eBay Artikel als defekt verkauft, Käufer droht mit Anzeige

25. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
devdunken
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
eBay Artikel als defekt verkauft, Käufer droht mit Anzeige

Guten Tag,

ich habe Anfang Dezember einen defekten TV unter dem Artikelzustand defekt/Ersatzteil bei eBay verkauft.
Im Text habe ich den defekt noch einmal erläutert: "Er startet, das Logo erscheint auf dem Display, danach geht er wieder aus und die Standby LED blinkt. Das wiederholt sich dann immer wieder"
Genau so war es auch der tatsächlich Zustand!
Nach Erhalt des Artikels schrieb mich der Käufer direkt an und behauptetet, das der Fernseher jetzt gar nicht mehr an geht und er das Gerät wieder zurück schicken möchte und das Geld zurück haben möchte.
Ich habe Ihm mitgeteilt, das der Fernseher als defekt deklariert und auch so verkauft wurde. Nach mehreren Mails und wüsten Anschuldigungen des Käufers gegen mich, habe ich auf Stur gestellt. Er hat einen Fall zur Rückgabe bei eBay geöffnet, dort habe ich wiedermals Stellung genommen und den Sachverhalt von meinem Standpunkt erklärt. Nachdem die zehn Tagesfrist nun abgelaufen ist und ich nicht mehr reagiert habe, droht er mit einer "Strafanzeige wegen Internetbetrugs"!

Ich habe den Artikel in dem Zustand abgeschickt, wie ich Ihn beschrieben hatte, woher soll ich denn wissen, das der Käufer das Gerät nicht eventuell geöffnet hat und es noch defekter gemacht hat als es schon war und nun sein Geld zurück fordert?!

Wie soll ich in diesem Fall verfahren?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von devdunken):
Wie soll ich in diesem Fall verfahren?
Wie bisher auch:
Zitat (von devdunken):
habe ich auf Stur gestellt.
Kommunikation mit dem Käufger einstellen.
Zitat (von devdunken):
"Strafanzeige wegen Internetbetrugs"
Da jeder alles anzeigen kann, sind anzeigen nicht so schlimm wie landläufig angenommen. Wichtig ist was hinten raus kommt. Meist nichts.

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26x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
devdunken
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

danke für das Feedback! Ich habe noch eine kurze Anschlussfrage. In vielen anderen Beiträgen steht, das man mit dem Satz:
„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" sich absichert, muss ich das auch bei defekter Ware schreiben?
Das habe ich nämlich nicht gemacht, wüsste aber entgeltlich auch nicht weshalb, da es sich ja um defekte Ware handelt?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von devdunken):
„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" sich absichert, muss ich das auch bei defekter Ware schreiben?

Nein, eine Ausschluss der Gewährleistung ist freiwillig. Wenn man Gewährleistung geben möchte, dann ist das auch okay. In der Regel fährt man aber besser damit die Gewährleistung auszuschließen.
In deinem Fall gibst du de facto Gewährleistung auf die Teile die nicht als defekt beschrieben sind. (Was auch immer das am Fernseher sein soll)

Beispiel um es darzustellen. Auto wird mit Getriebeschaden als defekt ohne Gewährleistungsausschluss verkauft. Der Käufer hat ein gleiches verunfalltes Fahrzeug und möchte das funktionierende Getriebe einbauen. Es stellt sich heraus, dass es sich um ein Unfallwagen handelt, was nicht in Anzeige oder dem Kaufvertrag entspricht. Somit liegt hier ein Mangel vor
(Bitte keine Wortklauberei, es ist nur ein Beispiel und Beispiele dürfen auch hinken! :grins: )

Zitat (von devdunken):
Das habe ich nämlich nicht gemacht, wüsste aber entgeltlich auch nicht weshalb, da es sich ja um defekte Ware handelt?

Imho ist das kein Beinbruch. Der Käufer müsste immer noch darlegen, dass der Fehler
a ) nicht vereinbart war, schließlich sollte das Logo erscheinen, nicht der Fernseher schwarz bleiben
b) der Fehler bei Gefahrenübergang vorhanden war.
Meist scheitert es an b) - Deshalb Füße still halten und die Kommunikation mit dem Käufer einstellen. Sein Fernseher, sein Problem!

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
devdunken
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

@radfahrer999

Vielen Dank für Deine schnelle und kompetente Hilfe. Dann warte ich mal ab ob die nächsten Tage und Wochen wirklich eine Anzeige im Briefkasten liegt. Wenn das wirklich der Fall sein sollte (wovon ich ausgehe), muss ich dann zwingend zum Anwalt oder kann ich dann einfach irgendwie schriftlich bei der Polizei dazu Stellung nehmen? Wie sollte ich das dann formulieren?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von devdunken):
Wenn das wirklich der Fall sein sollte (wovon ich ausgehe), muss ich dann zwingend zum Anwalt oder kann ich dann einfach irgendwie schriftlich bei der Polizei dazu Stellung nehmen?

Weder noch. Du meldest dich erst einmal wieder hier (im gleichen Thread - keinen neuen aufmachen) - dann sehen wir weiter

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