eBay Falschlieferung, Schadenersatz möglich?

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)
eBay Falschlieferung, Schadenersatz möglich?

Schaut euch folgenden Fall an:

Ich habe am 25.12.2013 von V auf eBay einen Laptop für 522€ gekauft (Neupreis ~1000€). Dabei sei gesagt, dass ich das Paket dummerweise per Ueberweisung bezahlt habe, was normalerweise gar nicht mein Ding ist (weil er keine andere zahlungsart anbot). Am 31.12.2013 kam ein Paeckchen, welches aber nicht den bestellten aptop enthielt, sondern einen TV Receiver. Daraufhin habe ich als K den V angeschrieben, was das soll, und dass ich eine sofortige Lieferung des Laptops moechte. Daraufhin erhielt ich keine Antwort, bis ich entschloss, am 3.1.2014 eine Mahnung zu schreiben, worin ich V aufforderte, bis zum 13.01.2014 zu liefern, also innerhalb von 10 Tagen.

Daraufhin erhielt ich ganz ploetzlich doe Rueckmeldung, dass mein Paket an den falschen gesendet wurde und dass es am kommenden Donnerstag versendet wuerde. Die 10 Tage sind nun seit vorgestern vorbei, und wie ich fasr geahnt habe ist noch nichts da. Habe V daraufhin energisch angeschrieben, wo mein Laptop blwibt, er antwortet aber lustigerweise wieder mal nicht.

Ich ueberlege, jetzt eine zweite ujs letzte Mahnung zu schicken, oder aber aucj gleich zum Mahnbescheid zu greifen. Habe ich theorethisch Recht auf den Neupreis des Laptops (1000€), wenn ich Schadensersatz fordern wuerde?

Moechte naemlich eigentlich den Laptop haben, aber gegen den Neupreis haette ich theorethisch auch nichts... wenn ich Schadensersatz fordern wuerde, wie soll ich das zweite Mahnschreiben formulieren?

Gruesse

-- Editiert fb381545-97 am 15.01.2014 12:07

-- Editiert fb381545-97 am 15.01.2014 12:08

Problem bei eBay und Co?

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo

quote:
per Ueberweisung bezahlt habe, was normalerweise gar nicht mein Ding ist (weil er keine andere zahlungsart anbot)
Endlich mal ein VK, der das richtig macht, denn PP was viele wollen, ist der letzte ******, wollte ich nur mal so gesagt haben.

Nun zu deinem eigentlichem Thema, einiges kannst du dir über die Suche hier selber raussuchen, aber ein paar Statements dazu:

quote:
Daraufhin habe ich als K den V angeschrieben, was das soll, und dass ich eine sofortige Lieferung des Laptops moechte. Daraufhin erhielt ich keine Antwor
Wahrscheinlich via Mail, aber wer sagt dir, dass der VK die Mail überhaupt bekommen hat, die Mail war ein Fehler von dir.

quote:
am 3.1.2014 eine Mahnung zu schreiben, worin ich V aufforderte, bis zum 13.01.2014 zu liefern, also innerhalb von 10 Tagen.
Wohl zumindest als Brief oder? Besser sind da immer Einschreiben. Die Frist die du gesetzt hast ist zu kurtz, unter 14 Tagen (nah erhalt des Schreibens) sehen Gerichte als zu kurtz und somit unwirksam an.

quote:
Habe V daraufhin energisch angeschrieben, wo mein Laptop blwibt, er antwortet aber lustigerweise wieder mal nicht.
Lustigerweise wieder dein Fehler, wenn doch schon auf andere mails keine Antwort kam, wieso machst du dann wieder diesen Fehler???

quote:
Habe ich theorethisch Recht auf den Neupreis des Laptops (1000€), wenn ich Schadensersatz fordern wuerde?
Du lebst in einer Traumwelt! Wenn du Schadensersatz forderst, dann hast du dich gefälligst auf die suche nach einem vergleichbaren Gerät zu machen, sprich wohl genau so einem gebrauchten Laptopp! Wenn du dan einen gleichwertigen gebrauchten findetst, dann kannst du die Differenzsumme die der andere mehr kosten würde als Schadensersatz einfordern, was evtl gar nichts oder auch nur ein paar Euro sein könnten, auf jeden Fall aber nicht einfach fiktif den Neupreis...







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#2
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Zu deiner ersten Anmerkung:
Das war keine Mail, es ging über ds eBay Benachrichtigungssystem und das sollte sicherstellen das der V meine Mails bekommt, denn immerhin hat er ja aucj vor Ende der Auktion auf meine Nachrichten geantwortet

Zweite Anmerkung:
Ja war kein brief war ein Einwurf-Einschreiben, da mir das in den eBAY Foren so empfohlen wurde, da der Erhalt des Einschreibens somit nur durch den postboten nestaetigt werden muss. Den Beleg hab ich noch.

Dort wurde mir aber auch gesagt, dass man eine Frist zwischen 10-14 Tagen lassen, also eben eine realistische Zeit zum Nachliefern.

Dritte Anmerkung:
Nachdem er vermutlich mein einschreiben mit der Mahnung bekommen hat, hat er sich ja gemeldet mit der Nachricht dass es aufgrund eines Falschversendens bald losgeschickt wuerde, da dieses Datum dass er amgegeben hat allersdings erst eine Woche spaeter war, fragte ich da nochmal nach warum so spaet, er meinte darauf dass der an den er geschickt hat erst zurueckschicken muesse, das leichtete mir noch ein. Seitdem ist aber von seiner seite Funkstille.

Aufgrund einer Nachfrage entsteht ja wohl hoffentlich kein Nachteil fuer mich, ich werde mich ja wohl erkundigen duerfen was denn jetzt nun los ist.

Vierte Anmerkung:
Gut dass ich auch hier jetzt aufgeklaert bin bin ja kein Rechtsprofi ;) Wusste das eben nicht genau...aber ich schaetze so einen Laptop werde ich vermutlich nicht nochmal dort finden ;(



Was ist denn dein Ratschlag was ich jetzt tun soll?

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-- Editiert fb381545-97 am 15.01.2014 12:53

-- Editiert fb381545-97 am 15.01.2014 12:56

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#3
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Moechte naemlich eigentlich den Laptop haben, aber gegen den Neupreis haette ich theorethisch auch nichts... wenn ich Schadensersatz fordern wuerde, wie soll ich das zweite Mahnschreiben formulieren? <hr size=1 noshade>



Ich glaube da musst du froh sein, wenn du dein Geld wieder siehst.

Bei ebay schon einen Fall eröffnet?

Falls du die mail über das ebay-system versandt hast, reicht das als Zugangs-Nachweis aus, wenn er dir auf die Mahnung geantwortet hat.

Wenn das "sauber" sein soll, musst du jetzt den Rücktritt erklären, § 323 BGB , und dein Geld + Rück VSK für den Receiver mit Frist zurück fordern. Der Verkäufer muss hier vorleisten.

Dann kann man nur hoffen, daß er zahlt, sonst bliebe nur Mahnbescheid/Anwalt/Gericht. Auch an eine Strafanzeige müsste man dann denken, wie sieht sein Bewertungsprofil aus?

Davon unabhängig könntest du Schadensersatz fordern, d.h. den Differenzschaden Ersatztbeschaffung minus Auktionspreis. Falls die Auktion den Marktpreis getroffen hat, hättest du insoweit aber keinen Schaden, der Nachweis kann problematisch sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

quote:
Das war keine Mail, es ging über ds eBay Benachrichtigungssystem und das sollte sicherstellen das der V meine Mails bekommt, denn immerhin hat er ja aucj vor Ende der Auktion auf meine Nachrichten geantwortet
Sorry, aber das EBAY Nachrichtensystem ist nichts anderes wie eine Mail, du kannst nicht sicherstellen, dass der VK die Mail erhalten hat, oder kannst du deren Zugang beweisen? Wenn da auch nur 0,00001% die Chance besteht, dass er die Mail nicht bekommen hat, gilt sie als nicht angekommen! Wer sagt dir schon, dass der VK überhaupt immer ins EBAY reinschaut, geschweigedenn den Rechner überhaupt anmacht?
Daher nur Birfe mit Zustellnachweis gelten als zugestellt, Mials eben nicht!



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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

quote:
Dort wurde mir aber auch gesagt, dass man eine Frist zwischen 10-14 Tagen lassen, also eben eine realistische Zeit zum Nachliefern.
Was da für "Leuchten" bei EBAY sitzen ist ja bekannt, deren Aussagen sind teils nicht mal nen Haufen Dreck wert...

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#6
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich hab ja nicht bei den Pfeifen von eBay direkt nachgefragt, sondern im Nutzer-Forum :(

Ja bei eBay hatte ich einen Fall eröffnet, alles erklärt und auch dem Kundenservice übergeben, der mir aber gestern eiskalt den Fall einfach geschlossen hat was ich aufgrund der Überweisung aber fast geahnt hatte... aber das heißt ja nichts rechtlich d.h. ja nur dass die da halt nichts weiter machen oder? :schock:

Und so nebenbei: Selbst wenn er die Email nicht bekommen hat, ist sie trotzdem auf den Servern von eBay gespeichert und somit auch von ihm auf eBay einsehbar. Wenn eine eBay Nachricht verschickt wird über deren System, dann kommt sie auch an. Wenn er sie dann nicht liest, was theorethisch seine Pflicht doch sein sollte, da er das Paket nicht mal als verschickt markiert hat bis jetzt, oder löschen sollte, ist das doch sein Problem...

Außerdem warum sollten Mails als nicht zugestellt gelten?
Man braucht doch nur prüfen ob die Mail in seinem Posteingang lag oder nicht....

@asap
Ich werde mir keinen weiteren Laptop leisten, da ich noch Student bin und nicht einmal auf mein Geld von einem nicht erhaltenen Laptop warten kann und gleichzeitig einen weiteren Laptop bestelle...

Hier ist der Screenshot von meiner ersten Mahnung:

http://s14.directupload.net/images/140115/uzbjb6qu.jpg

Das war ein Muster welches ich ausgefüllt hatte, hoffentlich war das in Ordnung so? Ich hätte theorethisch kein Problem vor Gericht zu ziehen, da der Absender ja anscheinend Post an der angegebenen Adresser zügig erhält, also wird er dort wohl auch wohnen und ich schätze mal nicht dass er insolvent ist...


Soll ich ihm jetzt einfach eine zweite Mahnung schicken, mit 14 Tagen Zeit dafür (wenn es unbedingt wirklich 14 Tage sein müssen damit die Mahnugn rechtlich wird) und dann den Mahnbescheid abschicken? Ich schätze, der VK sitzt da in seinem Häuschen aber tut keinen Strich, damit die Lieferung mal vonstatten gehen wird also absichtlich...

-- Editiert fb381545-97 am 15.01.2014 14:02

-- Editiert fb381545-97 am 15.01.2014 14:03

-- Editiert fb381545-97 am 15.01.2014 14:04

-- Editiert fb381545-97 am 15.01.2014 14:05

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Das war ein Muster welches ich ausgefüllt hatte, hoffentlich war das in Ordnung so? Ich hätte theorethisch kein Problem vor Gericht zu ziehen, da der Absender ja anscheinend Post an der angegebenen Adresser zügig erhält, also wird er dort wohl auch wohnen.



Ja, perfekt in Ordnung. Die Korrespondenz im Passwort-geschützten ebay-System reicht nach menschlichem Ermessen aus. Relevant wird das Zugangsproblem ja sowieso nur, wenn das Gegenüber den Zugang bestreitet.

Da ich auch mal hin und wieder in den Foren etwas schreibe, bestreite ich auch, daß da "nur Pfeifen unterwegs" sind.

Das eigentliche Problem ist eben die Bonität, falls bei deinem Verkäufer nichts zu holen ist, bekommst du zwar ein schönes Urteil, musst das teuer bezahlen, kannst damit aber erst mal nichts anfangen.

Im Verzug ist er jedenfalls, er schuldet dir die Anwaltskosten, falls du einen einschalten möchtest. Ob er sie auch zahlen kann, ist wie immer die Frage.

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-- Editiert asap am 15.01.2014 14:12

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#8
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Das eigentliche Problem ist eben die Bonität, falls bei deinem Verkäufer nichts zu holen ist, bekommst du zwar ein schönes Urteil, musst das teuer bezahlen, kannst damit aber erst mal nichts anfangen.


Rund 530€ + zusätzliche Kosten sollte man als normaler Mensch doch zusammenbekommen, selbst wenn man einen wirklich miesen Job hat würde man vermutlich zur Reserve immer etwas auf dem Konto haben oder nicht?

Einen Anwalt möchte ich eigentlich nur ungern einschalten, dass mit der ganzen Mahnerei und dem Mahnbescheid kriege ich vermutlich auch noch allein hin ist ja nicht gerade billig schätze ich.... und brauche ich wenn ich wirklich vor Gericht einen Anwalt? Habe da null Ahnung von sowas ist mir bis jetzt zum Glück erspart geblieben...

Was empfehlt ihr mir jetzt nun? Neue Mahnung mit 14 Tagen Frist wegen Gültigkeit vor Gericht oder was anderes?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Was empfehlt ihr mir jetzt nun? Neue Mahnung mit 14 Tagen Frist wegen Gültigkeit vor Gericht oder was anderes?



Wie du in deiner Mahnung selbst geschrieben hast, erkläre den Rücktritt, Rückzahlungsfrist, Kaufpreis + Rück-VSK für den Receiver, den schickst du zurück, so bald du das Geld hast.

Ein Mahnbescheid kostet erst mal nur 32 EUR. Wenn der Schuldner aber Widerspruch einlegt, mutiert das zu einem ganz normalen Zivilprozess. Gerichtskostenvorschuss ist zu zahlen, Klagschrift zu entwerfen usf. [Das Ganze wird dann auch noch am Wohnort des Verkäufers stattfinden.] Nein, sorry, falsch, beim Rücktritt ist Gerichtsstand einheitlich dein Wohnort, da wo die Ware sich vertragsgemäß befindet.

quote:
Rund 530€ + zusätzliche Kosten sollte man als normaler Mensch doch zusammenbekommen, ...


Dein Optimismus in allen Ehren, aber der Hartz IV Satz liegt unter 400 EUR, die Pfändungsfreigrenze bei 1.049,99 EUR. Ich sage es ja nur, erst kürzlich ging durch die Gazetten, daß viele Hartz IV Empfänger im Verdacht stehen bei ebay ihr Einkommen aufzubessern.

Aber jetzt hoffen wir mal, daß er auf den Rücktritt zahlt, dann müsste man sich keine Gedanken machen.

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-- Editiert asap am 15.01.2014 14:54

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#10
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Wie du in deiner Mahnung selbst geschrieben hast, erkläre den Rücktritt, Rückzahlungsfrist, Kaufpreis + Rück-VSK für den Receiver, den schickst du zurück, so bald du das Geld hast.


Gibt's dafür evtl. irgendwo auch ein Muster? Ich bin kein Rechtsexperte und möchte nicht irgendwas formulieren, was am Ende nicht standhaft ist :/

quote:
Gerichtskostenvorschuss ist zu zahlen, Klagschrift zu entwerfen usf. [Das Ganze wird dann auch noch am Wohnort des Verkäufers stattfinden.] Nein, sorry, falsch, beim Rücktritt ist Gerichtsstand einheitlich dein Wohnort, da wo die Ware sich vertragsgemäß befindet


Wieviel summiert sich denn da so pauschal zusammen, wenn man das jetzt mal anhand der 520-530 Euro ausmacht? Also wenn ich jetzt zurücktrete, muss er wenn er da Einspruch einwirft in meine Stadt kommen? Was passiert wenn er keinen Einspruch erhebt, das alles also einfach an sich vorbeilaufen lässt? Was kann bzw. muss ich dann tun?

quote:
Dein Optimismus in allen Ehren, aber der Hartz IV Satz liegt unter 400 EUR, die Pfändungsfreigrenze bei 1.049,99 EUR. Ich sage es ja nur, erst kürzlich ging durch die Gazetten, daß viele Hartz IV Empfänger im Verdacht stehen bei ebay ihr Einkommen aufzubessern.


Sorry wenn ich jetzt so dumm frage, aber was ist denn die Pfändungsfreigrenze? Das was nach der Pfändung noch mindestens auf dem Konto sein muss? Oder hab ich das falsch verstanden :crazy: Wenn das so stimmt müsste er dann also theorethisch mindestens ~1600€ auf dem Konto haben, damit ich mein Geld wiedersehe? :( Mal angenommen es ist kein Hartz-IV Empfänger, ist das realistisch das er so eine Summe besitzt?

-- Editiert CremeFr3sh am 15.01.2014 15:07

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#11
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Wenn das so stimmt müsste er dann also theorethisch mindestens ~1600€ auf dem Konto haben, damit ich mein Geld wiedersehe?


Nein, das hast Du falsch verstanden. Wenn er monatliche Einkünfte hat, die die Pfändungsfreigrenze übersteigen, kannst Du das "darüber" pfänden lassen. Wenn nicht, halt nicht.

Wenn er also einen miesen Job oder viele Kinder hat oder H4 bezieht, kannst Du nichts pfänden lassen.

Allerdings wundert man sich ja doch immer wieder, wieviele Leute sich wegen 500,- EUR strafbar machen.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Gibt's dafür evtl. irgendwo auch ein Muster? Ich bin kein Rechtsexperte und möchte nicht irgendwas formulieren, was am Ende nicht standhaft ist :/



Gibt es sicher, aber "hiermit erkläre ich unter Bezug auf meine erfolglose Mahnung vom ... den Rücktritt" solltest du auch noch so hin bekommen. Zusätzlich die VSK für den Receiver fordern, Rücksendung nach Zahlungseingang anbieten.

Dann hoffen wir mal, dass er zahlt und du dich nicht weiter einarbeiten musst.



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#13
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Achso also diese Grenze ist beispielsweise 1050€, er erhält im Monat z.B. 1500...das heißt ich könnte nur 450€ pfänden lassen? Oder dann gar nichts?

Und wenn er z.B. 1600€ verdient dann könnte ich die 550€ erhalten? Ist das so richtig?


Was ist, wenn derjenige angenommen keinen Job hat, weil er vielleicht gerade erst geschäftsfähig geworden ist und womöglich noch zur Schule geht/Studium/etc.? Wie sieht es da aus (nur mal angeommen)...

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#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

quote:
Außerdem warum sollten Mails als nicht zugestellt gelten?
Man braucht doch nur prüfen ob die Mail in seinem Posteingang lag oder nicht....
Nein es genügt nicht, dass diese nur im Posteingang sind, zur durchsicht von Mails bestehen keine Pflichten.

Bei normaler Briefpost sieht das halt abnders aus, auch hast du da wie bei einem Einschreiben einen Zugangsnachweis.

quote:
Und wenn er z.B. 1600€ verdient dann könnte ich die 550€ erhalten? Ist das so richtig?
Jain! Sollte er dann Unterhaltsverpflichtungen haben, würden diese vorangehen.

quote:
Was ist, wenn derjenige angenommen keinen Job hat, weil er vielleicht gerade erst geschäftsfähig geworden ist und womöglich noch zur Schule geht/Studium/etc.? Wie sieht es da aus (nur mal angeommen).
Wo nichts zu holen ist ist nichts zu holen!

Schau doch eher erestmal, dass du das richtige von ihm zugesendet bekommst...



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#15
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Jain! Sollte er dann Unterhaltsverpflichtungen haben, würden diese vorangehen.


Kann das dann nicht auch über längere Zeit gehen, beispielsweise über eine Rückzahlung über zwei drei Monate hinweg?

quote:
Wo nichts zu holen ist ist nichts zu holen!
Schau doch eher erestmal, dass du das richtige von ihm zugesendet bekommst...


Und wie soll das gehen wenn der V wirklich aus Absicht nicht schickt? Btw. könnte dann ja jeder Student so handeln mit der Begründung ich verdiene nichts und bin Student deswegen muss ich jetzt nix zahlen das wäre ja auch irgendwie komisch und recht unglogisch.... derjenige wäre trotzdem haftbar und muss doch dann trotzdem irgendwie Schadensersatz leisten?!

-- Editiert CremeFr3sh am 15.01.2014 16:25

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

quote:
Kann das dann nicht auch über längere Zeit gehen, beispielsweise über eine Rückzahlung über zwei drei Monate hinweg?
Das kann sich über Jahre/Jahrzehnte hinziehen, wenn du einen Titel hast, er aber immer anderweitige vorrangige Verpflichtungen hat!

Nur mal so als Worstcase: Er hat sich letztens von seiner Lebensgefährtin getrennt mit der er seit wenigen Monaten Zwillinge hat. Bis die beiden über 18sind darf er schonmal jeden Monat über 500Euro an Unterhalt zahlen! Dann nehmen wir mal an, er würde wenn die Zwillinge 17Jahre alt sind erneut Zwillinge bekommen, wieder von einer Frau mit der er nicht zusammenlebt, dann gilt wieder das gleiche.
Unterhaltszahlungen gehen vor anderem vor, dann könntest du somit Jahre auf das Geld warten...

quote:
Und wie soll das gehen wenn der V wirklich aus Absicht nicht schickt? Btw. könnte dann ja jeder Student so handeln mit der Begründung ich verdiene nichts und bin Student deswegen muss ich jetzt nix zahlen das wäre ja auch irgendwie komisch und recht unglogisch
Da kommt dann der strafrechtliche Teil zum tragen!

Nur ist deine Rückforderung des Geldes nicht im Strafrecht anzusiedeln, sondern im Zivielrecht, obwohl es ein und die gleiche Tat war/ist...

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Also wenn das stimmt was V in seinen Kontaktdaten angegeben hat (und ich denke das stimmt da der Name mit dem des Bankkontos übereinstimmt und ein Konto nur gegen Vorlage eines Persos ertellt wird) heißt die Person Maricica mit Vornamen, was sich für mich definitiv nach Frauenname anhört.

Das sollte mit dem Unterhalt ein bisschen was ändern oder?

quote:
Da kommt dann der strafrechtliche Teil zum tragen!
Nur ist deine Rückforderung des Geldes nicht im Strafrecht anzusiedeln, sondern im Zivielrecht, obwohl es ein und die gleiche Tat war/ist...

Was bedeutet das dann für mich?

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

quote:
Das sollte mit dem Unterhalt ein bisschen was ändern oder?
Kinder mssen nicht unbedingt bei der Mutter aufwachsen, die könen genau so auch beim Vater aufwachsen, dann wäre die Mutter Unterhaltspflichtig.

quote:
Was bedeutet das dann für mich?
So gut wie gar nichts, ist relativ irrelevant für dich. Einzig und alleine würde es die Beweisführung in einem Zivielprozess erleichtern, wenn es ein Urteil eines Strafprozesses geben würde...

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Also ist eine Zahlung über längere Zeit problemlos möglich?

Theorethisch ist es aber doch irgendwie unlogisch das er so und so viel verdienen muss damit er mir das Geld zurückzahlen kann ich meine er hat mein Geld ja schon und wenn er es mir zurücküberweist hat er ja nicht mal irgendwie sein eigenes Geld angerührt....das ist das einzige was mir nicht so in den Kopf will.....

Also habe jetzt mal ein Schreiben so aufgesetzt, passt das so?

http://s7.directupload.net/images/140115/lbnadyh9.jpg

Habe das Datum auf den 17.1. gesetzt, da ich es erst dort losschicken kann...

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

quote:
Also ist eine Zahlung über längere Zeit problemlos möglich?
Ein ogenannter Titel ist über 30 Jahre lang gültig!

quote:
Theorethisch ist es aber doch irgendwie unlogisch das er so und so viel verdienen muss damit er mir das Geld zurückzahlen kann ich meine er hat mein Geld ja schon und wenn er es mir zurücküberweist hat er ja nicht mal irgendwie sein eigenes Geld angerührt....das ist das einzige was mir nicht so in den Kopf will.....
Wenn er das Geld aber schon ausgegeben hat? Was ist dann?

Und nein, es ist absolut nicht unlogisch, dass Jemand eine gewisse Summe verdienen muss um dann z.B dir Schulden zurückzahlen zu können.
Dieser Jemand hat auch sogenannte Lebenshaltungskosten, wie Miete, Strom, Wasser, Lebensmittel etc, die Monatlich anfallen. Der sogenannte Selbstbehalt stellt die Summe dar, die der Gesetzgeber annimmt, damit man den minimalen Lebensstandart finanzieren kann. Darunter gibts dan staatliche Beihilfen, damit dieser Standart erreicht wird.

Ist doch logisch, dass der Schuldner dann erstmal für seinen Lebensunterhalt selber aufkommen muss, dazu soll ihm auch ein gewisser Betrag zustehen können...

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#21
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Ist doch logisch, dass der Schuldner dann erstmal für seinen Lebensunterhalt selber aufkommen muss, dazu soll ihm auch ein gewisser Betrag zustehen können...


Ja aber den hat er ja wohl vor der Überweisung auch irgendwie auf die Reihe bekommen, die soll er doch von seinem Gehalt bezahlen und nicht von meinem Geld, für das er mir nicht mal was liefert? Ich meine derjenige lebt doch bestimmt nicht davon, dass er andere Leute abzieht :???:

Sorry wenn ich so lahm bin, aber das verstehe ich einfach nicht.

-- Editiert CremeFr3sh am 15.01.2014 17:10

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Evtl hat er ja kein Einkommen, oder ein zu geringes, wissen wir alle ja nicht!

quote:
Ich meine derjenige lebt doch bestimmt nicht davon, dass er andere Leute abzieht
Wer sagt das? Kann gut so sein, bis jetzt ist er halt damit dann nur evtl noch nicht auffällig geworden.

Aber wie gesagt, dan spielt das Ganze ins Strafrechtliche rein!

Alles in allem kann man aber nru spekulieren, etc, sich da jetzt zu gross gedanken drüber machen bringt auch nichts!

Und ums mal ganz ehrlich zu sagen, du hast ihm ein Einschreiben gesendet, ihm dann 10 Tage Zeit gesetzt, sprich er wird erst seit dem Einschreiben davon wissen, dass was schief gelaufen ist, dann muss er erstmal den anderen K erreichen, was immerhin auch tage beanspruchen kann, dann muss dieser ihm auch erstmal das falshe Paket zurücksenden, was er sicher nicht machen wird, ohne dafür die Kosten vorab zu bekommen. Wenn dein VK ihm dann das geld überweist braucht das auch wieder bis zu 3 Tage Zeit. Dann rennt der andere evtl auch nicht am gleichen tag los um das Paket zurückzusenden, sondern lasst sich auch nochmal 2-3 Tage Zeit. Evtl sendet er dann mit den Hermesshnecken und das Paket braucht alleine wieder eine Woche bis es dann bei deinem VK ankommt. Dieser versendet es dann innerhalb von sagen wir mal 1-2 tagen an dich weiter, dan braucht das auch wieder evtl ein paar Tage Zeit. Alles in allem kommt man dan nwenn man die Zeit mal hochrechnet schnell mal zu einem Monat Zeit, den das ganze beanspruchen kann...

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#23
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Also das Schreiben hat er ja am 03.01. oder 04.01. erhalten....sollte ich demnach bis zum 31.01. oder so rum warten ob nicht doch noch was kommt oder muss ich irgendwelche Fristen einhalten?

Nicht dass es am Ende dann vor Gericht heißt, sie haben diese und jene Frist versäumt und deswegen wird das alles nichts....

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#24
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Nein Fristen sind da erstmal nicht einzuhalten. Ich würde deinem VK ganz ehrlich erstmal einen weiteren normalen Brief schreiben in dem du ihn bittest dir den Sachstand mitzuteilen etc. kann ja wie schon gesagt gut sein, dass dieser so gut wie gar nie im Internet ist, evtl hat er deine Mails ja einfach nie gelsen oder gesehen, ist ja möglich...

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#25
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Jetzt ist es noch zu früh dafür, erstmal hat er die Chance, die Sache zu regeln... aber wenn er wirklich das Geld behält und die Ware nicht schickt, kann eine Strafanzeige schon helfen.

Denn dann wird die Polizei sich bei ihm melden, die vielleicht durchblicken läßt, daß eine Rückzahlung sich positiv auf den Ausgang des Verfahrens auswirken kann.

So war es bei mir, wo ein vorher scheintoter Verkäufer (letzte Äußerung per Mail: ich habe Rechtschutz, verklag mich doch") sich Monate nach meiner Anzeige plötzlich wieder materialisierte und das Geld zurücküberwies.

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"Morgenstund ist ungesund."

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#26
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Hm na gut dann lass ich ihm noch ne Woche Zeit und schalte dann vermutlich mal die Polizei ein dass die mal an dem V seinem Türchen klopfen sollen...

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