eBay Artikel nicht erhalten

22. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
alinho
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)
eBay Artikel nicht erhalten

Hi 123rechtler ;)

Ich habe vor zwei Wochen eine Speicherkarte bei eBay ersteigert. In der Artikelbeschreibung wurde versicherter Versand versprochen. Also bot ich mit und bezahlte per Überweisung.

Da ich per eBay Android App unterwegs war, habe ich mich auf die Angaben in der Artikelbeschreibung verlassen und ging davon aus, dass die Sendung in Höhe des Artikelwertes versichert wird, der übrigens 88€ beträgt. Am 13.02.2014 wurde der Artikel als verschickt markiert. Ich bekam auch eine Sendungsnummer, jedoch handelte es sich um ein "Einschreiben Einwurf", welcher bis 20 oder 25€ versichert ist. Ich schaute nochmal im Artikel nach, und es stand tatsächlich unter Versandoptionen Einschreiben, was jedoch meiner Meinung nach im Kontrast zum versprochenen versicherten Versand in der Artikelbeschreibung steht. Auf jeden Fall habe ich nichts weiter unternommen, hauptsache das Teil kommt an, dachte ich. Nun sind 1,5 Wochen seit Versand vergangen und ich stehe immernoch ohne Ware da. Die Sendungsnummer, die der Verkäufer mir gab, wurde in Süddeutschland zugestellt, und definitiv nicht unter meiner Anschrift (Berlin). Es kam mir schon spanisch vor, dass man unter der Sendungsnummer seine PLZ für weitere Informationen eingeben konnte, die Angabe meiner PLZ führte jedoch jedesmal zu einem Fehler, aber man denkt sich ja nichts dabei.

Meine Befürchtung:

Ich habe den Artikel ziemlich unter Wert ersteigert. Normalerweise gehen die Dinger (64GB Speicherkarte für die PS Vita, gibt´s nur in Japan) für 110-130€ weg, ich zahlte nur 88€. Ich befürchte, dass der Verkäufer dafür beim Versand sparen wollte und daher weder versichert noch per Einschreiben verschickt hat sondern als Brief oder sowas in der Art und mich mit irgendwelchen anderen Sendungsnummern hinhalten möchte. Dass die Sendungsnummer, die er mir gab, in Süddeutschland zugestellt wurde, wurde mir bereits von 3 Postmitarbeitern bestätigt. Einen Fall bei eBay habe ich bereits eröffnet. Da er mir nicht nachweisen kann, dass er etwas in meine Richtung verschickt hat und seinem Versprechen nach einem versicherten Versand nicht bzw. nur unzureichend nachkam, bestand ich auf mein Recht auf Ersatz nach §323 BGB . Dabei räumte ich ihm eine Frist bis zum 28.02.2014 ein, ansonsten würde ich vom Vertrag zurücktreten und mein Geld zurück verlangen. Was folgt aber danach? Strafanzeige bei der Polizei?

Wie ratet ihr mir, weiter vorzugehen? Er stellt sich sehr unprofessionell an und jeder Vollidiot würde merken, dass da was nicht stimmt. Es wird alles auf die Post abgewälzt. Ferner behauptete er nach 3-4 Tagen schon, einen Nachforschungsauftrag in die Wege geleitet zu haben, obwohl das erst 8 Tage nach Aufgabe der Sendung möglich ist. Es wird einfach alles auf die Post abgewälzt und meinen Fragen weicht er einfach aus. Ich möchte ja auch nicht wegen Rufmord, übler Nachrede oder etwas in der Art einen reingedrückt bekommen.

Eine nachvollziehbare Sendungsnummer sowie eine Bearbeitungsnummer des Nachforschungsauftrages ist er mir noch immer schuldig.

So genug geschrieben, danke für´s Lesen.
Gruß
Alinho

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Hört sich nach einer linken Sache an. Es gibt dann 2 unabhängige Vorgehensweisen:
1. zivilrechtlich, d.h. Geld zurückverlangen
2. strafrechtlich, um Betrüger zu stoppen, bringt aber kein Geld wieder.

Am geschicktesten ist es mit Frist von einer Woche Geld zurückverlangen und die Strafanzeige anschließend anzudrohen. Wenn man die Strafanzeige erst dann macht, schon das die Behörden und die Anzeige wird schlüssiger, wenn weder Geld noch Ware kommt.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alinho
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke für die Antwort! In erster Linie möchte ich mein Geld wieder haben. Was heißt denn, "bringt kein Geld wieder" bei ner Strafanzeige? Klingt nicht gut :(

Bin Student und hab das Geld nicht auf der Straße gefunden, sondern geackert dafür. Würde es ihm nur ungern schenken.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alinho
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)

Übrigens, laut seinem Account verkauft er die Dinger regelmäßig. Also sollte ein erneuter Versand für ihn kein Problem darstellen.

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ist aber so - Straf- und Zivilrecht ist getrennt. Man kann im Falle einer Strafverfolgung seine Forderung anmelden, aber da hört man sowieso nie wieder was von. Also muß man per Mahnbescheid und Amtsgericht sein Geld einklagen.

Oder der VK kneift kurz vor der Anzeige

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alinho
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)

Also der Verkäufer möchte auf die Antwort vom "Nachforschungsauftrag" warten, und nicht für Ersatz sorgen. Ich habe doch laut §323 BGB das Recht, nun mein Geld zurück zu verlangen oder? Denn er ist ja seiner Verpflichtung für den versicherten Versand nicht nachgekommen.

Und wenn das Geld nach der Frist nicht da ist, dann soll ich am besten eine Strafanzeige erstellen oder wie?

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Der Verkäufer hat ja verschickt (angeblich), daher kannst du nicht nac §323 BGB zurücktreten.
Das führt dich also in eine Sackgasse.

Nach §447 BGB kannst du dein Geld aber trotzdem zurückfordern.

Eine Strafanzeige bringt dir hier höchstwahrscheinlich erstmal nichts.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

"Nachforschungsauftrag" ist lustig, wenn es keinen Einlieferungsschein und kein korrektes tracking gibt. Ferner ist gewerbliches Handeln zu unterstellen, wenn fortwährend derartige Artikel verkauft werden, d.h. Versandrisiko beim VK.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
alinho
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 14x hilfreich)

Also das mit §323 war so eine Idee, auf die ich kam, weil er nicht alle Vertragspflichten eingehalten hat (versicherter Versand).
Und den Nachforschungsauftrag finde ich deshalb auch lustig. Habe ihn gebeten, mir Bearbeitungsnummer, sowie Datum des Nachforschungsauftrages zu geben und habe ihn auf die Vertragspflichten hingewiesen und es scheint gefruchtet zu haben, auf jeden Fall hat er mir eingeräumt, noch eine Woche zu warten und dann Ersatz via versichertem Paket zu liefern.
Ich hoffe natürlich, dass das nicht nötig sein wird, die Post brauch hier in letzter Zeit öfter mal ne Weile aber das wäre ein neuer negativ Rekord.
danke für eure Anregungen, ich meld mich falls noch was sein sollte :)

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3x Hilfreiche Antwort

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