eBay Auktion - Soll ich Strafanzeige wegen Betrug stellen?

30. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Doc112
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Auktion - Soll ich Strafanzeige wegen Betrug stellen?

Guten Morgen, ein Hallo in die Runde,

meine Anfrage bezieht sich auf folgenden Sachverhalt.

Ich habe eine Solarhausnummer bei eBay ersteigert, diese wurde auch geliefert. Jedoch entsprach diese Solarhausnummer nicht der Beschreibung. Die Solarhausnummer wurde der Verkäuferin zurückgeschickt und der Empfang wurde bestätigt.

Diese Mängel wurden der Verkäuferin vorab per eMail mitgeteilt.

Die Rückerstattung meines Betrages wurde mir ihrerseits zugesichert, aber wie es kommen muss habe ich bis heute noch kein Geld erhalten.

Es sind 12 Tage seit der Zusicherung vergangen.

Eine erneute Erinnerung wurde der Verkäuferin geschickt, aber leider keine Reaktion.

Soll ich nun eine Strafanzeige wegen Betrug stellen? Vielleicht habt ihr ja ein Lösungsvorschlag.

Danke!


-- Editiert von Doc112 am 30.06.2006 07:03:33

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Haben Sie mal versucht, die Verkäuferin anzurufen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
prene
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Ihr redet alle so schnell über Betrug alles ist Betrug und Anzeige wegen Betrug.

Zuerst mal informieren was Betrug ist !!!!
Setzt mal Vorrsatz vorraus und nicht Schuldner Verzug.

Hast du eine Faxnummer des Verkäufers? Ja dann sende ihm ein Fax mit einer Zahlungsfrist ( mit 2 Wochen bist du auf der sicheren Seite) Wenn nein dann eingeschriebenen Brief.

Wenn die Frist abgelaufen ist kannst du was unternehmen. Zuvor ist alles rausgeworfenes Geld.

lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Doc112
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@ TiMiLeWu

Leider habe ich keine Telefonnummer von der Verkäuferin. :(


@ prene

Ich werde ihr dann mal einen Brief schreiben und eine neue Frist setzten.





0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Ich würde der Verkäüferin noch einmal eine letzte Frist zur zahlung setzen.
Sollte bis zum genannten Termin nicht gezahlt werden, würde ich einen Mahnbescheid beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Doc112
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe erneut eine email gesendet und bei eBay "Unstimmigkeiten" gemeldet.

Habe eine Reaktion erhalten und erneut die Zusicherung für die Rückerstattung erhalten.

Werde berichten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Die Rückerstattung sollte Zug um Zug, spätestens jedoch nach 30Tagen sein.

Etwas Geduld.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Doc112
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer hätte das gedacht! Nachdem ich bei eBay "Unstimmigkeiten online klären" gewählt habe, wurde seitens der Verkäuferin reagiert.

Und jetzt kommt das Beste! :)

Die zugesicherte Rückerstattung des Betrages ist auch heute erfolgt!

0x Hilfreiche Antwort

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