlossen werden.



quote:
daß der verkaufte Artikel zu funktionieren hat, solange er nicht als defekt deklariert wurde.

Da wirst du den Richter aber mit recht guten Argumenten überzeugen müssen, damit er das
quote:
Über die Funktion kann ich leider nichts sagen da ich den Tacho nie angeschlossen hatte.

als Funktionserklärung sieht ...



Im übrigen müsstest du falls du Gewährleistung beanspruchen willst auch noch beweisen, das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt.
Das bedeutet, man muss gegnüber dem Verkäufer ersteinmal nachweisen, das
- die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit nicht vorliegt

- dieser Sachmangel nicht auf normalem Verschleiß beruht
Anhaltspunkt für die Abgrenzung normaler Verschleiß zum Sachmangel können insoweit beispielsweise die vom Hersteller angegebene durchschnittliche Lebensdauer oder die durchschnittliche Lebensdauer des Artikels sein.

- dieser Sachmangel nicht auf unsachgemäßer Handhabung/Fehlbedienung durch den Käufer oder eines seiner Erfüllunggehilfen beruht

- der Mangel bereits vor Gefahrenübergan vorlag



Viel Spass beim Hürdenlauf ...



PS: diese Faktoren beziehen sich auf deutsches Recht.
Wie es sich in Österreich verhält kann ich nicht sagen, österreichische Rechtssprechung ist hier eher unterrepräsentiert.

Aber eventuell findet sich noch jemand der sich damit auskennt?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.315 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen