Ich habe in eBay Kleinanzeigen ein Ipad Pro Angeboten. Eine Käuferin interessierte sich für das Gerät und hatte mich per SMS angeschrieben. Das ganze war für Sie sehr eilig, weswegen ich per Express versenden sollte.
Sie überwies das Geld Mittwochs und schickte mir auch einen Onlineüberweisungsbeleg mit Annahmebestätigung der Bank. Am selbsten Tag verschickte ich das IPad an ihre Adresse (ich weiß, das war dumm von mir ...)
Am darauffolgenden Montag schrieb mir die Käuferin, das das Geld zurückgebucht wurde weil angeblich IBAN und Empfänger nicht übereinstimmen. Mittwoch letzte Woche, nach mehrfacher Aufforderung, überwies sie mir das Geld erneut (ob Online oder per Überweisungsträger weiß ich leider nicht). Bis heute ist das Geld nicht auf meinem Konto eingegangen. Die Käuferin erreiche ich weder per E-Mail, Telefon oder WhatsApp. Durch den Beleg von DHL weiß ich, das das Paket wohl von Ihrem Mann angenommen wurde.
Ich habe Ihr nun eine Frist gesetzt das Geld zu überweisen oder mir die Ware zurück zu schicken.
Ist eine Woche angemessen oder zu kurz?
Kann ich die Käuferin wegen Betrugs Anzeigen? Welche Erfolgschancen seht Ihr da?
LG
Markus Fink
eBay Betrug -Paket verschickt, Geld weg ...
22. Februar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 22. Februar 2016 | 21:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
eBay Betrug -Paket verschickt, Geld weg ...
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 22. Februar 2016 | 22:14
Von
Status: Richter (8510 Beiträge, 4059x hilfreich)
Hallo,
wie hast du dir Frist gesetzt? Via Mail? Die ist nie angekommen!!! Wenn du anderer meinung bist, beweise das doch mal
Setze eine ordentliche Frist via Einschreiben, wenn dann nichts erfolgt kannst du immer noch eine Anzeige erstatten, eine Anwalt beauftragen, etc...
#2
Antwort vom 22. Februar 2016 | 22:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatHallo, :
wie hast du dir Frist gesetzt? Via Mail? Die ist nie angekommen!!! Wenn du anderer meinung bist, beweise das doch mal
Setze eine ordentliche Frist via Einschreiben, wenn dann nichts erfolgt kannst du immer noch eine Anzeige erstatten, eine Anwalt beauftragen, etc...
Das habe ich ja per Einschreiben Rückschein gemacht.
Hatte mich im ersten Beitrag vertippt. Die Frist erfolgte per Einschreiben und beträgt zwei Wochen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Februar 2016 | 22:26
Von
Status: Richter (8510 Beiträge, 4059x hilfreich)
Ich würd dann jetzt noch die Frist abwarten und danach weiter handeln, wenn das dann überhaupt noch notwendig sein sollte...
Und jetzt?
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