eBay Käufer droht mit Anzeige weil ich nur Zubehör ohne das Handy verkauft habe?

19. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Taumelfieber
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
eBay Käufer droht mit Anzeige weil ich nur Zubehör ohne das Handy verkauft habe?

Guten Tag ,
Ich habe folgendes Problem undwzwar habe ich mir vor 4 Monaten ein Motorola Milestone Vertragshandy geholt. Dieses ist nun seit 1 Monat durch eigenverschulden defekt.

Ich hatte nun das Zubehör in der Original Verpackung bei eBay verkauft

Das ganze wurde für 106€ verkauft , der Käufer hat das Geld überwiesen und als er das Paket bekam dachte er das Handy wäre dabei und drohte sofort mit Anzeige etc wegen Betrugs und man konnte nicht aus meiner Artikelbeschreibung entnehmen das es ohne Handy wäre.

Hier ist der Link zu dir auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=260631449934&ssPageName=STRK:MESOX:IT

ICh denke nicht das es sich dabei um Betrug handelt

Kann mir jemand einen Rat geben?

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Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
ICh denke nicht das es sich dabei um Betrug handelt


Ob es sich um Betrug handelt, bemißt sich nicht daraus, was du denkst, sondern einzig und allein daran, ob du die Artikelbeschreibung bewußt so irreführend gestaltet hast, daß man denken mußte, man ersteigere das Handy.

Für den typischen Fall eines täuschenden Pappenverkäufers sprechen:

1. Kategorie "Handy & Organizer > Handys & Smartphones > Ohne Handyvertrag" (wieso paßt das für eine Verpackung?)

2. Überschrift "Motorola Milestone OVP + Zubehör" (warum nicht "Originalverpackung eines Motorola Milestone"?)

3. Kein klarstellender Hinweis, daß das Handy als einziges vom originalen Lieferumfang nicht mit dabei ist.

Zumindest könnte der K den Vertrag also wegen eines - offenkundig von dir erregten - Irrtums anfechten.

Ob ein StA hier annimmt, du hättest die Beschreibung absichtlich so irreführend gestaltet, kann man nicht vorhersehen. Es wäre aber wohl noch zu vertreten.

Zu deinen Gunsten spricht nur, daß du immerhin einmal "Ich verkaufe hier eine Motorola Milestone Originalverpackung" schreibst, wobei auch das noch mißverstanden werden kann, etwa wenn man annimmt, daß zweite "e" in "eine" sei nur schlechtes Deutsch.

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#2
 Von 
Taumelfieber
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn man sich die Auktion ganz durchlesen würde und vorallen die letzten Sätze

Ich Zitiere:
Sie erklären sich mit Abgabe eines Gebots bereit auf jegliche Ansprüche wie Rückgabegarantie, Garantie oder Gewährleistung zu verzichten. Desweitere.Verkauft wird hier wie oben beschrieben eine Originalverpackung (OVP) mit dem Handyzubehör. Das Motorola Milestone Mobilfunkgerät ist nicht Bestandteil der Auktion! Bieten Sie bitte nicht, wenn Sie damit nicht ausdrücklich einverstanden sind. Viel Spaß beim Bieten.Ein durch erfolgreiche Ersteigerung Zustande gekommener Kaufvertrag kann nicht wieder Rückgänig gemacht werden.Der Käufer ist verpflichtet, sich vor Abgabe eines Gebotes alle für ihn relevante Infos zu besorgen und evtl. Unklarheiten zu beseitigen. Ich hafte nicht für Missverständenisse oder Fehlinterpretationen, die sich aus dem Nicht-lesen oder Nicht Abklären der von mir gemachten Angaben ergeben.Keine Rücknahme der Ware.

Sollte durch wirklich klarstehen was verkauft wird

Aber irgendwie hab ich das Gefühl es lesen alle nur die bunten großen Schriftteile :-\

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-- Editiert am 19.07.2010 16:59

-- Editiert am 19.07.2010 17:00

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"Aber irgendwie hab ich das Gefühl es lesen alle nur die bunten großen Schriftteile :-\"

"Vielleicht weil darin normalerweise das beschreoi ben wi9rd was verkauft wird und nicht im "Kleingedruckten"

Vielleicht haben Sie Glück und dieser winzige Satz verhindert eine strafrechtliche Verurteilung. Verlassen würde ich mich an Ihrer Stelle nicht darauf.

Zivilrechtlich kann der Käufer jedenfalls anfechten und sich vom Vertrag lösen. Daran besteht kein vernünftiger Zweifel. Und halten Sie bitte die Richter nicht für so weltfremd nicht zu erkennen, dass eine Täuschung beabsichtigt war.

Fraglich ist nur ob es "nur" für eine zivilrechtliche oder nicht auch für eine strafrechtliche Täuschung (Betrug) reicht.

Letztlich bieten Sie in der Hauptzeile ein Handy plus OVP plus Zubehör (Aufzählung bei der wohl ein Komma fehlt ) an.

Wenn Sie die Rückzahlung verweigern ist der logische Schritt eine Strafanzeige,



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Taumelfieber
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

- Im Oberen bunten Teil steht auch was verkauft wird!

- in der Hauptzeile biete ich eine Motorola Milestone OVP (Originalverpackung) + Zubehör an

Es steht wirklich alles genau in der Beschreibung drinne , nichtmal auf den Fotos ist ein Handy drauf.

Es scheint so als dürfte man bei ebay keine verpackung verkaufen weil es sofort als Betrug gilt. Wenn ich sachen Lese wie Verkaufe Iphone 3G 16GB weiss OVP und noch die Daten vom Handy und mehr nicht in der Beschreibung dann ist das für mich wirklich ein Betrug weil nicht auf die Verpackung hingewiesen wird.

Aber wenn man einen hohen Betrag bietet dann würde ich mir die Auktion zumindest noch einmal eben durchlesen

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pekaha
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 76x hilfreich)

Die Auktion ist ziemlich eindeutig irreführend und ist m.E. auch strafbar.

-- Editiert am 19.07.2010 21:19

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Ich hafte nicht für Missverständenisse oder Fehlinterpretationen, die sich aus dem Nicht-lesen oder Nicht Abklären der von mir gemachten Angaben ergeben.


Da könnte man doch locker mal von Vorsatz ausgehen...

Abgesehen davon, daß das miserable Deutsch den Verdacht nährt, der TE habe sich bei "verkaufe eine XYZ Originalverpackung" darauf verlassen, der K würde denken, das sei ebenfalls schlechtes Deutsch für "verkaufe ein XYZ in Originalverpackung".

Die Unbelehrbarkeit des TE, er habe doch "alles richtig gemacht", spricht ebenfalls dafür, die Aktion sei geplant gewesen. Er will offenbar nicht zugeben, daß die Sache bewußt mehrdeutig (u.a. durch die völlig falsche Hauptkategorie) gestaltet wurde.

Und an den TE: man hat dir hier doch mehrfach gesagt, was Sache ist. Wenn du dir hier nur eine Absolution für Betrügereien holen wolltest, warst du von Anfang an falsch. Also was bist du nun, bloß unbelehrbar oder doch ein Betrüger?

-- Editiert am 19.07.2010 21:22

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

quote:
Kategorie "Handy & Organizer > Handys & Smartphones > Ohne Handyvertrag"


Das wird das Hauptproblem werden, denn es gibt eine eigene Kategorie für Verpackungen.

Auch wäre es sicher schlauer gewesen das eine Foto wegzulassen und nur den Inhalt zu präsentieren.

quote:
Die Auktion ist ziemlich eindeutig irreführend und ist m.E. auch strafbar.

Was denn nun eindeutig oder irreführend? :D

Auch wenn die Sache strafrechtlich für den TE entschieden werden könnte, kann es Zivilrechlich ganz schon in die Buxe gehen.

Rückabwicklung anbieten und froh sein wenn der Käufer drauf eingeht. Nicht das Sie im Endeffekt noch Schadenersatz leisten müssen...

Gruss
Fulgora

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

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