eBay: I-Phone Neu ersteigert, Fälschung erhalten

14. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
kris69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
eBay: I-Phone Neu ersteigert, Fälschung erhalten

Hallo, könnte Hilfe brauchen bei folgendem Fall.
Habe am 30.03.10 ein i-Phone ersteigert.
1. da ich in der letzten Minute eingestiegen, bin habe ich nicht sofort gemerkt, daß das "NEU"- e I-Phone gebraucht war. Wollte zurücktreten, was ja nach Rücksprache mit eBay nicht möglich war, da 1. der Verkäufer Privatverkäufer ist und zweitens steht es bei der genauen Beschreibung drin. Na ja, wollte es dann bezahlen, das Konto des Verkäufers war gesperrt. Noch mal bei eBay angerufen, da hieß es nicht zahlen. Hab ich dann auch nicht gemacht, ABER nach zwei Wochen oder so, war das Konto wieder frei und der Verkäufer machte eine Meldung bei eBay wegen nicht bezahlens. Kurzum ich habe dann , leider doch bezahlt und letztendlich eine Fälschung´, nett in einem IPhone Cover zugeschickt bekommen. Auf meine Fragen beim Verkäufer, hieß es der Geschäftspartner hat es geschickt- man merke Geschäftspartner- ich soll Fotos von der Verpackung senden - habe ich nicht mehr- und den Artikel zurücksenden zwecks Umtausch. Bin mir unsicher was ich jetzt machen soll.Bitte um Hilfe , ach ja habe den Fall bei eBay gemeldet, und auch bei Paypal
Danke für Eure Hilfe

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Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Bin mir unsicher was ich jetzt machen soll.Bitte um Hilfe , ach ja habe den Fall bei eBay gemeldet, und auch bei Paypal


Gar nichts machen, insbesondere nichts zurücksenden und abwarten, wie es mit PayPal weiter geht. Wichtig ist, jetzt höllisch aufzupassen, dass man keine Frist versäumt.

Hatten gerade so einen ähnlichen Fall:

http://www.123recht.net/Problem-nach-gewonnener-Auktion-bei-ebay-UK-__f228347.html

Auch da hat sich der Käufer breitschlagen lassen, etwas zurückzusenden und nicht an die bei PayPal registrierte Adresse des Verkäufers geschickt. Ergebnis: Kein Käuferschutz.

Also:

1. Konflikt muss gemeldet sein
2. Käuferschutz muss beantragt sein


13. PayPal-Käuferschutz

13.1 Kauf auf eBay. PayPal bietet nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie einen Schutz ausschließlich für Käufe auf eBay.de an, die mit PayPal bezahlt werden. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie wird hiermit Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Für andere eBay-Websites können andere Käuferschutzprogramme gelten. Sie können immer nur den Käuferschutz in Anspruch nehmen, der auf der eBay-Website, auf der Sie einen Kauf abgeschlossen haben, angeboten wird.

13.2 Sonstige Online-Käufe. Auch wenn Sie einen Artikel auf einer anderen Website als eBay mit PayPal bezahlt und Sie den Artikel nicht erhalten haben, können Sie uns dies über die Seite "Konfliktlösungen" melden. Es gelten dieselben Fristen wie in der Käuferschutzrichtlinie. PayPal wird aber keine Entscheidung in Fällen treffen, wenn der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht oder es sich um eine persönliche Zahlung handelt.

Sollte PayPal den Antrag des Käufers für berechtigt halten, buchen wir den Zahlungsbetrag zurück auf das PayPal-Konto des Käufers, dies kann davon abhängen, ob das PayPal-Konto des Verkäufers zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben aufweist. Sollte kein Guthaben vorhanden sein, kann PayPal die Verfügung des Verkäufers über sein PayPal-Konto beschränken. Der Käufer hat auf diese Leistung von PayPal aber keinen Anspruch. Die Haftung des Verkäufers gemäß Ziffer 10.1 wird hierdurch nicht begrenzt.

13.3 Abtretung. Für den Fall, dass PayPal Ihnen aufgrund eines Antrags auf Käuferschutz, einer Käuferbeschwerde, einer Rücklastschrift oder einer Kreditkartenrückbuchung den entsprechenden Betrag auszahlt, treten Sie hiermit vorsorglich als Käufer Ihre Ansprüche gegenüber dem Empfänger der Zahlung in Zusammenhang mit dem strittigen Zahlungsvorgang an PayPal ab.


https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_full&locale.x=de_DE#13.%20PayPal%20Buyer%20Protection

Insbesondere:

PayPal-Käuferschutzrichtlinie

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full&locale.x=de_DE


Jedes Wort 3 mal lesen!


Es kann sein, dass PayPal nun so eine Art Gutachten verlangt, dass es eine Fälschung ist. Dann muss man man sich bei einem Fachhändler so ein Gutachten besorgen, das kann eine kurze Bestätigung sein, dass es sich um ein Fake handelt. Das muss dann PayPal übermittelt werden. Wichtig, dass da nichts schief geht, das Gutachten sollte am besten per Fax übermittelt werden.

Wenn PayPal dann aufgibt, dem Verkäufer das iPhone zurückzuschicken, dann nur an die von PayPal angebene Adresse, was der Verkäufer sagt, ist ohne Belang - wichtig!

Im Zweifel noch einmal nachfragen, wenn es soweit kommen sollte, wenn PayPal nicht zahlt, bleibt nur noch der Rechtsweg und der ist steinig.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Kannst du mal die Auktion verlinken,oder gibt es die nicht mehr?

Das Ganze hört sich ja unabhängig von der zivilrechtlichen Sache nach einer klaren Markenrechtsverletzung an, die ich dann zur Anzeige (evtl. auch noch wegen Betruges) bringen und Apple informieren würde.
Das kostet alles erstmal nichts...

Selbst wenn er durch die Verwendung von "e I-Phone" durchkommen würde, was ich kaum glaube, hat er spätestens durch die kommerzielle Nutzung eines iPhone-Covers wohl nicht nur eine Urheberrechts- und Markenrechtsverletzung begangen, sondern wohl auch den Zorn von Apple auf sich gezogen...wenn sie denn darüber informiert werden.

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-- Editiert am 14.05.2010 22:40

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kris69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe den Fall bei Paypal gemeldet, wo rauf mir der VK folgende Antwort sendete:
2verdammt nochmal! ich sagte doch schicken sie mir das gerät zu. damit ich es klären kann? so einen handelspartner wünscht sich niemand-.-schicken sie mir bitte das gerät zu und ich werde es klären aber wenn sie mir das gerät nicht zurück senden kann ich nichts klären.hier liegt wohl gegen mich betrug vor und deshalb brauch ich das gerät um bei der polizei eine anzeige machen zu können. also bitte schicken sie es mir endlich zu damit ich mich darum kümmern kann! und hören sie auf von wegen sie wollen es behalten als beweis etc. sie haben als beweis ihre versandbescheinigung zu mir und die paypal rechnung. also auch in ihrem interessse schicken sie mir das komplette paket zurück so wie sie es erhalten haben." Habe aber das Paket auch nicht mehr, da aber meine Kolleginen das Paket annahmen, können Sie auch bestättigen, daß es unversehrt war. Was ich nicht verstehe, wieso ist der Verkäufer betrogen worden? Stimmt er sagte, sein Geschäftspartner hat es verschickt. Wollte am Montag gleich Anzeige erstatten. Was mache ich jetzt? Soll ich es doch zurücksenden, da der VK vielleicht auch betrogen wurde?
Hier noch der Link zur Auktion
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItemVersion&view=all&item=130377061788&tid=0&ssPageName=ADME:X:UPICB:DE:1123

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Unter keinen Umständen das Gerät jetzt zurückschicken. Du verlierst den PayPal-Käuferschutz. Und ob du von diesem Verkäufer das Geld einklagen kannst, steht vollkommen in den Sternen. Natürlich ist ihm daran gelegen, dass Objekt der Begierde so schnell wie möglich in seine Hände zu bekommen, das will aber auch jeder Betrüger, das ist verständlich, keine Fälschung - kein Betrug.
Ob es hier so ist, ist natürlich fraglich, spielt aber keine Rolle.

Du bist ohnehin in keiner Weise verpflichtet, das Gerät ohne Erstattung des Kaufpreises zurückzuschicken. Der Verkäufer kann es bei dir abholen, Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises, er kann aber nicht fordern, das angebliche iPhone ohne Gegenleistung zurückgeschickt zu bekommen.

Wenn ihm an einer Anzeige gelegen ist, kann er das jetzt schon tun oder abwarten, bis das iPhone da ist. Aber erst nach Bezahlung.

Zwar hat der Verkäufer tatsächlich ein iPhone erworben, bei einem gewerblichen Händler (schau in seine Bewertungen). Ob es aber dein iPhone ist, weiß man nicht.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=250589236764

Jedenfalls hat dein Verkäufer, der erst ein paar Monate dabei ist, überhaupt erst 3 Verkäufe, bei denen auch bei einem die Einschaltung eines Anwalts (angeblich) notwendig war.

Also: Entweder überweist der Verkäufer freiwillig den Betrag, dann erhält er sein iPhone oder man wartet die Entscheidung PayPals ab, was natürlich noch Wochen dauern kann, es wurde ein apple iPhone vereinbart, darüber kann es keinen Zweifel geben.



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Genau, es ist ein anderes, der Verkäufer behauptet ja in deiner Auktion, das iPhone wäre 8 Monate alt (speichere die Auktion sofort dauerhaft auf der Festplatte ab, es kann sein, dass eBay sie löscht).

Ein "echtes" iPhone hat er dagegen aber am 24. 3. 2010 gekauft. Vor noch nicht einmal 2 Monaten. Daher hat er auch den Original-Karton.



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo,
unabhängig von Paypal würde ich, wenn mir einer eine Fälschung versucht anzudrehen, dem EINE Frist setzen mit:
- Kompletten Betrag incl. Rückporto innerhalb 7 Werktagen auf meinem Konto
- Danach dann Rücksendung des gefälschten Artikels an den VK

Sollte der VK meinen, andere Bedingungen vorschreiben zu können:
- Meldung bei Paypal
- Anzeige wegen Betruges
- Meldung an Apple

Das kann man den VK ja in der ersten Mail ja schon mal mitteilen ....

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