eBay Käufer lehnt Nachbesserung von defektem Artikel ab und verlangt Rücksendung

16. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Daniel123456789
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
eBay Käufer lehnt Nachbesserung von defektem Artikel ab und verlangt Rücksendung

Hallo,
ich habe einen Artikel auf eBay angeboten. Der Artikel war beim abschicken in perfektem Zustand. Der Käufer behauptet allerdings bei Erhalt dass der Aritkel defekt (kleine abgebrochen Gumminoppe) ist und damit erheblich von der Beschreibung abweicht.

Nun eröffnet er einen Fall bei eBay und eBay entscheidet, dass ich den Artikel zurücknehme muss, obwohl ich eindeutig als Privatauktion eingestellt und Rücknahme ausgeschlossen habe.
Ich bieten dem Käufer an, den Artikel nachbessern zu lassen bzw. eine Ersatzlieferung. Der Verkäufer lehnt ab und will sein Geld zurück.

Ist das rechtens? Rücknahme ist doch eine Kulanzhandlung des Verkäufers und kein Recht des Käufers oder irre ich mich da?
Kann der Käufer bei einer Privatauktion eine Nachbesserung abschlagen?

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

erste Frage, hast du in deiner Auktion die Gewährleisstung auch korrekt ausgeschlossen?

Zweite Frage, hast du den Artikel auch ordentlich verpackt?

Dritte Frage, wenn du schreibst Ersatzlieferung, hast du dan mehr voj den Dingen, verkaufst du die öfter?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Wobei die Rückfragen eigentlich unerheblich sind, selbst wenn der Käufer die Gewährleistung beanspruchen kann, so ist die Nacherfüllung vorrangig. Einen Rücktritt kann er nicht erklären.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Daniel123456789
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Ich denke schon dass ich die Gewährleistung korrekt ausgeschlossen habe

Zitat:
„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit" (stamm von einer Anwaltskanzlei Seite).


Der Artikel war gut in der Originalverpackung verpackt. Der "Schaden" war eine abgebrochene Plastiknoppe der Artikel wiegt 20kg da kann schon sein dass das passiert wenn der Paketfahrer etwas unsanft mit dem Paket angeht.

Nein ich verkaufe das nicht öfter, ich habe auch keine Ersatzlieferung sondern ich würde das Ersatzteil bestellen. Kostet nur ein paar Euro und lässt sich mit einem Handgriff austauschen.


Es gibt auch noch eine Vorgeschichte: Der Käufer hatte mir gleich nachdem er die Auktion gewonnen hatte geschrieben dass er sich die Artikelbeschreibung nicht durchgelesen hat und die Ware doch nicht will.
Ich hab es ihm aber trotzdem geschickt und ihn darauf hingewiesen dass mit einer eBay Auktion ein gültiger Kaufvertrag zustanden kommt und man nicht einfach im Nachhinein sagen kann dass man es nicht mehr will.

Das bestehen auf eine Rücksendung ist im Prinzip also eine "Racheaktion" des Käufers.

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#4
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Zitat (von Daniel123456789):
Der Artikel war gut in der Originalverpackung verpackt. Der "Schaden" war eine abgebrochene Plastiknoppe der Artikel wiegt 20kg da kann schon sein dass das passiert wenn der Paketfahrer etwas unsanft mit dem Paket angeht.


Dann war es in der Regel nicht ordnungsgemäß für den Postversand verpackt, denn OVP ist meist nur für Palettenversand vorgesehen.

Zitat (von Daniel123456789):
Das bestehen auf eine Rücksendung ist im Prinzip also eine "Racheaktion" des Käufers.


Wenn das einwandfrei nachzuweisen wäre und der Artikel vor Versand in belegbar einwandfreiem Zustand war, dann würde ich den Käufer damit konfrontieren das es sich ggf. um einen Betrugsversuch handeln könnte und das Gerät mutwillig zerstört wurde.

Signatur:

Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Daniel123456789
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Fulgora):

Dann war es in der Regel nicht ordnungsgemäß für den Postversand verpackt, denn OVP ist meist nur für Palettenversand vorgesehen.

Das kann ich nicht wirklich beurteilen. Ich habe den Artikel von Hersteller in der selben Verpackung mit DHL zugeschickt bekommen. Normale DHL kein Speditionsunternehmen.

Zitat (von Fulgora):

Wenn das einwandfrei nachzuweisen wäre und der Artikel vor Versand in belegbar einwandfreiem Zustand war, dann würde ich den Käufer damit konfrontieren das es sich ggf. um einen Betrugsversuch handeln könnte und das Gerät mutwillig zerstört wurde.

Ja ich habe den Artikel mit Zeugen verpackt, der Käufer sagt aber auch er hat den Artikel unter Zeugen ausgepackt also wäre das wohl Aussage gegen Aussage.
Ich habe auch Fotos von dem Aritkel vor dem versenden. Wie sollte ich aber beweisen dass der Artikel nicht beschädigt war.

Spielt ja jetzt denke ich auch keine Rolle. Mir geht es ja eher darum, bei einer eBay Auktion wir eine Kaufvertrag nach §433 BGB abgeschlossen richtig? Wenn der Artikel defekt ist dann steht dem Käufer eine Nacherfüllung (§439 BGB ) zu. Also eine Nachbesserung (Reparatur) oder einer Ersatzlieferung aber nicht die Rückerstattung des Kaufbetrags. Sehe ich das richtig?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ja, das ist richtig, vorausgesetzt es ist ein privater Verkäufer.

Der gewerbliche Verkäufer darf zwar auch Mängel nachbessern, der Käufer hat bei Versandkauf aber in der Regel ein 14tägiges Rückgaberecht (unabhängig von irgendwelchen Mängeln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Daniel123456789
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Okay danke an alle.
Der Käufer hat doch noch die Kulanzzahlung von eBay akzeptiert und will den Artikel jetzt doch behalten.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Was für eine Kulanzzahlung von ebay denn?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Daniel123456789
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Was für eine Kulanzzahlung von ebay denn?

Wenn ein Verkäuferschutz Fall eröffnet wurde und sich Käufer & Verkäufer nicht einigen. Wir dem Käufer angeboten entweder den Artikel an den VK zurück zu schicken, oder den Artikel zu behalten und den Fall zu schließen. Dann bekommt er eine Kulanz Zahlung von eBay. Ich weiß nicht ob eBay das immer macht und wie viel es war.

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