eBay Acount gesperrt: Verstoß gegen Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht

30. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Alexander Gottlieb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Acount gesperrt: Verstoß gegen Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht

Hallo,

ich bin hier neu, habe bei Google vergeblich nach dem gleichen Thema gesucht, da ich jetzt nicht weiß was ich machen soll, dachte ich, ich Frage mal die Experten, also mein Problem ist folgendes,
Ich wurde letzte Woche bei eBay gesperrt, alle meine Angebotenen Artikel, auch die von vor über 3 Monaten wurden alle von eBay aus Gelöscht, den grund wusste ich erst selber nicht... habe eBay angeschrieben und habe Mitgeteilt bekommen das ich gegen das Fernabsatzgesetz Verstoßen hätte.
Ich habe bei eBay gelegentlich Sachen gekauft und Verkauft, habe in 3 Monaten insgesamt 152 Bewertungen erhalten, vom Verkauf habe ich 63 erhalten, und 89 durch kaufen, wenn ich jetzt zurück blicke war das denke ich doch schon etwas viel, aber wenn ich mich bei eBay umschaue, sehe ich immer solche Privatverkäufer die auch Sachen kaufen und Verkaufen und auch nur als Privat angemeldet sind, wieso passiert das nur mir ?
Naja ich weiß nun nicht ob ich das zu eBay Faxen soll oder nicht, da ich in einer anderen eMail die ich bekomme habe stand das ich das machen müsste um wieder freigeschaltet zu werden, aber das wäre mir egal er kann ruhig gesperrt bleiben, nur weiß vieleicht jemand was passiert wenn ich dieses Formular nicht zu eBay Faxe ?
Habe in anderen Foren ähnliche Sachen gelesen, da stand das ich mit einem blauen Auge davon komme würde, ich hoffe es zumindest.
Was hohe strafen hätte wären wie ich gelesen habe wenn die Klage über einen Anwalt laufen würde.
Das ist bei mir ja nicht der fall :-)
Daher wollte ich lieber mal Fragen, bevor ich das hinfaxe, oder nicht Faxe, ich weiß es nicht, hoffe jemand kann mir helfen.
Unten ist die eMail die ich wegen der Sperrung erhalten habe.

Vielen Dank.

----------------------------------------------------------------

Sehr geehrter -----,

vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Sie haben nachgefragt, warum wir Sie vom
Handel bei eBay ausgeschlossen haben. Gern gebe ich Ihnen dazu weitere
Informationen.

Um Ihnen schnell einen Ueberblick zu geben, haben wir diese E-Mail in
folgende Teile gegliedert:

1) Warum wurden Sie vom Handel bei eBay ausgeschlossen?
2) Was muessen Sie tun, damit Sie wieder am Handel bei eBay teilnehmen
koennen?
3) Wie koennen Sie kuenftig Ihre gesetzlichen Informationspflichten
erfuellen?

1) Warum wurden Sie vom Handel bei eBay ausgeschlossen?

Wie Sie wissen, haben Sie als gewerblicher Verkaeufer auf dem
eBay-Marktplatz umfangreiche vor- und nachvertragliche
Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht (§312c BGB , §1 BGB-InfoV )
zu erfuellen.

Hervorzuheben ist hierbei insbesondere die Verpflichtung, bereits vor
Vertragsschluss Angaben zu Ihrer Identitaet und ladungsfaehigen
Anschrift zu machen (Impressumspflicht) und ueber das Bestehen oder
Nichtbestehen des Widerrufs- oder Rueckgaberechts des Kaeufers zu
belehren.

Nach §9 Abs.5 der eBay-AGB sind Sie verpflichtet, Ihre gesetzlichen
Informationspflichten zu erfuellen. Sie sind dieser Pflicht nicht
nachgekommen. Darum haben wir Ihr eBay-Mitgliedskonto voruebergehend
geschlossen.

Ein Verstoss gegen Ihre gesetzlichen Verpflichtungen kann erhebliche
Konsequenzen nach sich ziehen. So besteht die Moeglichkeit, dass Sie von
Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbaenden kostenpflichtig abgemahnt
und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

2) Was muessen Sie tun, damit Sie wieder am Handel bei eBay teilnehmen
koennen?

Ihr Mitgliedskonto wird wieder zum Handel bei eBay frei geschaltet, wenn
Sie ausdruecklich erklaeren, in Zukunft Ihre Angebote entsprechend den
Vorschriften des deutschen Fernabsatzrechts einzustellen.

Drucken Sie hierzu diese E-Mail aus und schicken Sie sie uns unter
Nennung Ihres Mitgliedsnamens unterschrieben an folgende Faxnummer
zurueck:

---------------


_______________________________________________________________________

eBay-Mitgliedsname:
E-Mail Adresse:


"Hiermit erklaere ich, dass ich zukuenftig bei allen Angeboten, die ich
auf dem deutschen eBay-Marktplatz anbieten werde, saemtliche
Vorschriften nach dem deutschen Fernabsatzrecht beachten werde,
insbesondere Angaben zu meiner Identitaet und ladungsfaehigen Anschrift
und Informationen zum Widerrufs- bzw. Rueckgaberecht. Ich stelle eBay
hiermit von saemtlichen Anspruechen frei, die Dritte gegenueber eBay
geltend machen wegen Verletzung fernabsatzrechtlicher Vorschriften
durch die von mir auf dem deutschen eBay-Marktplatz eingestellten
Angebote und Inhalte. Ich uebernehme hierbei auch die Kosten der
notwendigen Rechtsverteidigung von eBay einschliesslich saemtlicher
Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung
von mir nicht zu vertreten ist."



Ort, Datum Name Unterschrift



________________________________________________________________________
___

-------, sobald diese Bestaetigung bei uns eingegangen ist, werden
wir Sie wieder fuer den Handel bei eBay frei schalten.

Bitte vermerken Sie unbedingt Ihren Mitgliedsnamen oder Ihre bei eBay
angegebene E-Mail Adresse auf den Unterlagen, um uns so die Zuordnung zu
ermoeglichen.

3) Wie koennen Sie kuenftig Ihre gesetzlichen Informationspflichten
erfuellen?

Hinterlegen Sie die Informationen am besten in Mein eBay. Gehen Sie dazu
auf die Seite "Einstellungen". Dort finden Sie unter
"Verkaeufereinstellungen" den Abschnitt "Einstellungen fuer gewerbliche
Verkaeufer", in dem Sie die erforderlichen Informationen hinterlegen
koennen. Diese erscheinen dann fuer alle neu eingestellten Artikel gut
sichtbar in einem separaten Bereich auf jeder Ihrer Artikelseiten.
Alternativ koennen Sie die Informationen auch direkt in Ihre
Angebotsbeschreibung einfuegen.

Einige allgemeine Informationen ueber Ihre gesetzlichen Verpflichtungen
als gewerblicher Verkaeufer finden Sie auf unseren Hilfeseiten unter:

<http://pages.ebay.de/sellerportal/business/legalobligations.html>

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um allgemeine Hinweise
handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen koennen. Wenn Sie Fragen zu
den rechtlichen Anforderungen an den gewerblichen Handel auf dem
eBay-Marktplatz haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine
andere Rechtsberatungsstelle.

-------, ich wuensche Ihnen ein frohes Osterfest und erholsame
Feiertage.

Mit freundlichen Gruessen

eBay-Sicherheitsteam

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

'Hiermit erklaere ich, dass ich zukuenftig bei allen Angeboten, die ich
auf dem deutschen eBay-Marktplatz anbieten werde, saemtliche
Vorschriften nach dem deutschen Fernabsatzrecht beachten werde...'

Und wie wollen Sie das realisieren? Nichteinmal die Gerichte sind sich einig, welche 'Vorschriften nach dem deutschen Fernabsatzrecht' denn nun wie auszulegen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Trotzdem halte ich es nicht für ungewöhnlich, daß man von einem auffällig gewordenen Marktplatzmitglied eine Erklärung verlangt, er werde sich an die geltenden Gesetze halten.

Daß es immer eine Frage des Einzelfalls und manchmal auch des Gerichtes ist, wie geurteilt wird, ändert doch nichts daran.

Außerdem ist so eine Erklärung relativ folgenlos, da es sich ja nicht um eine strafbewehrte UE handelt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Alexander Gottlieb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich weiß nun nur nicht was ich machen soll, ist schon seltsam diese eMail.
Aber habe ich nun etwas zu befürchten wenn ich kein Fax sende ?
Also ich habe es jetzt so verstanden das ich das nur machen muss damit ich wieder freigeschaltet werde.
Also habe müsste ich jetzt noch mit irgendetwas rechnen, Anzeige oder sonstiges ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Aber habe ich nun etwas zu befürchten wenn ich kein Fax sende ?

Wohl nichts weiter,außer dass dein Konto gesperrt bleibt.

WENN du es sendest,wird man dich dort(wenn ich es richtig sehe...) fortan als gewerblichen Verkäufer betrachten,als den man dich ja *mal eben* eingestuft hat!
Das ist evtl. nicht in deinem Interesse,oder?

Welche Art von Waren hast du denn verkauft?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Alexander Gottlieb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ja vielen Dank dann lass ich den Acount ganzeinfach gesperrt, habe noch einen anderen den benutze ich dann einfach wieder, also habe meistens Handys Verkauft.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Bis der dann auch gesperrt wird. eBay sperrt nicht Accounts, sondern Personen. Aber dann wird wieder gejammert, wenn nach 1 Jahr der mit viel Mühe aufgebaute Account dicht gemacht wird, weil man damals einen Sperrgrund nicht beseitigt hat...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thewooder
Status:
Praktikant
(583 Beiträge, 107x hilfreich)

'ich stelle eBay
hiermit von saemtlichen Anspruechen frei, die Dritte gegenueber eBay
geltend machen wegen Verletzung fernabsatzrechtlicher Vorschriften
durch die von mir auf dem deutschen eBay-Marktplatz eingestellten
Angebote und Inhalte.'

Wie kommt das überhaupt? Haben eBay einen auf den Deckel bekommen und sind neuerdings für wettbewerbswidriges Verhalten der Mitglieder haftbar?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

eBay sperrt nicht Accounts, sondern Personen

Das ist nicht immer so.Nach welchem *System* das funktioniert,ist (wie so oft bei ebay) undurchsichtig.
Er sollte sich aber davor hüten,auf dem anderen Konto ein(für ebay)*gewerbliches Verkaufsverhalten* zu zeigen....

http://pages.ebay.de/help/sell/business/businessaccount.html#Anhaltspunkte

Wie kommt das überhaupt?

Das ist vermutlich präventiv....!?

http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/478.html




-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

-- Editiert von schnee-einsiedel am 01.04.2008 10:39:21

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1587
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Alexander Gottlieb
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ja also ich Faxe dann gar nichts dahin, daher können die mich von mir aus bis ans lebensende mit dem angemeldeten eBay Namen Nr:4 Sperren, ist zwar schade wegen den Bewertungen wieder aber lieber melde ich mich immer wieder von neu an, da hab ich wenigstens mein süper gewinn, ich werde immer wieder einen weg finden meine Artikel zu kaufen und wieder zu Verkaufen :-) wie gerade im moment wieder ;-)
Tut mir aber auch leid für die ehrlichen Händler, für die wegen uns das Geschäft verschlechtert wird, aber für was den Gewerbe anmelden wenn es doch auch so geht, und man fast die hälfte mehr hat,
kümmert sich anscheinend doch eh niemand darum,
Und jetzt ab zu eBay "The Show must go On" :rock:

0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

der Organisierte Großkriminelle ebay

Ironie-Tags vergessen oder die falschen Pillen genommen? :crazy:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1587
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen