e-bay Betrug mich hat

13. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Schnupfer1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
e-bay Betrug mich hat

Hallo Ihr Lieben
Mich hat's nun leider auch erwischt!"! Ich bin bei e-bay nun auch betrogen wurden. Habe eine Auktion bei e-bay gewonnen, und auch gleich bezahlt. Laut Auktion ein Super Schnäppchen Nr.:3812482807
Nur die Ware die ich bekommen habe war alles andere als 80% Neu/Gelabelte und 20% 1 bis 3 mal getragene Ware!!
Das war die reinste Altkleidersammlung, nur alter Müll den kein Mensch anzieht.
Habe den Verkäufer schon eine frist mir mein Geld zurück zu überweisen, bis heute gesetzt und sie noch mal auf Montag den 17.05.02 unter Androhung von Anzeige verlängert.
Er meldet sich nicht auf e-Mail's
Was soll ich tun, Anzeige auf Betrug am Dienstag stellen??
Gruß Schnupfer

Problem bei eBay und Co?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Um was es sich genau handelt, ist aus der Auktion nicht genau erkennbar.

Das es sich um Altkleider handelt, ist eine Vermutung. Der Beweis fehlt.

Bei solche Auktionen ist "Vorsicht" angebracht.

Sicher können sie mal eine Anzeige versuchen, doch der Erfolg ist fragwürdig.

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#2
 Von 
Schnupfer1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Beweis habe ich ja in meiner Garage, nur alte kleider!! Nicht wie in der beschreibung angegeben und wie ja auf den Bildern zu sehen sind die ganzen neuen Hosen. Da war nicht eine dabei!! Die Bilder sind nur FAKE!!

-----------------
"Es wäre toll sein Recht zu bekommen!!"

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#3
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

@dakusch:
Ich finde Deine Beiträge ja immer erheiternd, aber du zeigst auch immer wieder das du eigentlich keine Ahnung hast wenn es ums Thema geht, trotzdem versuchst dur was aus dem Ärmel zu schütteln....klar, das hier ist ein Diskussionsforum, aber mit Deinem Vermutungen liegst du fast immer voll daneben.....vieleicht solltest du dich in ein anderes Forum begeben, wo die Leute nicht so stark auf hilfe angewiesen sind wie hier???
Ist ja nicht böse gegeint, aber so hlifst du hier keinen weiter.

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#4
 Von 
Schnupfer1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi noch mal
Hab vorhin bei e-bay Angerufen, um den Fall zu schildern. Und siehe da!! Der Verkäufer wurde gesperrt!! (schon mal ein Erfolg)
Was heißt das jetzt für mich??
Anwalt nehmen?? (Rechtschutz 150euro Selbstbeteidigung)
oder nur zur Polizei gehen und Anzeige auf Betrug stellen??
und wie geht das dann weiter bei der Polizei, was erwartet mich???
kann jemand helfen??
Gruß Schnupfer1

-----------------
"Es wäre toll sein Recht zu bekommen!!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Thomas1972 @
Anstatt mich zu kritisieren, mach ihm doch einen Vorschlag, was er machen soll.
Wenn du es besser weisst.

Schieß ihm am besten noch die teuren Prozeßkosten vor.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schnupfer1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

NA TOLL
Eigentlich hatte ich ein wenig Hilfe erwartet, aber statt dessen tragt Ihr hier Eure Revierkämpfe aus!!??
NA GUT bis denne

-----------------
"Es wäre toll sein Recht zu bekommen!!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

@ Schnupfer1
Schau dir mal den eBay-Käuferschutz an. Wenn die Vorgehensweise den VK nicht zur einsicht bringt und die Bedingungen für den käuferschutz erfüllt sind, diesen beantragen.
Gleichzeitig kann eine Anzeige dann nicht schaden.

Rechtschutz 150euro Selbstbeteidigung
Die muss dir der Vk (wenn er nachgibt oder du gewinnst), zwar zurückzahlen - aber ob er das kann?
Da bist du mit 25 Euro Eigenanteil beim käuferschutz besser aufgehoben - und hast nicht die Rennerei zum Anwalt usw.

Gruss
MichiM

Ach so...
@ Dakusch
Anstatt mich zu kritisieren, mach ihm doch einen Vorschlag, was er machen soll.
Wenn du es besser weisst.

Er weiss es (anscheinend) nicht besser - und hält sich dann lieber ganz raus.
Aber eine Diskussion über deine Beiträge hatten wir ja auch schon mal, gell :)

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

-- Editiert von MichiM am 14.05.2004 20:38:13

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#9
 Von 
Schnupfer1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dank Euch
Zurückschicken werde ich erst mal garnix, dann hab ich ja keinen Beweis mehr in der Hand. Der V meldet sich ja sowieso nicht auf e-mails. Da e-bay den ja auch gleich gesperrt hat, muß der ja irgendwie ein faules Ei sein.
Mit dem Käuferschutz hab ich auch schon gelesen, kann mir blos nicht so recht vorstellen, das die da so jeden den Kaufbetrag erstatten der bei e-bay reingelegt wird??
wenn doch, versuch ich es in zwei Wochen(30 Tage Frist)
weiß jemand wie lange das dauert, bis Geld von e-bay kommt?
Gruß Schnupfer1

-----------------
"Es wäre toll sein Recht zu bekommen!!"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

MichiM @

Gelle

Recht und Wirtschaft harmonisieren nicht miteinander. Ich möchte nicht in juristische Fachidiotie enden.

Die Leutchen können sich ihre Sachen doch auch normal im Laden kaufen. Ist halt ein bischen teurer.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Schnupfer1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@Dakusch
Was bist Du denn für einer??
Deine Beiträge kannst Du wirklich stecken lassen! wenig konstruktiv bis gar nicht!!
Bitte nicht mehr antworten

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

80% DER SACHEN WURDEN ALS GROSSPOSTEN VOM DESIGNERHAUS FÜR DEN WEITERKAUF FÜR DIE KUNDEN AUF DER GANZEN WELT GEKAUFT UND SIND UNGETRAGEN.(ETTIKET, LABEL ....)

aber weiter unten:

Es handelt sich hier um einen Privatkauf....

Ich zitiere einen Herrn aus dem Ebay-Forum:
Ja, nee. Schon klar!

@ Dakusch
Sicher könnte man seine Sachen weiterhin im Laden kaufen, aber deswegen muss sich doch nicht jeder mit eventuellem Betrug bei ebay zufrieden geben, oder? Frei nach dem Motto: Selbst Schuld gehabt!?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Unsere Wirtschaft ist auf dem Nullpunkt angelangt.

EBAY lacht sich ins Fäustchen.

TÄTERETÄ- ATUHHHHT

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

@ MichiM: Recht hast Du, es ist manchmal weiser dem Mund zu halten ;)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-49
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, durch die Beschreibung und die Bilder ist die Ware ziemlich eindeutig qualifiziert.
Man kann bei solchen Fällen nicht eingehaltener Qualität natürlich Anzeige wegen Betruges erstatten. Das bringt allerdings nicht viel, denn so ein Verfahren läuft mehrere Monate und eine große Bestrafung ist nicht zu erwarten, wenn überhaupt, insbesondere bekommt man aber sein Geld nicht zurück und auch keine bessere Ware.
Vernünftiger ist es, seine zivilrechtlichen Ansprüche ganz normal geltend zu machen Und da das nicht ganz einfach ist, würde ich tatsächlich einen Anwalt beauftragen. Das ist sicher am effektivsten und angesichts des Streitwertes auch nicht so teuer. Die Kosten kann man sich sowieso beim Gegner wieder holen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Schnupfer1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke
Das werd ich dann wohl auch machen.
Montag bin ich beim Anwalt
Gruß und schönes W.E.
Schnupfer1

0x Hilfreiche Antwort

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