eBay Händler verweigert Widerruf

14. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
wxygrdn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Händler verweigert Widerruf

Guten Tag,

ich habe auf eBay, bei einem gewerblichen Händler, einen Aktivkohlefilter gekauft.
Leider habe ich den falschen bestellt und wollte von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen.

Nun wird mir mitgeteilt, dass diese Aktivkohlefilter vom Widerrufsrecht ausgeschloßen sind.

Genauer Wortlaut in den AGB's:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt bei folgenden Verträgen: Aktivkohlefilter

Ist dies rechtens, da vorher nichts anderes vereinbart wurde?

Nichts desto trotz ist es ein Fernabsatzvertrag oder verspiele ich mit Kauf meinen Widerruf, da es in den AGBs festgehalten ist?

Freue mich über jegliche Antwort.


Mit freundlichen Grüßen

wxygrdn

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120193 Beiträge, 39846x hilfreich)

Zitat (von wxygrdn):
Nun wird mir mitgeteilt, dass diese Aktivkohlefilter vom Widerrufsrecht ausgeschloßen sind.

Nun, dann würde ich die Firma einfach mal fragen, auf welcher Rechtsgrundlage genau dieses basiert?


Denn nur weil man das mal so in die Widerrufsbelehrung schreibt, ist der Widerruf ja nicht ausgeschlossen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wxygrdn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das habe ich erfragt, als Antwort kam dies zurück:

"Aktivkohlefilter sind, wie im Angebot, der Widerrufsbelehrung und den AGB angegeben, von der Rückgabe ausgeschlossen.
Dass dies der Fall ist, war Ihnen bereits vor dem Kauf bekannt.
§ 312g Abs. 2 BGB beeinhaltet u.a. folgendes:
"--Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben..""


Reicht dafür die tatsächliche Auflistung in der Widerrufsbelehrung um ein Produkt davon auszuschließen.
Es handelt sich hier nicht um eine Sonderanfertigung oder Hygieneartikel oder ähnliches, sondern um einen Aktivkohlefilter der sehr wahrscheinlich millionenfach genau so verkauft wird.

Freundlich grüßt Sie

wxygrdn

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120193 Beiträge, 39846x hilfreich)

Ich würde so vorgehen:

Alles in ein Paket packen und folgendes Schreiben beilegen

Sehr geehrte Firma,

hiermit widerrufe ich nochmals meine Vertrag "ABC".

Ihre Argumentation das kein Widerrufsrecht bestünde ist irgendwo zwischen absurd bis lächerlich und hält keiner rechtlichen Prüfung stand.
Ihre abenteuerliche Interpretation des § 312g Abs. 2 BGB lässt eigentlich nur den Schluss zu das da irgendjemand einen eklatanten Mangel in der Deutschen Sprache aufweist.

Ich erwarte, das sie sich an die Gesetze halten, den Widerruf anerkennen und die Zahlungen bis zum TT.MM.JJJJ* erstatten.
Bei anhaltender Verweigerung bzw. nach fruchtlosem Fristablauf werde ich Ihnen gern per Gericht auf Ihre Kosten Nachhilfe erteilen und meinen Anwalt mit der Durchsetzung meiner Rechte beauftragen.


[UNTERSCHRIFT]




* Frist nach Datum 14 Tage mindestens

Und Zustand des Filters sowie Inhalt des Paketes unmittelbar vor Versand sorgfältig gerichtsfest dokumentieren.




-- Editiert von Harry van Sell am 14.12.2018 19:35

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

war das vielleicht ein B2B-Geschäft? Also, bist auch du gewerblich tätig?

Da man das aber imho bei Ebay gar nicht bestimmen kann ist der Händler schon mal stark abmahngefährdet.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wxygrdn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12304.08.2019 14:08:26
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Ihre Argumentation das kein Widerrufsrecht bestünde ist irgendwo zwischen absurd bis lächerlich und hält keiner rechtlichen Prüfung stand.


Ich würde es nicht so aggressiv formulieren, aber im Grunde hätte hier Jemand einen Nobelpreis für Schrödingers Widerrufsrecht verdient, wenn er es WIRKLICH so begründet hat. Per Gesetz vorgeschrieben, aber man kann einfach Artikel ausschließen.


Wobei auch fraglich ist, wozu der Aktivkohlefilter gedacht ist und wo er schon drinnen war? Er könnte sich evtl. wirklich auf das versiegelte Hygienepferd setzen und meinen damit ans Ziel zu kommen. Ist evtl. im Ansatz nachvollziehbar.


Was mich interessieren würde, wie wurde der Aktivkohlefilter ausgepackt/welchen Zustand hat er jetzt? Wenn man sowas immer sorgfältig auspackt und nicht beschädigt. Also damit so umgeht, dass es evtl. wieder in den Verkehr kommen kann, dann stellen sich die Firmen evtl. auch nicht so quer. Viele Leute Rumpfen die Kartons regelrecht auf. Ich nehme da teilweise einen Brieföffner und hebel jede Verpackung sorgfältig auf (weil die teilweise so dumm gemacht sind, dass die beim Öffnen einreißen...).

Edit: Wie teurer war der Kram, spielt auch eine Rolle für die Entscheidung was man machen sollte.








-- Editiert von Jasmin91 am 14.12.2018 22:23

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

da der Händler sich so sicher ist ausschließen zu dürfen hab' ich mich jetzt nochmal etwas eingelesen.

Der einzige etwas nachvollziehbare Grund wäre dann wirklich die Hygiene. Ich lege mich da zwar fest das dieses Argument nicht greift, aber trotzdem die Frage: War der Filter versiegelt? Denn wenn nicht erübrigt sich bereits jegliche Diskussion darüber, Versiegelung ist grundsätzlich Pflicht (außer bei Medikamenten glaube ich).

Stefan

PS: Ich würde den Shop vielleicht mal auf diesen Thread hinweisen, ich kann mir gut vorstellen, dass es dann ganz schnell geht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ich bin ebenfalls ganz begeistert von dieser Interpretation! Fantastisch! =D

0x Hilfreiche Antwort

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