deringend - lieferumfang wirklich richtig?

18. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)
deringend - lieferumfang wirklich richtig?

hallo,

ich habe am 15.12. bei ebay ein neues mainboard gekauft.
ale es aber gestern ankam, stelle cih fest, dass im endeffekt nichts dabei ist.

link: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=23186&item=3447712645

verkäufer meint, das hat seine richtigkeit, da am ende seines textes steht, dass er nur das board verkauft. bei jedem fachhändler sind aber kabel und treiber bestandteil eines mainboards. auch zeigt seine liste einen punkt "Lieferung nur das Board siehe Bild"
das bild zeigt aber eindeutig einen raid-controller, der auf meinem exemplar nicht vorhanden sind.
ich stehe bereits in kontakt mit dieser firma, jedoch verweigern sie meine geforderte nachbesserung in form einer nachsendung der kabel/treiber-cd/raidcontroller und meinen, es hätte alles seine richtigkeit und ich könnte das ja durch das fernabsatzrecht zurückgeben.
da ich aber weiss, dass ich als käufer bei einem verbrauchsgüterkauf entscheiden darf, wie nachgebessert wird (bis zu einem bestimmten grad) bestehe ich auf nachlieferung oder minderung des kaufpreises.

und nun nochmal eine allgemeine fragestellung für die anwälte:
ich habe bei ebay ein board gekauft, wo in der beschreibung alle features und der original lieferumfang des herstellers gelistet sind. am ende steht eine phrase, dass nur das board verschickt wird wie auf dem bild zu sehen. meine ware entspricht nun aber weder dem bild, noch der beschreibung. -> die kabel, die zur definition mainboard bei jedem händler gehören feheln, der auf dem bild scihtbare controller fehlt auch.

(hoffe, darauf dürfen nun acuh anwälte antworten, wenn nciht gibts ja noch ne mail-adresse :) )

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Haben Sie Ihr den Kauf vor dem 16.12.2003 / 10:03 Uhr getätigt?

-> sollte dem so sein, haben Sie ein Anrecht auf den RAID-Controller, bzw. eine Nachbesserung.

-> der VK kann diese Nachbesserung jedoch ablehnen, wenn die Kosten nicht im Verhältnis stehen (§ 439 Abs. 3), in diesem Falle können Sie vom Kaufvertrag gemäß § 323 zurücktreten (nebst sämtlicher AUfwendungen - Portokosten Hin- und Zurück), und Schadensersatz verlangen.

-> Regeln des Widerrufsrechts bleiben hierbei unberührt, (vgl. § 444 BGB ) wenn die Lieferung mangelhaft erfolgte, und Sie eigentlich nicht widerrufen möchten, sondern eine mängelfreie Lieferung wünschen. Merke: Kaufrücktritt <> Widerruf / Rückgabe

Allgemein:
Inwieweit Sie eine Lieferung des Mainboards inclusive Treiber-CD und Kabel verlangen können, kann ich Ihnen nicht sagen.
-> Treiber erhalten Sie m. W. auch auf der Hersteller-Seite
-> Kabel gehören nicht unbedingt zum Lieferumfang und wurden nicht explizit angegeben.
-> ich sehe auch keinen Verweis auf den Lieferumfang des Herstellers.

-----------------
"Nützliche Infos auch <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen" target="FAQs">hier</a>! "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,
danke für die rasche antwort
ich habe am 15.12. gekauft, also bevor dieser zusatz kam.
die treiber-cd ist mir streng genommen auch egal, genauso wie der nicht montierte lüfter auf dem chipsatz, aber die kabel hätte ich gerne.
und wenn ich bei einem normalen händler ein board kaufe, hab ich diese kabel auch, ohne sie explizit zu erwähnen. sie sind ein bestandteil eines mainboards wie der sicherheitsgurt beim auto. die sind auch nicht explizit erwähnt :)

er verweist nicht auf den umfang des hersteller, das ist richtig, aber er hat den text von diesem 1zu1 kopiert (http://www.asuscom.de/prog/spec.asp?m=A7V266-E&langs=07)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

sie sind ein bestandteil eines mainboards wie der sicherheitsgurt beim auto. die sind auch nicht explizit erwähnt

Wenn dem so ist, haben Sie auch einen Anspruch auf diese Kabel. Ich kann Ihnen jedoch nicht bestätigen, dass Sie mit dieser Annahme (Anscheinsbeweis) richtig liegen.

-----------------
"Nützliche Infos auch <a href="http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen" target="FAQs">hier</a>! "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

gut, vielen dank ersteinmal so weit, sie haben mir (hoffentlich) weitergeholfen.

darf ich sie in den mails mit diesem ominösen anbieter zitieren?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Sicher, sofern Sie nicht meinen Briefbogen verwenden? ;)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Zusatz:

Kleiner Tip noch am Rande:

Weisen Sie ihn auf seine widersprüchliche Artikelbeschreibung hin:

1. Artikelbeschreibung:
geprüft, Lieferung nur das Board siehe Bild

2. Zusatz am 16.12.2003 / 10:03 Uhr
Mainboard hat keine Raid Funktion / Abbildung ähnlich

Was denn nu? :)

-> Betonen Sie aus- & nachdrücklich, dass Sie vor dem Zusatz ersteigert haben
-> 7-Tage Frist zur Nachbesserung (§ 439 BGB n.F.), Austausch durch angebotenes Board incl. Raid-Controller und Lüfter
-> Androhung des Kaufrücktritts (§§ 440 , 323 und 326 Abs. 5 BGB n.F), sowie Schadensersatz wg. Nichterfüllung (vgl.: §§ 440 , 280 , 283 , 311a BGB n.F) (Differenzbetrag Auktionspreis -> Ersatzbeschaffung)
-> Einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehen wir im übrigen äußerst gelassen entgegen


-----------------
"Nützliche Infos auch <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen" target="FAQs">hier</a>! "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

he cool, danke, das wird ja immer besser :D

das mit dem differenzbetrag wusste ich auch noch nicht, klingt aber sehr gut. das bezieht sich dann aber natürlich nur auf ein bauglecihes board nehm cih mal stark an.

jetzt habe ich aber noch eine frage: muss ihm das "defekte" board zurückschicken, bevor cih das neue bekomm, oder muss er mir erst ein austauschgerät senden (sofern wir uns auf eine nachbesserung einigen) ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

nur auf ein bauglecihes board nehm cih mal stark an.

Es sei denn, das angebotene Board wäre auf dem Markt nicht mehr verfügbar. :)

bevor cih das neue bekomm, oder muss er mir erst ein austauschgerät senden (sofern wir uns auf eine nachbesserung einigen) ?

Formulieren Sie es doch geschickt:

"Das gelieferte Board steht ab sofort zu Ihrer Verfügung. Setzen Sie sich diesbezüglich mit mir in Verbindung." - Was soviel bedeutet wie: Sie können es jederzeit durch einen Kurier-Dienst abholen lassen, oder selbst abholen. :)

-> er muss sich also sowohl um Ersatz kümmern (unter Einhaltung der gesetzten Frist) wie auch um die Abholung des "fälschlich" gelieferten Boards.

-----------------
"Nützliche Infos auch <a href="http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen" target="FAQs">hier</a>! "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

NACHTRAG:

Dies kann man jedoch nicht pauschal so machen. Wenn der VK klare Anweisungen gibt, oder er einen Sachmangel erst prüfen muss (wozu er ein Recht hat) müssen Sie es natürlich zu erst an den VK einschicken. (zu Kosten und Lasten des VKs, versteht sich)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

bisher meinte er immer, die geliferte ware entspräche der beschreibung und es sei richtig, dass kein raid-controller dabei sei.
somit hat er den sachmangel in meinen augen ja bereits zugegeben.

Es sei denn, das angebotene Board wäre auf dem Markt nicht mehr verfügbar.
davon gehe ich erhlich gesagt aus, da es 2 jahre alt ist.
aber dieses "problem" werde ich nun erstmal ignorieren, noch hat er ja zeit zum nachbessern.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

so, cih habe nun einmal den gesamten mailverkehr als pdf gespeichert und auf einen server geladen:
http://141.30.229.109/~iglo/mainboard.pdf

stand 08:49Uhr 19.12.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Ist Seite 1 des PDF-Filles leer? Oder hat Ihr VK schon auf Ihr eMail geantwortet?

-----------------
"Nützliche Infos auch <a href="http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen" target="FAQs">hier</a>! "

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

oh, garnicht gesehen
seite 1 sollte nicht leer sein.

werdse mal nen neues pdf mit dem aktuellen status machen

url bleibt die selbe

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

nachdem es die mail aufgeteilt hat, sind es halt nun 2 datein

http://141.30.229.109/~iglo/mainboard.pdf
http://141.30.229.109/~iglo/mainboard2.pdf

bei mainboard2.pdf sehen Sie auch das Datum der letzten Aktivität seiner seits
ich habe meine Mail um 11:35 gesendet

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

hi,
hat der Verkäufer beim foto"beispielbild geschrieben"?(falls ja,sollte die konsequenz klar sein)

weiss nicht was Sie bezahlt haben, aber sollte es deutlich unter dem VK bei einem "normalen" händler liegen wäre es ja ganz fair mal darüber nachzudenken das auch der händler arbeitsplätze bezahlen muss und vielleicht wirtschaftlich arbeiten will, dieser "abzocker".
da bulk ware ( ohne software,kabel oder tolle verpackung)für einen händler günstiger ist als retail ( schick mit allem drum und dran) kann er Dies auch günstiger verkaufen,solllte er halt vorher angeben, damit die schnäppchenjäger ihn nicht verklagen können(armer kerl, so ein stress wegen ein paar kabeln)
denkt doch auch mal bitte über euren eigenen tellerrand, danke,wenigestens zu weihnachten,danke

-----------------
"kampf den borg"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
MC.Iglo
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 37x hilfreich)

so, ich habe dem vk heute folgende mail geschickt:


Hallo,

wie ich nun mehrfach angedroht habe, habe ich mir mittlerweile ein Ersatzgerät beschafft (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=23186&item=3448649324).
Ich fordere Sie nun auf, mir unverzüglich und noch vor dem 31.12.03 38,01 € zu Überweisen. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen.
25,99 € für das bei Ihnen erworbene Board
7,50 € für das an Sie gezahlte Porto
4,52 € Differenzbetrag als Schadensersatz für den Ersatzkauf des neuen Boards.

Sobald ich das Geld vollständige habe, können Sie das Board bei mir abholen.
Möchten Sie, dass ich das Board zurück schicke überweisen Sie zusätzlich 7,50 €

Sollten Sie den betrag bis dahin nicht überwiesen haben, sehe ich mich gezwungen ernsthaft über das Einleiten eines Inkassoverfahrens nachzudenken. Die hieraus entstehenden Kosten sind ebenfalls von Ihnen zu tragen (§ 286 BGB - Verzugsschaden).

Besinnliche Feiertage...

vorname nachname

bin einmal gespannt, wie er reagiert.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Matt2003
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
finde ich wirklich interessant.
Klärt auch prima auf.

Was ich nur gerne wissen möchte.
Wie setzt sich der Schadensersatz zusammen?
Bei Firma und Privat?

Wo kann man sich den noch über sein Recht als Käufer informieren?
Gibt es da gute Bücher oder Links?

Vielen Dank im voraus.

Gruß
Matt

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Matt2003
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab' was vergessen.

Nun lese ich hier auch, das die AGBs nicht gelten sollen. Sowas habe ich schon öfters gelesen.

Ab wann sind den die AGBs den ungültig?

Nochmals Danke.

Gruß
Matt

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Wie setzt sich der Schadensersatz zusammen?

Kommt drauf an, welchen Schaden Sie zu verzeichnen haben, Konstellation / Umstände, etc.!

Bei vorliegendem Fall kommt eine Ersatzbeschaffung in betracht, da der Verkäufer eine Nachbesserung "ernsthaft verweigert", und wie man sieht im Unrecht ist.

Bei Firma und Privat?

Hiervon unabhängig.

Ab wann sind den die AGBs den ungültig?

Die ganzen AGB sind immer dann "ungültig", wenn der Käufer nicht auf ihre Existenz hingewiesen wurde (z. B. durch Link in der Artikelbeschreibung)

Einzelne AGB-Klauseln sind dann unwirksam wenn sie z.B. gegen geltende Gesetze verstoßen.

-----------------
"Nützliche Infos auch <a href="http://members.ebay.de/aboutme/im_web_kaufen" target="FAQs">hier</a>! "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen