eBay Irrtum - Handy - versprochener 50 EUR Warengutschein war nicht dabei

8. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
jenny266
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)
eBay Irrtum - Handy - versprochener 50 EUR Warengutschein war nicht dabei

Ich hoffe jemand kann mir weiterhhelfen. Ich habe bei Ebay ein Handy ersteigert, wo ein 50 EUR Warengutschein dabei sein sollte. Leider lag nur ein Gutschein über 50 Freiminuten bei. Dieses habe ich dem Verkäufer bemängelt. Dieser bietet mir die Rückgabe oder 25 EUR Entschädigung an. Ich bin damit natürlich nicht mit einverstanden. 1) Das Handy habe ich bereits verschenkt 2) habe ich einen Gutschein über 50 EUR ersteigert und nicht über 25EUR. Der Verkäufer hat mir geschrieben, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten wird, da es sich von Ihn um einen Irrtum handelt. Ich möchte dieses aber nicht, bzw. es geht nicht weil das Handy schon verschenkt ist. Was kann ich tun um an meine 50 EUR zu kommen. Ist das nicht Betrug? oder ähnliches?

Bitte helft mir..

-- Editiert von jenny266 am 08.10.2006 12:11:49

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Der VK kann den Kaufvertrag aufgrund eines Irrtums anfechten. Dies hat er unmittelbar nach Kenntnis des Irrtums getan, somit ist der Kaufvertrag nicht mehr gültig. Daß das Handy bereits verschenkt wurde ist dein Pech, dafür kann der VK nichts. Also entweder Handy auf Kosten des VK zurückschicken oder sein Angebot annehmen. Da du aber auf das Zustandekomen des Kaufvertrages vertrauen konntest ist der VK hier schadenersatzpflichtig wenn er den Kaufvertrag anfechten möchte.


Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
jenny266
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

am besten ich gebe die angelegenheit meinen anwalt. Bestehen denn gute chancen, dass ich zu meinem recht komme? Kann ich die anwaltskosten auf den käufer übertragen, schliesslich bin ich ja im Recht?! Warum sollte ich sein Angebot annehmen und nur die hälfte der summe bekommen, ich habe ja den vollen betrag ersteigert..

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#3
 Von 
Kevcali
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

Jemanden für 25 € zu verklagen... sorry, aber bei stimmt was nicht. Du bist Eine(r) von solchen Käufern, die man niemals wirklich glücklich machen kann. Verlang am besten lieber 100 € wegen Zinsen und so. Bitte tue uns den Gefallen und übergebe die Sache Deinem Anwalt. Ich hoffe Du bleibst auf den gesamten Anwalts- und Gerichtskosten sitzen! Statt 25 € plus, gibts dann nämlich einen 4-Stelligen Betrag minus :D

Was sind wir nur für ein Volk?

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#4
 Von 
jenny266
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)


Kevcali<-- super kompetente Antwort! Dafür wähle ich dich zum anwalt des jahres!

Es geht hier nicht um irgendwelche kleinen eurobeträge, sondern ums RECHT <-- meine Meinung

ist vielleicht noch jemand hier der eine qualifizierte Antwort auf meine Fragen hat?

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#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Ich bin mir gar nicht mal sicher, ob er überhaupt mit Irrtum durchkommt. Er hätte nämlich im Rahmen seiner Möglichkeiten den Irrtum bemerken können, wenn er zumindest sein eigenes Angebot mal gelesen hätte. Dies ist dem Verkäufer durchaus zuzumuten und als mangelnde Sorgfalt anzukreiden. Wie lange stand denn das Angebot schon drin?

Es ist auch korrekt, dass der Verkäufer schadensersatzpflichtig ist. Nur sehe ich hier keinen Schaden (außer den entgangenen 50€, die er jedoch bei erfolgreicher Anfechtung nicht erstatten muss).

Dass Sie das Handy verschenkt haben, ist etwas unglücklich, weil Sie den Kaufvertrag dadurch nicht ohne größere Umstände rückabwickeln können (falls die Anfechtung anerkannt würde).

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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

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#6
 Von 
jenny266
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

das angebot war ca. 1 woche bei ebay gelistet. Auf dem Karton der Verpackung stand sogar 50 Freiminuten inklusive, und ich habe mich im vorhinein erkundigt um was für einen gutschein es sich handelt. Deshalb wundere ich mich wie er darauf kommt, das ein 60 EUR Gutschein dabei sein sollte...

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#7
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Er hat auf Ihre Frage direkt geantwortet, dass es sich um einen 60 Euro Gutschein handelt? Dann kann er sich schwer auf Irrtum berufen. Das sieht mir dann sogar nach bewußter Irreführung aus.
In dem Fall würde ich meinen Anspruch durchsetzen.

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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

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#8
 Von 
Kevcali
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

Mich wählen? Zum Anwalt des Jahres? Das ist aber sehr nett von Dir :D

Scherz beiseite: Ich find es einfach nur arm, dass jeder jeden verklagen will und das für den kleinsten Mist. Natürlich gehts Dir nicht ums Geld, es geht Dir einzig und allein ums Recht... Sorry, musste gerade herzhaft lachen.

Stell Dir doch mal einfach vor, jeder rennt jetzt für jeden kleinen Furz zum Anwalt. Ohh, sorry, man braucht gar nicht hinzurennen, mittlerweile hat ja jeder seinen eigenen Anwalt im Keller. Man man, durch solche Erbsenzählerei darf ich Jahr für Jahr höhere Beiträge bei der Rechtschutzversicherung zahlen. Und das nur, weil Euch Hartz`is langweilig ist oder Ihr Euch Handyverträge anlacht um die Handys zu verkloppen. Nen normal arbeitender Mensch hat gar kein Bock auf so ein Getöse für lächerliche 25 €.

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#9
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Es ging hier nicht um moralische Fragen. Die wurden doch schon in genügend anderen Threads durchgekaut.
Außerdem: Wenn der Verkäufer jedes seiner Angebote auf diese Weise in die Höhe treibt, hat er am Monatsende eventuell das 10fache an Gewinn erzielt. Dann wären wir schon bei 250€.

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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

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#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Kevcali

Niemand zwingt dich eine RSV abzuschließen. Also kannst du dich auch nicht über die Beiträge beklagen. ich verstehe auch nicht, wer von den bisher hier Postenden HartzIV-Empfänger ist, oder wen meinst du mit *Ihr*?

Was ist eigentlich dein Problem?

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#11
 Von 
Kevcali
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

Mit Ihr meinte ich, Ihr Hartz`is und damit bestimmt nicht das gesamte Forum! Natürlich zwingt mich keiner eine RSV abzuschliessen. Aber soll ich drauf verzichten nur weil manche Leute den Hals nicht vollkriegen? Kann nicht wahr sein! Ich zahl seit Jahren und hatte noch nie Probleme und andere belästigen die Gerichte mit jeden Kleinmist? Wenn es hier doch nur ums RECHT geht, dann ist doch alles klar. Sie hat RECHT! Ist doch alles geklärt jetzt, warum noch einen Anwalt einschalten? Es geht doch angeblich NICHT ums Geld. Somit hat die TE schonmal gelogen ;)

Was mein Problem ist? Gerichte werden mit jedem Mist belästigt und kommen kaum mit der Arbeit nach. Die Gerichte sollen sich lieber um wichtigere Sachen kümmern. Ich denke da draussen rennen noch genug Vergewaltiger und so nen Gesocks rum, darum sollten sich Gerichte lieber kümmern und nicht um kleinkarierte Dilettanten.

Ich würd mal gerne nen Link bzw. Verkäufernamen haben, dann sehen wir ja, ob der VK so nen Abzocker bzw. Betrüger ist. Das sollte dann ja in seinen Bewertungen stehen, wenn er das im großen Stil macht. Und wenn, dann kann ich nur >selbst Schuld< sagen... Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

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#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Es ist das gute recht der Fragestellerin, ihr Geld wiederzubekommen, wenn sie übervorteilt wurde. Ich kann auch nicht erkennen, daß sie dafür bisher unangemessene Methoden und Mittel angewandt hätte.

Deshalb frage ich mich wirklich, was für ein Problem du hast? Womit sich unsere Gerichte beschäftigen, entscheidest nicht du, sondern immer noch der Gesetzgeber und die Gerichte selbst.

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#13
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

...Womit sich unsere Gerichte beschäftigen, entscheidest nicht du, sondern immer noch der Gesetzgeber und die Gerichte selbst.


ne, normi, das entscheidet das Volk.


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#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*das entscheidet das Volk*

Wie das? Entscheidet das Volk, daß eine potentielle Klage unserer Fragestellerin nicht vor Gericht darf? Eine spannende Sichtweise...

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#15
 Von 
Kevcali
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

Das gute Recht, das gute Recht, ich höre bzw. lese hier immer nur was vom guten Recht. Wie unzufrieden im Leben muss man eigentlich sein, wenn man für jede Kleinigkeit Recht bekommen will? Wer hält sich für sooo wichtig, dass er für 25€ sofort und ohne Umwege bis gleich vorm Kadi ziehen muss? Kommt man sich da nicht ein bisschen doof vor? Schämt man sich nicht, für 25 € zum Anwalt zu dackeln? Nur des <guten Rechtes> wegen? Steht Ihr auch beim Aldi und wartet auf 1 Cent Rückgeld? Ist ja schliesslich Euer Recht.

Hier noch ein kleiner Tip für Erbsenzähler:

www.geizhals.de

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#16
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Kevcali

ich sehe hier niemanden, der zum Kadi gelaufen ist. Wieso unterstellst du den menschen so etwas?

Nun offenbar schwimmst du in Geld. Wenn dir jemand unberechtigt geld abnimmt, dann sagst du, behalte es doch. Eine Einstellung, die ich akzeptieren muß, aber laß bitte andere in Ruhe, die kein Geld haben, um es zu verschenken!!!

Du könntest doch einfach gleich zwei Menschen glücklich machen, indem du die 25€ an die Fragestellerin überweist.

Dann ist sie glücklich, weil sie ihr geld wieder hat und du bist glücklich, weil die Beiträge für deine RSV nicht steigen. Wie wärs, wollt ihr Kontonummern tauschen? Für dich sind doch die 25€ nicht der Rede wert, wie wir hier ja ausgiebig zu hören bekommen haben. Nur zu...

-- Editiert von normi am 09.10.2006 23:18:46

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#17
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wer hält sich für sooo wichtig, dass er für 25€ sofort und ohne Umwege bis gleich vorm Kadi ziehen muss?

Bitte posten Sie doch hier Ihre Adresse, sicherlich werden genügend 'Hartzis' Ihnen mit Freuden beim nächsten Einkauf das Portemonnaie oder den Einkaufsbeutel ein wenig erleichtern, wenn sie doch sicher sein können, daß Sie für so eine Bagatelle nicht vor Gericht gehen werden. :)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Kevcali
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

Das ich in Geld schwimme, habe ich niemals behauptet. Mit Sicherheit nicht. Ich gehe ganz normal arbeiten und verdiene auch nur ein normales Gehalt. Das mit den 25€ muss halt in einer gewissen Relation stehen. Wenn z.B. in Laden A eine Jacke 100€ kostet und in Laden B die gleiche Jacke nur 75€, dann kaufe ich natürlich die Jacke aus Laden B. Zu verschenken habe ich auch nichts. Oder würde mir jemand zu unrecht 25 € vom Konto abbuchen, dann würde ich es ganz einfach zurückbuchen lassen. Kurz bei der Bamk anrufen und schon ist das Geld wieder da. Aber wie oft soll ich zum Anwalt rennen, wieviel Sprit verfahren, Parkscheine zahlen usw. bis ich an meinen 25 Tacken wieder dran bin? An reinen Auslagen übertrifft das die Sache bei Weitem!

Den hier geschilderten Fall würde ich als Lehrgeld abtun und das nächste mal ein bisschen besser aufpassen oder erst gar nicht dem VK Böswilligkeit unterstellen. Sollte das böse Absicht sein, dann lässt es sich ja nachweisen, dann muss der VK ja schon etliche neg. Bewertungen haben. Hat er indes ein pos. Bewertungsprofil von sagen wir mal 99%, dann sollte man nicht zu laut schreien. Denn auch VK`s sind nur Menschen und machen auch mal Fehler. Deshalb, bitte mal nen Link hierher, dann können wir uns ja mal persönlich ein Bild vom VK machen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Kevcali
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

Hey mein lieber Normi. Jetzt eine ganz schwierige Rechenaufgabe für Dich:

Unterschied zwischen 700 € und 25 €?



0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Unterschied zwischen 700 € und 25 €?*

Nein, Unterschied zwischen 25€ und 0€. Die Fragestellerin hatte einen Schaden, du nicht! Abgesehen maßt du dich an festzulegen, ab wann es sich lohnt, sein Geld wieder einzufordern. Für die Fragestellerin mögen 25 € eine menge geld sein. Für Bill Gates sind 1000€ ein Furz, also was soll das hier werden?

Jeder hat das recht sein Geld einzufordern, ob es dir nun paßt oder nicht!

Zahl ihr doch die 25€, bitte...;)

-- Editiert von normi am 09.10.2006 23:54:08

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Kevcali
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 6x hilfreich)

>Zahl ihr doch die 25€, bitte... <

Na klar mach ich das, kein Problem. Möchte vielleicht sonst noch wer ein bisschen Geld haben? Es scheint als wäre ich die Wohlfahrt...

Aber, ich mach nen Deal mit Dir Normi. Ich überweise 25€ an die TE nachdem Du mir 50 € überwiesen hast, ok? Die gewonnenen 25 € spende ich dann an Leute, die es wirklich gebrauchen können (z.b. Kinder in Indien) und nicht an Streitlustige die Gott und die Welt verklagen wollen und damit den Staat nur wieder Geld kosten. Solche Gerichtsverfahren gehen nämlich meist in die 4-stellige Zahl und davon könnte man z.b. schon wieder sehr viele Kinder in Indien mit etwas zu Essen glücklich machen. Aber soweit schauen wir Egoisten doch schon gar nicht mehr....

Also, die TE bekommt von mir nix, noch nichtmals eine Runde Mitleid, ok? Dafür bin ich allerdings bereit das Geld an eine Wohltätige Einrichtung zu spenden. Eine Spendenquittung würde ich auch gerne online stellen, damit Ihr es mir glaubt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Das ist doch mal ein Wort...

Dann lassen wir doch die Streitereien sein. Und las bitte die Fragestellerin in Ruhe. Sie hat nichts falsches getan. Vielleicht sind die 25€ viel geld für sie. Dir wirft ja auch keiner vor, daß du einen VK auf Erfüllung des Kaufvertrages verklagen wolltest. Gleiches Recht für alle, das hat mir der Summe nichts zu tun, siehe Bill Gates...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
DaRules
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 20x hilfreich)

So, nachdem nun geklärt wurde, daß es einen Unterschied zwischen 25 und 700 EUR gibt und festgestellt wurde, daß B. Gates solche kleinen Zahlen wahrscheinlich nie im Leben gesehen hat ;) könnte man ja zum Thema zurück finden.

Ich habe bloß gerade ein Verständnisproblem.
Im ersten Post schreibt die TE was von 50 EUR im Angebot und 50 Freiminuten bei Lieferung.

Dann meint Sie auf einmal, auf der Verpackung standen 50 Freiminuten.
War das auf dem Foto ersichtlich? Stand da nicht doch im Angebotstext nur 50 Freiminuten?

Und plötzlich ist von 60 EUR auf Nachfrage die Rede? Wie denn nun?

50 Freiminuten und 25 EUR sind bei einer Rubbelkarte doch so ziemlich das selbe, denn bei den Prepaid-Handys liegt doch der Minutenpreis meist so bei 39 - 49 Cent, oder?!

Vielleicht ist der TE ja ein Irrtum unterlaufen?


-----------------
"alle Angaben ohne Gewehr ;-)"

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Und jetzt?

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