Hallo,
ich habe über eBay einen Monitor im Wert von 307 Euro inkl. Versand ersteigert. Dieser wurde nicht ordnungsgemäß verpackt und kam aufgrunddessen defekt an. Leider habe ich das Paket entgegengenommen und bereits an den eigentlichen Standort transportiert um es dort zu öffnen und technisch auszuprobieren. Nach dem Öffnen machte sich die unsachgemäße Verpackung bemerkbar. Das 50kg schwere Gerät wurde auf 2 Luftkissen aufgestellt und mit unmengen an Papier gesichert. Die von UPS geforderte Kennzeichnung für Ware über 25kg fehlte! UPS reguliert den Schaden natürlich schon deswegen nicht weil ich das Paket weitertransportiert habe. Es handelt sich um einen Kauf von Privat. Hier die Auktion: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=200074830745&ssPageName=STRK:MEWN:IT&ih=010
Nach 30 Tagen kann ich zumindest versuchen den ebay Käufer Schutz in Anspruch zu nehmen. Der Verkäufer stellt sich quer, würde mir max. 50 Euro erstatten. Das Grät ist allerdings völlig unbrauchbar und weist nicht nur optische Mängel auf. Gibt es Möglichkeiten den gesamten Kaufpreis zurückzuverlangen ? Schließlich hat der Verkäufer ursprünglich angegeben die Ware originalverpackt zu liefern! beste Grüße, Thomas Schroeter
defekter Monitor, unsachgemäße Verpackung
15. März 2007
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Frage vom 15. März 2007 | 17:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
defekter Monitor, unsachgemäße Verpackung
#1
Antwort vom 16. März 2007 | 01:56
Von
Status: Schüler (328 Beiträge, 43x hilfreich)
Grundsätzlich ist der Verkäufer (Versender) für eine ausreichende Verpackung verantwortlich.
Vielleicht sollten Sie von einem Anwalt mal die Aussichten vor Gericht prüfen lassen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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