Es geht um folgende Situation.
Ich bin auf der Suche nach einem MacBook und biete daher auf diversen Auktionen mit. Leider werden die Auktionen häufig vorzeitig beendet. Jetzt habe ich einen Fall, dort war ich bis zur Beendigung Höchstbieter. Auf Nachfrage ob der Artikel noch zum Verkauf steht, kam die Antwort "steht nicht mehr zum Verkauf, wegen Eigenbedarf".
Ist das überhaupt rechtens? Ich war/bin der Meinung, ab dem ersten Gebot bzw schon ab einstellen, tritt man die Rechte auf den Artikel ab.
Möchte mir so ein Verhalten nicht länger gefallen lassen und etwas dagegen unternehmen.
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eBay Auktion vorzeitig beendet - Eigenbedarf
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
quote:<hr size=1 noshade>Auf Nachfrage ob der Artikel noch zum Verkauf steht, <hr size=1 noshade>
Warum so eine Nachfrage, wenn man doch die Auktion gewonnen hat???
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Habe ich nur indirekt. War Höchstbieter und die Auktion wurde beendet. Dies war der Grund.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
von Harry van Sell am 04.09.2014 21:14
Warum so eine Nachfrage, wenn man doch die Auktion gewonnen hat???
"Pawlowscher Reflex" eines Ebayers?
quote:
von Benjiminimo am 04.09.2014 22:45
War Höchstbieter und die Auktion wurde beendet.
Und damit ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Verträge sind einzuhalten - Pacta sunt servanda .
Fordere den VK nachweislich mit Fristsetzung auf, den KV zu erfüllen. Wenn er es nicht tut, dann gehst du zum Anwalt.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
viel mehr kann man da wirklich nicht sagen, anschreiben, die Rechtslage erklären (die Hilfeseiten sind hier schon recht eindeutig) und auf Lieferung bestehen. Wenn er die verweigert, eBay anschreiben und die Daten vom Verkäufer verlangen und diesen dann nochmal schriftlich zur Lieferung auffordern. Verweigert er diese dann immer noch, ab zum Anwalt, wobei ich da gleich auf Schadensersatz gehen würde, weil sich solche Streitigkeiten mitunter recht lange hinziehe...
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Aber Achtung, eine Ausnahme kann bestehen, wenn der VK den Bindungswillen eindeutig und klar erkennbar ausgeschlossen hat ("Zwischenverkauf vorbehalten" o.ä.). In dem Fall haben Gerichte schon Ansprüche der Höchstbietenden verneint, weil hier die Individualvereinbarung ("darf jederzeit abbrechen") die mittelbar geltenden eBay-AGB ("Höchstbieter bei Ende ist Käufer") übertrumpft, auch wenn erstere im Widerspruch zu letzteren steht.
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quote:<hr size=1 noshade>Fordere den VK nachweislich mit Fristsetzung auf, den KV zu erfüllen. <hr size=1 noshade>
Fristsetzung nach Datum, mindestens 14 Tage, das ganze mindestens per Einschreiben.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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