eBay Auktion - Jetzt Widerruf

23. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)
eBay Auktion - Jetzt Widerruf

Hallo, vor 14 Tagen habe ich eine AUKTION bei eBay gewonnen und den Artikel gestern bekommen. Der Warenwert lag bei knapp 240 EUR zzgl. 40 EUR Versandkosten. Jetzt entspricht der Artikel nicht meinen Vorstellungen und ich habe mich mit dem HÄNDLER bzgl. meines 14-tägigen Widerrufsrechts telefonsich in Verbindung gesetzt. Nun verlangt der Verkäufer von mir, dass ich den Rückversand selber tragen muss und sogar noch seine eBay-Gebühren übernehmen müsse. Bei dem Gegenstand der Auktion handelt es sich um Neuware, die auch mit 5 Jahren Garantie ausgeschrieben war. Der Händler argumentierte, dass in den eBay AGBs etwas stehen würde, dass er bei Auktionen kein Widerrufsrecht einräumen müsse... Ich habe in den eBay AGBs nur einen Ausschnitt gefunden der wie folgt lautet: "...Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren, sofern ein solches besteht."

Darüber war in seiner Auktion nichts zu lesen, auch nicht, dass er kein Widerrufsrecht anbietet. Laut Fernabsatzgesetz wäre er als Unternehmer aber dazu verpflichtet, mir ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu gewähren. Soweit ich weiß muss er auch die Rückversandkosten komplett übernehmen, die eBay-Gebühren kann er bei eBay wieder zurück fordern.

Mir liegt ebenfalls eine Rechnung von ihm vor.
Wie soll ich mich verhalten ? - Erst Geld und dann Ware oder umgekehrt ?

Würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte.
DANKE !!!!

Problem bei eBay und Co?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo,
Online-Auktionen fehlt es am "Zuschlag" einer Auktion - von daher sind "die meisten Gerichte" nicht der Meinung, dass es sich um eine Auktion iSdG handelt.

Es besteht also Widerrufsrecht.

Da sich die Ware wahrscheinlich nicht als Paket versenden lässt (40 Euro Versandkosten), ist der K nur verpflichtet, den Widerruf dem Vk mitzuteilen - für die Rückführung der Sache ist der VK zuständig (abholen, Spedition beauftragen usw).
Die Kosten hierfür muss ebenfalls der VK tragen.

Die Rückerstattung erfolgt idR Zug-um-Zug; heisst: Vk bekommt Ware zurück, überprüft diese (Gebrauchsspuren, Mängel, usw) und erstattet dann den Betrag.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#2
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)

Hallo MichiM,

vielen Dank für deine Hilfe. Habe mich gestern Abend noch auf sämtlichen Gesetztext-Seiten im Internet umgesehen. Also der Artikel ist noch originalverpackt und so wie er geliefert wurde. Eine Nutzung erfolgte nicht. Dass dürfe heißen er müsste mir den vollen Preis inkl. Versand + Rückversand überweisen ?

Gruß
MrDick

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

müsste mir den vollen Preis inkl. Versand + Rückversand überweisen ?
Nein, den Versand zu dir, muss er nicht erstatten. Nur die Kosten, die durch die Rücknahme entstehen.

Und wie gesagt: Wenn die Sendung per Paket nicht versendet werden kann, muss du nur dem VK nur den Widerruf mitteilen - um die Abholung hat er sich zu kümmern (und natürlich für die Kosten - erspart dir die "Auslage").

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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