Habe mich auf eine Rücksendung eingelassen weil Käufer mit Anwalt drohte.Muss ich ihm die Versandkosten mit zurückerstatten oder nur den Kaufpreis.Preis war 35 €.Wer muss das Rückporto zahlen?
e-bay rücksendung
Wenn du die Rücksendung aus Kulanz machst, mußt du gar nichts.
Deine Informationen sind zu dürftig, um einen bessere Antwort zu geben.
Warum droht K?
Link zur Auktion?
Weitere Angaben, wie normi schon sagte, wären hilfreich.
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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Käufer hat von mir ein Handy erworben.Es war als Defekt angeboten worden.Der ein/ Aus schalter war defekt.Nach einer Woche meldete er sich das gerät würde er nicht anbekommen und der Akku war auch defekt.Er hat mir dann Mails geschickt woruf ich nicht gleich geantwortet habe.Dann machte er es Telefonisch.Und drohte mit Anwalt.Nach langem hin und her hab ich dann nachgegeben. Der akku hat bei mir noch dem alter entsprechend funktioniert.(ca.5-6 Jahre alt).
Und jetzt bräuchten wir den Link zur Auktion um uns ein Urteil bilden zu können, was du wie angegeben hast und was du möglicherweise ausgeschlossen hast oder nicht.
der link
http://cgi.ebay.de/ws/eBay/SAPI.dll?Viewtem&item=6461863876&sspagename=ADME:B:RTQ:DE:1
Also ich würde das Handy nicht zurücknehmen.
Immerhin steht in der Beschreibung das der Ein/Aus Schalter defekt ist.
Wen wunderts das er das Handy nicht anbekommt.
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"Gruß
Campa"
Er muss es ja anbekommen haben.Wie sonnst könnte er über den Akku urteilen?
Wie sieht es denn mit dem fehleneden Ausschluß der Gewährleistung aus? lili, du kennst dich doch da immer so gut aus1
Ansonsten steht Aussage gegen Aussage. Der K sagt akku auch defekt, du sagst nein. Also müßte er es erst einmal nachweisen!
Habe ihm geschrieben das ich als Privatverkäufer keine Garantie oder Rücknahme anbiete.Auch in dem angebot.Hat wohl erwartet das er ein Neues Handy bekommt.
Ich würde es auch nicht zurück nehmen. 1. hast du Garantie Rücknahme ausgeschlossen. 2.Hast du angegeben, dass das Handy einen defekt hat.
Ein Schelm wer böses denkt....;) :
Oder er hat son Handy zu Hause und sein Akku ist defekt und will den jetzt tauschen. Weiß leider nicht, was nen Akku für das Handy kostet.
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"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"
er hat es doch schon zurückgenommen.
Insofern würde ich nur den Kaufpreis erstatten und den Käufer mit Anwalt drohen lassen,allerdings würde ich mir verbitten das er mich telefonisch belästigt.
Das Handy ist noch unterwegs.Hab es noch nicht zurück.Und ein Akku gibt es bei e bay für 1 euro.
Hallo,
sofern ich richtig informiert bin sollte auch bei Privat-personen die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Garantie ist eine freiwillige Leistung, aber in dem vorliegenden Angebot wurde explizit nur die Garantie ausgeschlossen, nicht jedoch die Gewährleistung (die wurde vergessen!)
mfg
hansefrau
dies habe ich auch bereits bemängelt, kann aber leider nicht beurteilen, welche Folgen es genau hat
Und jetzt?
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