Hi Leute!
Ich hab folgendes Problem...
Ich hab mir bei eBay eine Grafikkarte gekauft, für 200 Euro und die Rechnung war auch mit dabei mit einer Herstellergarantie bist zum Juni 2014.
Es war eine Privatauktion.
Das Problem ist jetzt, dass die Grafikkarte nicht funktioniert. Ich hab dadraufhin den Verkäufer angeschrieben, und er meint, dass er die Graka vor dem Versand getestet hat und sie hätte anscheinend einwandfrei funktioniert. Ich könnte die Graka jetzt zum Hersteller schicken, würde Sie aber dennoch gerne einfach nur wieder beim Verkäufer abgeben und mein Geld zurück verlangen. Aber dadraufhin hat er gesagt, dass es nicht geht, weil der schaden sei seiner Meinung nach beim Transport passiert und er hat auch in seiner Artikelbeschreibung dadrauf hingeweisen, dass jeglicher umtausch ausgeschlossen sei.
Jetzt kommt aber das eigentlich Blöde, das ist auch der Grund wieso ich die beim Verkäufer umtauschen will. Der Shop in dem die Graka gekauft wurde, ist pleite gegangen, d.h. ich muss mich direkt an den Hersteller wänden, aber da die nur Garantien von den Shops direkt bearbeiten und nicht von den Leuten die im Shop einkaufen. Oder irgendwie so...ich hoffe ihr wisst was ich genau meine, weil ich hab grade nur Fetzen von dem im Kopf was mir am Telefon gesagt wurde. Die Grafikkarte kann ich aber trotzdem umtauschen/reparieren lassen, muss aber selber 25 Euro gebühr zahlen. Da es den Shop, wegen der Pleite, nicht mehr gibt.
Was kann ich da jetzt machen?
eBay, beschädigte Wahre erhalten.
19. Februar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 19. Februar 2014 | 03:47
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 2x hilfreich)
eBay, beschädigte Wahre erhalten.
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 19. Februar 2014 | 10:37
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>von LegoSanDiego am 19.02.2014 03:47
weil der schaden sei seiner Meinung nach beim Transport passiert <hr size=1 noshade>
Ist der VK seiner vertraglichen Nebenpflicht nachgekommen und hat die Ware "verkehrssicher" verpackt?
Das Transportrisiko (bei erfüllten Pflichten des VK) und die Beweislast trägt der K (das bist du)
quote:<hr size=1 noshade>von LegoSanDiego am 19.02.2014 03:47
er hat auch in seiner Artikelbeschreibung dadrauf hingeweisen, dass jeglicher umtausch ausgeschlossen sei. <hr size=1 noshade>
Könnte ggf. unter Berücksichtigung des §133 BGB als Gewährleistungsausschluss gelten.
quote:<hr size=1 noshade>von LegoSanDiego am 19.02.2014 03:47
Was kann ich da jetzt machen? <hr size=1 noshade>
Gegenfrage: Was möchtest du erreichen?
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
#2
Antwort vom 19. Februar 2014 | 13:50
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo
quote:Tausche beim Hersteller um und zahle die 25Euro Gebühr, oder schlage dich unter Umständen Monate/jahre lang mit deinem VK rum...
Was kann ich da jetzt machen?
-----------------
""
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#3
Antwort vom 19. Februar 2014 | 14:42
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 2x hilfreich)
Alles klar, ich hab verstanden.
Danke euch!
Achja und um die Frage noch eben zu beantworten.
Ich hätte gern erreicht, dass ich das ich die Ware beim VK wieder umtauschen kann, und das so schnell wie möglich. Aber wenn das jetzt ewig dauert und man sich sogar unsicher ist wie das Resultat aussieht, werde ich es einfach sein lassen und die 25 Euro beim Hersteller zahlen.
Vielen Dank für die Antworten!
Gruß
Lego
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""
#4
Antwort vom 19. Februar 2014 | 16:50
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
quote:Aussichtslos bis fasst unmöglich, Chancen dafür stehen unter einem Prozent würe ich sagen...
dass ich das ich die Ware beim VK wieder umtauschen kann
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""
#5
Antwort vom 19. Februar 2014 | 17:40
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Wickel, wenn möglich, NIE etwas über eine insolvente Firma ab! Lieber 25€ Lehrgeld als Geld und Karte weg.
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