eBay, Transportschaden, privat, Vorkasse

17. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schubbie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay, Transportschaden, privat, Vorkasse

Moin Leute,
ich hab mich hier grad mal angemeldet und vielleicht hat ja jemand einen allgemeinen Rat für mich.
Folgendes ist bei mir vorgefallen:
Ich ersteigerte mitte März ein Getriebe für meinen Audi bei eBay von privat, nach ca 15 Tagen schrieb mich der Verkäufer an, dass er unbedingt meine Telefonnummer bräuchte, da versucht wurde anzuliefern, ich aber nicht da war (telefonnummer hatte ich ihm aber vorher gegeben gehabt). Also gab ich ihm schnell die Nummer und obwohl er 20€ für die Zweitanlieferung nachzahlen musste, meldete sich hier niemand. Ich hatte noch nicht einmal eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten. Also fragte ich unter der Auftragsnummer bei Iloxx nach und bot an, es zu mir in die Firma zu liefern, bzw. dass ich es aus dem Lager in der Nähe abhole, bekam aber nur die Antwort, dass es nun zum Absender zurückgeht. Da kam es mir schon komisch vor.
Dann Ende April, nachdem ich noch einige Male bei Iloxx anrief und Mails geschrieben habe, ist es dann endlich wieder beim Absender angekommen und war beschädigt, es hatte ein Loch in der Getriebeglocke (Gußeisen), der Absender verweigerte die Annahme und stellte einen Schadensersatzantrag. Dann hieß es, dass es wieder an ihn geht und ein Gutachter raus kommt, um den Wert zu schätzen, irgendwie haben die wohl mitbekommen, dass es unter Wert ersteigert wurde (ersteigert für ca. 410,-- € auf Schrottplätzen kostet es in dem Zustand ca. 900,-- bis 1200,--€ und es ist spurlos bei denen verschollen, somit sollte der Verkäufer den Betrag von der eBay-Auktion nennen. Nur habe ich nun schon länger nichts mehr von ihm gehört und von Iloxx höre ich immer nur, dass ich nicht der Auftraggeber bin.

Nun stellen sich mir folgende Fragen:

1. Muss Iloxx mir keine Auskunft geben, da ich per Vorauskasse gezahlt habe und somit der Auftraggeber bin? Gibt es da einen § zu?

2. Kann man auch Ausfall des PKW geltend machen oder sonstiges? Es ist ja jetzt schon knapp 3 Monate her und ich musste ein anderes Getriebe kaufen.

3. Der Verkäufer sagte, dass er raus ist, da er ja alles nach besten Gewissen gemacht hat, zudem habe ich irgendwo gelesen, dass bei Vorkasse der Käufer bei Transportschaden haftet, da er der Auftraggeber ist, siehe Punkt 1.

Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!

Mit freundlichem Gruß

Andreas

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> da ich per Vorauskasse gezahlt habe und somit der Auftraggeber bin

Wo hast du per Vorauskasse bezahlt? Beim VK? Dann bist du deswegen doch noch nicht Auftraggeber von iloxx.

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#2
 Von 
Schubbie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, ich meine das gelesen zu haben, dass bei Zahlung per Vorkasse der Käufer für Transportschäden zuständig ist. Also bleibt mir wirklich nichts übrig, als zu hoffen, dass der Absender sich noch meldet? Denn Iloxx gibt mir keine Antwort mehr, nur immer, dass ich mich an den Absender wenden soll.
MfG
Andreas

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> ich meine das gelesen zu haben, dass bei Zahlung per Vorkasse der Käufer für Transportschäden zuständig ist

Jein; der private VK haftet gesetzlich nur bis zur Übergabe an den Versender, ab da ist es das Risiko des K, egal welche Zahlungsart vereinbart war.

Wenn die Ware also auf dem Weg vom VK zum K hops geht, ist das das Risiko des K. Geht sie auf dem Weg vom K zum VK hops, ist es das Risiko des VK.
Ist iloxx dazwischengeschaltet, dürfte sich nichts ändern.

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#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

> 3. Der Verkäufer sagte, dass er raus ist, da er ja alles nach besten Gewissen gemacht hat, zudem habe ich irgendwo gelesen, dass bei Vorkasse der Käufer bei Transportschaden haftet, da er der Auftraggeber ist, siehe Punkt 1.
***
Ob der Verkäufer fein raus ist, muss sich doch erst noch herausstellen. Wir reden hier von einem versicherten Versand, der Verkäufer hat das Versandunternehmen seines Vertrauens beauftragt und ist auch Vertragspartner von iloxx.

Fest steht, dass die Sendung "weg" ist. Also sollte illox haften. Dies hat aber der Verkäufer abzuwickeln, m. E. eine Nebenpflicht aus Vertrag.

Würde jetzt den Verkäufer per Einschreiben auffordern, das Surrogat aus dem Versicherungsfall herauszurücken, also die volle Entschädigungssumme. Frist setzen, 10 Tage, nach Datum bestimmt.

Nach Ablauf der Frist befindet sich der Verkäufer in Verzug, würde jetzt einen Rechtsanwalt mit meinen Interessen beauftragen. Evtl. kann man sich auch den Anspruch des Verkäufers gegenüber iloxx abtreten lassen, hier scheint es vielleicht so zu sein, dass der Verkäufer entweder gar nicht tätig geworden oder zumindest sich nicht mit der erforderlichen Sorgfalt mit dem Schaden und dem Transportunternehmen auseinandergesetzt hat.

Es darf nicht sein, dass sich hier iloxx oder der Verkäufer der Haftung entzieht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schubbie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, aber ich habe absolut keine Möglichkeit, dass Iloxx den Verlust mit mir abwickeln muss? Denn es kann ja auch sein, dass der Verkäufer einfach doppelt kassiert und mich einfach nur hinhält.
Ich glaub ich werde Iloxx bitten, mir die Information zu geben, ob bereits Ersatz gezahlt wurde und dann kann ich ihm einen Brief mit der Zahlungsforderung per Einschreiben senden, um ihn in Verzug zu setzen.
Und für 450€ einen Anwalt beauftragen lohnt sich auch kaum, auch wenn es viel Geld ist, aber wenn nichts bei rumkommt, hat man noch mehr Kosten und eBay hat inzwischen eine Kulanzleistung von 250€ geleistet.
Schon mal vielen Dank für die Antworten.
Mit freundlichem Gruß
Andreas

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