eBay Käufer droht mit Anzeige - habe Käufer in die Irre geführt

2. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
GUCCI_21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
eBay Käufer droht mit Anzeige - habe Käufer in die Irre geführt

Hallo erstmal,

Habe einen großen fehler bei eBay gemacht und bei folgendem fall..

Ich habe bei eBay mit Titel

(Löse hier meine 50 Teilige DVD Sammlung auf) Verkauft nur das unten der folgende text kleingeschrieben steht...

Diese DVD’s sind alle original keine kopien oder sonstige!. Auf welche besteht kein
Einfluß, da die DVD´s bereits verpackt sind. Alle DVD´s wurden getestet und laufen einwandfrei. Falls
fragen auftauchen sollten, fragen Sie bitte erst vor dem Gebot!Beachten Sie, dass Sie nur auf acht
DVD´s aus dieser Sammlung bieten. Mit der Abgabe eines Gebotes verzichten Sie ausdrücklich auf die
Haftungs-, Garantie- und Rückgabebedingungen gemäß der neuen EU-Richtlinie. Kein Umtausch möglich.

Also das der Käufer nur auf 8(acht) DVD's bietet..

jetzt droht er mir mit Anzeige und was soll ich tun???

Das Geld habe ich schon bekommen er hat mir 150€ auf konto überwiesen... Ja ich weis das ich den Käufer in die Irre geführt habe aber es steht doch alles im Text drin oder???

Wie schon gesagt fordert er die restlichen DVD's oder das Geld sonst stellt er mir ein Strafanzeige...

TEXT... vom Käufer:

8 DVD's für 150,-€ Sie spinnen wohl, das ist glatter betrug ich fordere umgehend mein Geld zurück.
Sie
weisend nur im Kleingedruckten auf diese Menge hin und schreiben die 50 DVD Titel Extragroß auch die
anderen Bieter haben dieses nicht erkannt.
Ich trete vom Kaufvertrag zurück und fordere umgehend
mein Geld zurück ansonsten erstatte ich gegen Sie eine Strafanzeige.
Überlegen Sie sich gut ob Sie
wegen 150,-€ eine Anzeige riskieren wollen.

Ehrlich gesagt hab ich jetzt schon angst bekommen ich hab sowas zum erstenmal gemacht ich berreue es sehr....

Aber das Geld behalt ich er hat wie beschrieben Die Ware erhalten...

Gruß GUCCI_21

Problem bei eBay und Co?

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thomas1972
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 5x hilfreich)

Den Link wollen die Experten hier sehen, sonst glaubt dir eh keiner....besonders dein letzer Satz lässt mich zweifeln....

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#2
 Von 
GUCCI_21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hier der LINK:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=9123618149&ssPageName=STRK:MESO:IT

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ist nicht gut!
Schon wegen der Artikelzeile!
Da würde ich keinen Rechtsstreit mit riskieren,das wird dann vielleicht noch deutlich teurer für dich als Rückabwicklung...

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

quote:
ich weis das ich den Käufer in die Irre geführt habe

Dann ist ja auch fuer sie alles klar.

Agenor

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#6
 Von 
Williams
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 21x hilfreich)

Das ist eindeutig fahrlässige Irreführung.

Überschrifft und auch die Auflistung der Filme deuten mit 100% Sicherheit auf eine Auktion für alle 50 DVDs hin.

Wenn er Sie anzeigt und vor Gericht geht verlieren Sie 100%. Das können Sie mir glauben weil ich mich damit gut auskenne.
Der Text da unten wird Sie nicht retten !

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-477
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@Williams: Woher kennen Sie sich denn so gut aus mit solchen Sachen? Stellen Sie auch öfter solche zweifelhaften Auktionen bei Ebay ein? ;)

Ach ja, und wie genau definiert sich rechtlich die Anschuldigung der fahrläsissigen Irreführung? Da bin ich jetzt aber mal gespannt...

@GUCCI_21: 'Ehrlich gesagt hab ich jetzt schon angst bekommen ich hab sowas zum erstenmal gemacht ich berreue es sehr....' ist m.E. ein guter Ansatz...wenn einer, nachdem er (wie Sie selbst zugeben) bewußt und wissentlich zum ersten Mal die potentiellen Käufer getäuscht hat, zumindest umgehend ein schlechtes Gewissen bekommt, besteht immerhin nur begrenzte Wiederholungsgefahr, oder?

Interessant finde ich ja die (positive!) Bewertung des drohenden Käufers: 'Bauernfänger. Unseriöse Beschreibung. Big Brother is watching you.'

Aaah ja... ;)


MfG,

der Ritter

-----------------
"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"

-- Editiert von DerRitter am 03.05.2006 22:00:55

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#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

und ich nehme mal an, bei den 8 Filmen waren zufällig die etwas älteren Filme wie Otto usw

Schon wieder so ein Wundertütenverkäufer... :(

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#10
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

wobei der K auch nicht viel besser ist, da gibts gerade "100 DVD´s Harry Potter u. der Feuerkelch, Herr d. Ringe"
so zumindest die Überschrift.

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#11
 Von 
Williams
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 21x hilfreich)

Der Käufer verkauft zwar auch DVDs aber er verkauft auch tatsächlich 100 DVD's und er hat es detaliert aufgelistet. Da steht nichts von 100 Filme wie jetzt in diesem Fall "50 Top Filme".

Also der Vergleich hinkt.

@DerRitter: Sie haben Ihre Frage schon selber beantwortet. :)
und ich habe (als Käufer)einen ähnlichen Fall gehabt und habe dann eine Anzeige erstattet. Vor dem Gericht hatte der keine Change als ich dann zum Anwalt gegangen bin. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-477
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

quote:
Wer unschuldig ist, braucht keinen Anwalt.

Hier geht es aber um das Durchsetzen seiner Rechte. Und hierbei ist ein Anwalt wenigstens hilfreich!

Agenor

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#14
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
GUCCI_21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

ALso das hätte ich auch nicht von "Volker7" gedacht, immerhin ok ich kan einmal in versuchung aber wieso sollte ich das nochmal machen... ich will nur kein ärger da ich dämnachst einen neuen job anfange und später dann die anzeige sieht daher....

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#16
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=58974&item=9121242671

Da hat wohl jemand Gedächtnisprobleme...

Die gleiche Nummer mit 4 DVDs.



-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#17
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:

Also der Vergleich hinkt.


Zugegeben, aber von den 100 Potter bzw. Herr der Ringe DVDs bleibt auch nicht viel.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-477
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Williams
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 21x hilfreich)

Also uns auch noch hier verarschen wollen... ich glaub' ich Spinne.

Er hat es nicht anders verdient, sorry aber ebay macht wg. solche Typen kein Spass mehr. Er macht das sehr bewusst und wundert sich auch noch wenn die Leute mit Anzeige drohen.

Naja, ich hoffe dass er Dich anzeigt und vor Gericht geht, weil dann hast Du ein echtes Problem und vor Gericht hast Du eh keine Change. Als Wiederholungstäter wird Dein Fall den Staatsanwaltschafft sicherlich sehr interessieren.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-477
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
GUCCI_21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich hab die sache mit dem Käufer klären können und überweise ihm das geld...

achja den betrüger will ich hier nicht spielen... Fehler kann jeder mal machen und in Vesuchung auch zumindest hab ich darraus gelernt...

WÜnsch euch viel spaß noch hier..

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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