eBay Auktion vorzeitig beendet wg. Beschädigung

4. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
JonasJonas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Auktion vorzeitig beendet wg. Beschädigung

Guten Abend,
ich habe ein riesen Problem mit einer vorzeitig abgebrochenen eBay Auktion bzw. mit der damaligen Höchstbieterin. Es handelt sich um ein Handy. Einen Tag, nachdem ich es eingestellt habe, ist es runter gefallen und weist nun eine Abschürfung auf. Dies hat mich natürlich schockiert, schließlich verkaufe ich es ja gerade und bezeichne den Zustand als hervorragend. Nach kurzem Googlen habe ich angenommen, dass es rechtlich erlaubt ist, eine Auktion vorzeitig abzubrechen, wenn der Artikel beschädigt wurde. Dies habe ich dann gemacht und bei eBay auch die Beschädigung als Grund des Abbruchs angegeben. Nun hat sich jedoch die zu Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietende gemeldet und fordert, dass ich ihr das Gerät für den Preis bei Auktionsabbruch zukommen lasse. Auf meine Antwort, dass das Gerät beschädigt sei, ist sie nicht eingegangen und droht mir nun mit der Einschaltung ihres Anwalts und einer Meldung auf eBay, falls ich das Handy nicht schnellstmöglich losschicke.
Was kann ich nun machen? Ich möchte auf keinen Fall riskieren, dass das ganze in einem juristischem Streit endet, den ich verliere und dann unter Umständen mehr zahlen muss, als das Handy wert ist. Diese Sorge habe ich insbesondere, weil das Gerät ja noch voll funktionsfähig ist und nicht vollkommen unbrauchbar.
Wie sollte ich am Besten vorgehen?

Mit freundlichem Gruß

Jonas


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-- Editiert JonasJonas am 04.03.2015 20:59

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

Auch wenn sich die Ebay-AGB seit den Urteilen geändert haben, so bleibt dennoch die Argumentation des BGH bestehen, dass die Ebay-AGB bei der Bewertung der Zulässigkeit eines Abbruchs mit einbezogen werden müssen.

Und nach den Ebay-AGB hattest Du keinen zulässigen Abbruchgrund, denn "mir ist es runtergefallen" beisst sich mit dem dort angegebenen "unverschuldet beschädigt". Daher ist mir auch wirklich schleierhaft, wie man in dem Fall ein "ich darf abbrechen" herbeigoogeln kann.

Die Forderungen des Höchstbieters sind berechtigt. Zudem weicht der Artikel nun von der Beschreibung ab, da die Beschädigung ja nicht angegeben werden konnte - da hilft auch kein Gewährleistungsausschluss. Du müsstest es also selbst reparieren lassen oder der Käuferin - wenn sie sich nicht ganz dämlich anstellt - die Reparatur bezahlen... oder Du bietest eine Preisminderung an (die sie aber nicht akzeptieren muss).

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4890x hilfreich)

Ich stimme bis in einem Punkt überein

quote:
von JogyB am 05.03.2015 13:54

Du müsstest es also selbst reparieren lassen oder der Käuferin - wenn sie sich nicht ganz dämlich anstellt - die Reparatur bezahlen...

Die Käuferin hat anscheined auf ein unrepariertes Handy geboten und dies ist, sollte es repariert sein, ein repariertes Handy.
Die Käuferin ist imho nicht verpflichtet das "verunfallte" Handy im reparierten Zustand abzunehmen und ihr steht das mangelfreie Handy zu; in Analogie zum Auto bzw. Autokauf.

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-- Editiert radfahrer999 am 05.03.2015 14:03

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3153x hilfreich)

[gelöscht, nach nochmaligem Überlegen]

Ich sehe hier nur die Rechte aus der Sachmangelhaftung als gegeben an. Und da kommt nicht mehr als "repariertes Handy" heraus.

-- Editiert JogyB am 05.03.2015 14:18

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17709 Beiträge, 6001x hilfreich)

quote:
Die Käuferin hat anscheined auf ein unrepariertes Handy geboten und dies ist, sollte es repariert sein, ein repariertes Handy.

Wo steht, dass sie auf ein unrepariertes Gerät geboten hat? Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Eigenschaft in der Auktion erwähnt wurde. Auch nach einer Reparatur kann ein Gerät in einem hervorragenden Zustand sein.
Ich teile die Meinung von JogyB zu 100%

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4890x hilfreich)

quote:
von micbu am 05.03.2015 14:40

Wo steht, dass sie auf ein unrepariertes Gerät geboten hat?

Umkehrschluss darauf, dass nicht angegeben wurde, dass sie auf ein bereits repariertes Handy geboten hat - Analog zum Autokauf

quote:
von micbu am 05.03.2015 14:40

Auch nach einer Reparatur kann ein Gerät in einem hervorragenden Zustand sein.
Das hat keiner bezweifelt


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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17709 Beiträge, 6001x hilfreich)

Sehe ich nicht ganz so. Es kommt immer auf den Schaden an. Ein Kratzer im Gehäuse wäre meiner nach kein Schaden den man mitteilen müsste wenn das Gehäuse gewechselt wurde. Und schon gar nicht wenn z.B. der Batteriedeckel betroffen gewesen wäre. Hie wurde ja noch nicht einmal genannt wo denn die Abschürfung überhaupt ist. Akkudeckel, Display..........

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