eBay - Artikel verkauft - Käufer will nicht zahlen

7. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb391294-40
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
eBay - Artikel verkauft - Käufer will nicht zahlen

Hallo,

am 2.6 habe ich bei eBay einen Artikel über 190 Euro per Preisvorschlag verkauft.
Der Käufer hat sich dann nicht mehr gemeldet obwohl ich ihm sowohl meine Kontodaten geschickt habe als auch nach seiner Adresse gefragt habe.

Heute kam eine kurz und knappe Mail: Er braucht den Artikel nicht mehr (!)
Ich habe ihm daraufhin geschrieben dass er einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen sei und ihm eine Zahlungsfrist bis zum 17.6. gesetzt.

Meine Frage nun: Was sind meine Möglichkeiten wenn der Käufer nun trotzdem nicht bezahlt/sich nicht mehr meldet/eine Rachebewertung abgibt?

Dies ist nun bereits der dritte "Spaßbieter" innerhalb von zwei Wochen. Zwei Mal habe ich eine Auge zugedrückt, aber jetzt reicht es mir, dieses Mal will ich mit allen möglichen Mitteln zu meinem Recht kommen.

Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen,
R.G.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(599 Beiträge, 313x hilfreich)

Ihr habt einen Kaufvertrag gem. §433 BGB . Dieser ist für beide Seiten bindend.

Du kannst Dir das Geld notfalls per Mahnbescheid holen, müsstest dann aber klagen, wenn er widerspricht. In der Sache dürftest Du keinerlei Schwierigkeiten haben, Recht zu bekommen, da der bisherige Austausch eigentlich die meisten Anfechtungsgründe hinfällig macht.

Du bist doch Privatverkäufer, oder? Falls ja hat er kein 14-tägiges oder überhaupt ein Rücktrittsrecht.

Schicke ihm eine Mahnung mit Fristsetzung und erkläre ihm, dass er nach Verstreichen der Frist im Verzug ist und Du dann auf seine Kosten einen Anwalt hinzuziehen und das gerichtliche Mahnverfahren betreiben wirst.

Vielleicht zahlt er dann ja doch.

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#2
 Von 
fb391294-40
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, ich bin Privatverkäufer.

Ich habe dem Käufer wie gesagt eine Mail über eBay mit einer Frist bis zum 17.6 geschickt und klar gemacht, dass ich sämtliche rechtlichen Wege beschreite um zu meinem Geld zu kommen.

Ich würde die Sache nach Ablauf der Frist am liebsten gleich einem Anwalt übergeben.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8599 Beiträge, 4095x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich habe dem Käufer wie gesagt eine Mail über eBay mit einer Frist bis zum 17.6 geschickt
Also genau gesagt hast du ihm rein gar nichts gesendet, oder wie kannst du den Zugng bei ihm beweisen?

Du musst das ganze schon zumindest als Einwurfeinschreien senden.

Dann musst du auch mindestens eine Frist von 14 tgennach zugang gewähren, deine gesetzte Frist zum 17.6 ist also unwirksam!

quote:
Ich würde die Sache nach Ablauf der Frist am liebsten gleich einem Anwalt übergeben.
Kannst du ja machen, nur solltest du halt eines bedenken, du musst der Anwalt erstmal selber bezahlen, ein eeventuelle Gerichtsverhandlung ebenso!
Wenn dann mal in einem Jahr oder so ähnlich ein Urteil gesprochen wird, dein Gegner aber dann zahlungsunfähig ist, bleibst du auf den Kosten sitzen! Dies solltest du bei alledem mit einberechnen!

Ob sich dann der Ganze Stress, die Warterei etc lohnt, naja, muss man für sich selber entscheiden...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb391294-40
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Genau aus diesem Grund möchte ich ja einen Anwalt beauftragen.

Ich habe einfach keine Zeit und auch keine Lust mir dieses ganze Hin und Her mit Fristen, Mahnungen, Einschreiben usw. anzutun, da ich den Eindruck habe dass der Käufer eh auf Durchzug gestellt hat.

Das Geld ist mir egal, ich möchte nur dass der Käufer merkt, dass man sich nicht alles erlauben kann!

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2076x hilfreich)

quote:
Das Geld ist mir egal, ich möchte nur dass der Käufer merkt, dass man sich nicht alles erlauben kann!



Eine Überlegung:

Du erklärst den Rücktritt und verkaufst die Ware anderweitig.

1. Du erzielt einen höheren Preis, du kannst dich freuen.

2. Du erzielst einen geringeren Preis.

Dein Hauptschaden ist auch dann erst mal gedeckt. Du bist die Ware los. Für den Differenzschaden haftet dir der Erst-Käufer, den kannst du dann ggf. per Anwalt bei ihm einfordern.

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