eBay Käufer gibt sich mit falschen Namen aus und droht nach Kaufabbruch mit Anwalt

10. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
tjark-kuehl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Käufer gibt sich mit falschen Namen aus und droht nach Kaufabbruch mit Anwalt

Hallo,
ich habe am WE einen Artikel bei eBay über die Preisvorschlag Funktion verkauft und dachte mir erstmal nichts dabei da der Käufer über 50 Bewertungen hat und diese 100% Positiv ist.
Der Geldeingang ist natürlich noch nicht geschehen, wäre dann vermutlich bei Überweisung auch erst im laufe der nächsten Woche passiert.

Jedoch wurde mir bereits die Adresse zum Versand gesendet. Bei dem Namen Handelt es sich um einen Platzhalter der oft verwendet wird "Lorem Ipsum" also ein Fiktiver und kein echter Name. Des weiteren war es eine Firmenadresse mit einer Büronummer aber ohne jeglichen Namen des Käufers.

Das erschien mir alles viel zu suspekt so das ich um Abbruch des Kaufs bat, nachdem ich mir die Rezensionen des Käufers durchgelesen habe die zwar positiv waren aber wo mehrmals stand "Keine Zahlung", "Keine Reaktion auf Nachrichten" sah ich mich bestätigt das hier irgendwas faul ist.

Nun hat sich der Käufer jedoch gemeldet und droht mit dem Anwalt da er den Artikel rechtmäßig erworben hat, in der Grußformel dann auf einmal auch ein echter und kein fiktiver Name.

Jetzt frag ich mich ein wenig was ich nun tun soll dazu gab es schonmal ein ähnliches Verfahren siehe: https://www.ratgeberrecht.eu/internetrecht-aktuell/mit-falschem-namen-bei-ebay-angemeldet-kein-anspruch-auf-lieferung.html#:~:text=Das%20Verhalten%20eines%20eBay%2DNutzers,oder%20Verk%C3%A4ufer%20auf%20der%20Gegenseite.

Nachtrag: Nun steht aufeinmal der echte Name auch in der Lieferanschrift.

-- Editiert von tjark-kuehl am 10.01.2021 16:28

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17 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Firmenname und Anschrift sind korrekt?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
tjark-kuehl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Firmenname und Anschrift sind korrekt?

Naja wird wohl schon richtig sein, bzw scheint zu existieren.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von tjark-kuehl):
Naja wird wohl schon richtig sein

Sollte man prüfen, denn das war ja die Grundlage des Urteils aus dem Link.

Wenn der Artikel noch verfügbar ist, würde ich den nach Zahlung an den Käufer versenden.
Oder gab es eine gerichtsfeste Zustimmung des Käufers zum Kaufabbruch?


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#4
 Von 
tjark-kuehl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von tjark-kuehl):
Naja wird wohl schon richtig sein

Sollte man prüfen, denn das war ja die Grundlage des Urteils aus dem Link.

Wenn der Artikel noch verfügbar ist, würde ich den nach Zahlung an den Käufer versenden.
Oder gab es eine gerichtsfeste Zustimmung des Käufers zum Kaufabbruch?


Ok danke. Ne ist bisher nochnicht dazu gekommen ich warte einfach ab ob der Käufer zahlt.
Wenn dieser nicht in der angezeigten frist von 10 Tagen zahlt wäre der Kaufvertrag dann mit meiner Zustimmung nichtig?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von tjark-kuehl):
Ne ist bisher nochnicht dazu gekommen ich warte einfach ab ob der Käufer zahlt.

Da man einen Kaufabbruch initiiert hat, sollte man dem Käufer gerichtsfest mitteilen, das man den Kaufvertrag erfüllen will und er bitte gemäß des Vertrages zahlen soll.
Unter Umständen wäre es sogar möglich, das er jetzt Anspruch darauf hat, das die Lieferung vor der Zahlung zu erfolgen hat.


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#6
 Von 
tjark-kuehl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
ter Umständen wäre es sogar möglich,

Ok das habe ich gemacht.
Es ist nun eine Woche vergangen und der Käufer hat immer noch nicht gezahlt.
Ich habe ihn daraufhin aufmerksam gemacht das er doch bitte innerhalb dieser Woche zahlen soll.
Nun ist die Funktion "Kauf abbrechen" ausgelaufen und der Verkauf wurde automatisch gelöscht.
Ich weiß das dies nicht Rechtskräftig ist da es sich um einen Technischen Prozess Seitens eBay handelt.

Nun möchte der Käufer meine PayPal Adresse da er keine Option mehr hatte bei eBay zu zahlen.
Es stellt sich mir jetzt nur die Frage wie ich sichergehen kann das es sich hier Dreiecksbetrug handelt, da ich ja gar nicht weiß wie der Käufer heißt bzw auch nicht sicher gehen kann ob es sein echter Name ist.
Da die Zahlung dann außerhalb von eBay erfolgen wird ist es sicherlich auch nicht mit den Richtlinien von eBay konform ihm einfach meine PayPal Adresse zu geben.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von tjark-kuehl):
Nun möchte der Käufer meine PayPal Adresse da er keine Option mehr hatte bei eBay zu zahlen.

Welche Zahlungsarten standen denn zur Auswahl?



Zitat (von tjark-kuehl):
Es stellt sich mir jetzt nur die Frage wie ich sichergehen kann das es sich hier Dreiecksbetrug handelt,

Schlicht und einfach gar nicht.


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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von tjark-kuehl):
Nun möchte der Käufer meine PayPal Adresse da er keine Option mehr hatte bei eBay zu zahlen.


Wenn Pinpal nicht angeboten `wurde`, teilt man ihm die Bankverbindung für die Überweisung des Kaufpreises mit und lässt sich nicht auf die Pinpal Spielchen ein.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#9
 Von 
tjark-kuehl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von tjark-kuehl):
Nun möchte der Käufer meine PayPal Adresse da er keine Option mehr hatte bei eBay zu zahlen.

Welche Zahlungsarten standen denn zur Auswahl?

Es Standen Überweisung und PayPal zur Auswahl, jedoch weiß ich nicht ob es unterschiede gibt ob man PayPal direkt über eBay nutzt da man so ja die Zahlung einem Artikel zuordnen kann.
Außerhalb von eBay denke ich nicht das man das kann.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von tjark-kuehl):
Außerhalb von eBay denke ich nicht das man das kann.

Auch in Paypal wird man einen Verwendungszweck eingeben können? Und notfalls tut es auch der Post-it der am Monitor klebt ...


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#11
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Man kann der PayPal-Zahlung eine Notiz hinzufügen. Das ist dann wie der "Verwendungszweck".
Man kann auch über PayPal eine "Zahlungsaufforderung" senden, diese erhält dann der Käufer und kann direkt darauf reagieren und die Zahlung initiieren.

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Leider hast du PP angeboten, dann solltest du ihm jetzt auch deine PP Adresse geben.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#13
 Von 
tjark-kuehl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte den Käufer am 17.01 darum (1 Woche nach Kauf) darum gebeten die Zahlung innerhalb der kommenden Woche zu machen.
Nun ist bei mir keine Zahlung eingegangen und ich habe dem Käufer etwas extra zeit gegeben, weil er mir geschrieben hatte das "PayPal meine PayPal Addresse nicht annehme" die ich ihm ja nach seiner Aufforderung gesendet hatte.

Da ich bis gestern immer noch keine Zahlung erhalten habe hatte ich ihm diesen Text geschrieben da es nun mittlerweile 18 Tage nach Kauf war.

Zitat:
ich habe leider kein Geld erhalten, ich habe auch noch mal nachträglich geprüft, ob es sich um die richtige IBAN handelt, und es ist in der Tat die richtige IBAN.
Nun hatte ich Ihnen eine Frist von letzter Woche gesetzt, woraufhin Sie mir Ihre Probleme schilderten, daraufhin habe ich Ihnen noch ein paar Tage extra Zeit gegeben, jedoch sind nun wieder 3 Werktage verstrichen.
Somit sehe ich mich nun gezwungen, den Kaufvertrag wegen Nichteinhaltung der Zahlungsfrist zu beenden, falls ich dennoch Geld von Ihnen erhalten soll, werde ich Ihnen dieses selbstverständlich zurücküberweisen.


Nun hat der Käufer mir soeben doch aufeinmal Geld überwiesen, mich würde nun interessieren ob der Käufer noch Anspruch auf den Artikel hat, da dieser ja in Zahlungsverzug war und nicht in der Frist bezahlt hat.

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#14
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Bei Painpal wird ja dann auch die Lieferadresse angezeigt, auf Abweichungen sollte man sich dann nicht einlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von tjark-kuehl):
mich würde nun interessieren ob der Käufer noch Anspruch auf den Artikel hat, da dieser ja in Zahlungsverzug war und nicht in der Frist bezahlt hat.
Imho ja.. Wenn du das anders siehst, dann mach doch das was du angedroht hast und überweise dem Käufer das Geld zurück.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
mich würde nun interessieren ob der Käufer noch Anspruch auf den Artikel hat, da dieser ja in Zahlungsverzug war und nicht in der Frist bezahlt hat.
Welche Frist? Ich sehe keine rechtgültig gesetzte.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Welche Frist? Ich sehe keine rechtgültig gesetzte.

Genau. Und deshalb gibt es auch noch keinen Verzug und der Kaufgegenstand wäre zu übersenden.


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