eBay-Käufer droht mit Anzeige

14. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
DrSnuggels
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay-Käufer droht mit Anzeige

Hallo an alle,
ich bin heute zum ersten mal hier und hoffe das ich auch alles richtig mache.
Ich habe, wie oben erwähnt, ein Problem mit einem Käufer von Ebay, welcher nicht nur dreist und unfreundlich ist, sondern mir zum einen Sachen unterstellt und zum anderen mich bei der Polizei anzeigen will. Ich fasse mal kurz zusammen: Käufer hat Ende Mai einen/meinen Beamer ersteigert, in der Artikelbeschreibung stand, das das Gerät technisch einwandfrei ist und lediglich ein paar Kratzer bzw Gebrauchsspuren am gehäuse hat.Das Geschäft ging zügig über die Bühne, flotte Zahlung, flotter Versand, keine Beanstandungen. Jetzt, gut 7 ! Wochen später meldet sich der Käufer mit der Bemerkung das bei dem Gerät die Seriennummer oder Typenschild(ich weiß nicht wie es richtig heißt) zerkratzt seien und er somit im falle einer reparatur evtl Probleme bekommen könnte und fordert den kompletten Kaufbetrag zurück, andernfalls würde er mich bei eBay melden und bei der Polizei wegen Hehlerei anzeigen( aber er will mir ja nichts unterstellen). Ich habe das Gerät seinerzeit auch über eBay legal gekauft und bezahlt, Belege liegen vor( auch das hatte ich dem Käufer geschrieben).Ich schätze der gute Mann hat sich schön die WM darüber angeguckt und da D. nicht ins Endspiel gekommen ist hat er sich wohl gedacht er kann das so ohne weiteres machen und schlägt einen Tonfall an der unter aller Sau ist.
Was sagt man dazu?? Wie soll ich mich bei so einem Käufer verhalten bzw. kann er mich tatsächlich anzeigen??!! Wie würdet Ihr vorgehen??
Ich danke Euch vorab für Eure Hilfe.

Problem bei eBay und Co?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kranialkleister
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)

Wenn du alle Belege hast,kann dir nichts passieren im Falle einer Anzeige.
Ich würde ihm nicht antworten.

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#2
 Von 
Micha26
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 0x hilfreich)

würde sagen, daß es drauf ankommt, was für Belege es sind ...ob Originalrechnung oder nur die vom Ebay-Verkäufer

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#3
 Von 
DrSnuggels
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ja es sind die Belege die ich von Ebay bekommen habe, quasi die mich als Käufer des Artikels auszeichnen und natürlich dann den Überweisungsträger meiner Bank, sprich das ich auch überwiesen/gezahlt habe.Ich bin der meinung das ich da nichts falsch gemacht habe und womöglich hat der Kerl (also der jetzige Käufer)selbst an der Nummer rumgekratzt um eben genau das zu erwirken, denn ich kann wirklich nicht mal sagen ob an besagter Stelle Kratzer waren oder nicht.Bin mittlerweile von diesem ganzen Hickhack ziemlich angeschlagen und weiß nicht so recht wie ich mit dem Herren weiter verfahren soll.:(

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ist es denn war? Solche haltlosen Drohungen sind bei ebay doch an der Tagesordnung. Einer Anzeige wegen Hehlerei kannst du ganz gelassen entgegensehen. Noch liegt im deutschen Recht die Beweispflicht beim Staat und ich kann nicht einaml Indizien erkennen.

Wie ich vorgehen würde? Bei solch abgedrehten Menschen schreibe ich meist eine letzte sachliche Stellungnahme, die die Dinge eindeutig klarstellt. Danach lasse ich mich auf keine Diskussion mehr ein. Das solltest du auch konsequent tun!

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#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ja, und eine sehr kurze Antwort. Solchen Lebensformen sollte man nicht viel Zeit opfern.

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#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... nach sieben wochen dürfte jede reklamation fragwürdig sein. auch mit einer anzeige muss einer erst einmal durchkommen, scheint mir. ruhig blut, abwarten, tee trinken :)

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#7
 Von 
DrSnuggels
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, dann versuche ich die Nerven zu behalten. Nachdem der Käufer mir eine 3-tägige Frist gesezt hatte,ich solle mich wegen eines Lösungsvorschlages melden (was ich auch umgehend tat), hat er sich bis jetzt nicht nochmal gemeldet obwohl die Frist heute endet.Ich werde euch auf dem laufenden halten, mal sehen was sich tut.....

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#8
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

das Ettiket kann ja auch vom käufer verkratzt worden sein. Das weiß nach 7 Wochen niemand mehr. Wir wollem dem Käufer natürlich nix unterstellen.

Ich denke mal er hat das gute Stück ja eh ohne Garantie und Gewährleistung gekauft. Reparatur geht also immer auf sein Kosten...

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#9
 Von 
DrSnuggels
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das hab ich mir auch schon so gedacht, ich kann es jetzt wirklich nicht mehr sagen. Käufer hat sich bis jetzt auch noch nicht zu meinem Vorschlag gemeldet (gesetzte Frist jetzt verstrichen), wahrscheinlich sagt er dann ich hätte nie geantwortet oder so.

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#10
 Von 
DrSnuggels
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

So hier bin ich nochmal, wollte mal just den aktuellen Stand der Dinge durchgeben und nochmals vielen, vielen Dank an alle die mir geantwortet haben.Nachdem ich meinen letzten Beitrag hier geschrieben hatte, kam dann doch endlich eine Antwort vom Käufer, in der er sich entschuldigte. Er ist noch immer der Meinung das es sich um ein "geklemmtes" gerät handelt. Ich hatte ihm dann am 20.07. noch mal ein Angebot unterbreitet bzgl der Rücknahme des Artikels. Darauf erhielt ich KEINE Antwort (obwohl er es doch soooo schnell wieder zurückgeben wollte). Am 24.7. habe ich nochmals nachgefragt wie er sich denn entschieden hat, auch darauf KEINE Antwort. Wie soll ich Eurer Meinung damit jetzt umgehen? Noch eine Frist setzen?? So langsam ist mir das mit dem Typ echt zu "blöd".

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#11
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

nachdem Du nun schon eine Frist gesetzt hast und der Käufer sich nicht meldet, würd ich garnix mehr machen.

Sternchen

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#12
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Wie soll ich Eurer Meinung damit jetzt umgehen? Noch eine Frist setzen??

Hähh?
Du eine Frist setzen?
Es wird wohl langsam Zeit,das DU auf e-mails nicht mehr reagierst!

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
as5791
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde die Anzeige in aller Ruhe abwarten und sobald diese vorliegt eine Gegenanzeige wegen Rufschädigung, falscher Beschuldigung, ect. machen. Anders kann man solchen Typen doch nicht begegnen.

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#15
 Von 
delete
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war nur ein Bluff, nicht reagieren denn das war ein Verkauf Privat zu Privat und solange du dies auch in der Artikelbeschreibung geschrieben hast hat er keine Ansprüche wegen Garantiefall an dich. Der Käufer muss umgehend prüfen ob die Ware in Ordnung ist, 7 Wochen sind einfach zu viel.

Ich hätte es sogar anders formuliert: "Wenn Sie das Gerät nach 7 Wochen nicht mehr wünschen kann ich ihnen die Rücknahme anbieten. Ich erhebe für die Nutzungszeit von 7 Wochen pauschal eine Nutzungsgebühr von 100 euro. Sobald die Ware eingeht bekommen sie den Differenzbetrag erstattet".

Wird im Einzelhandel sogar von einigen Großkonzernen praktiziert. Ich weiß dass es ein Gegenbluff ist, denn du hast bestimmt keine AGBs vormuliert in denen einen Nutzungsgebühr angesprochen wird, aber ich bin überzeugt das er dass dann auf sich beruhen lässt.

So oder so: Antworten muss er und nicht du. Wenn er das nicht tut würde ich alle Kontaktdaten, aller Daten zum Beamer und alle emails 2 mal sichern und auch ausdrucken und das Ganze dann ruhen lassen.

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#16
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Powerseller

1. Die Seriennummer ist zerkrazt, da wrd man nicht viel weitergeben können.

2. Wenn das Gerät geklaut ist, warum sollte er ein dummes Gesicht machen? Dann hat der K Ansprüche gegenüber dem VK. Und dieser wiederum gegenüber seinem VK.

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#18
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Sry, aber der Artikel bezieht sich auf gewerbl VK und privater K. In diesem hier geschilderten Fall sind beide privater Natur.

Und ich denke die Vermutung, dass nur die WM über Beamer geschaut werden wollte, ist hier nicht zu verachten. Und das ein K sich spätestens 1 Woche nach Erhalt der Ware bei Mängeln beim VK meldet ist doch eigentlich logisch. 1 Woche wäre noch genehm. 7 sind etwas(!) übertrieben.

Einfach abwarten...

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

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#20
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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