Guten Abend,
Ich wäre sehr dankbar für Beratung in folgendem Fall:
Vor Kurzem habe ich bei eBay eine Armbanduhr von einer Privatperson gekauft.
Vereinbart wurde, dass die Uhr versichert in ein anderes EU-Land verschickt wird.
Gegen meinen Wunsch einen von mir bevorzugten Zusteller zu nutzen, teilte der Verkäufer mit das Paket der Deutschen Post anzuvertrauen. Unter ausdrücklicher Bedingung, dass die Uhr trotzdem versichert verschickt wird habe ich mich dieser Mitteilung nicht wiedersetzt, dem Verkäufer vertraut und auch den von ihm verlangten Betrag für Versandversicherung bezahlt.
Nun ist die Uhr nie angekommen und und ich habe herausgefunden, dass der Versand wohl doch nicht versichert war, da die Uhr zwischen 500,- und 1.000,- gekostet hat und bei DHL ausschließlich Uhren bis EUR 500,- versichert werden. Auch die vom Verkäufer in Anspruch genommene Höherversicherung bis EUR 1.000,- schließt Uhren aus.
Vermutlich hat der Verkäufer sich nicht ausreichend informiert über die Bedingungen für versicherten Versand.
Ich würde gerne wissen wer nun für den Schaden aufkommen muss und wie da die Rechtslage derzeit ist. Normalerweise ist Versand ja das Risiko des Käufers, aber da versicherter Versand vereinbart war und mein Wunsch hinsichtlich eines bestimmten Zustellers nicht akzeptiert wurde, fände ich es nicht richtig wenn ich als Käufer auf dem Schaden sitzenbliebe aufgrund mangelnder Erkundigung bezüglich Versicherungsbedingungen des Verkäufers bei dem von ihm gewählten Zusteller.
Vielen Dank im Voraus für Ihre hoffentlich aufschlußreiche Antworten.
August Röhrmöller
eBay-Kauf unversichert verschickt obwohl versichert vereinbart war.
Zitat :aber da versicherter Versand vereinbart war
Davon konnte ich nicht wirklich was lesen.
Wie war denn der Wortlaut dieser Vereinbarung und wie könnte man den Zugang beim Vertragspartner nachweisen?
Ich verstehe nicht ganz.
Sobald Verkäufer schreibt den gekauften Artikel versichert zu verschicken und dafür auch Geld nimmt, dann hoffe ich doch davon ausgehen zu dürfen, dass das zur Liefervereinbarung gehört?! Reicht Schriftverkehr bei eBay da nicht aus? Oder meinen Sie etwas anderes?
MfG,
August Röhrmöller
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macht eigentlich auch nichts, denn bei dem Wert der Ware kann man durchaus auch ohne separate Vereinbarung von einem angemessenen, versicherten Versand ausgehen.Zitat :Davon konnte ich nicht wirklich was lesen.
Zitat :dann hoffe ich doch davon ausgehen zu dürfen, dass das zur Liefervereinbarung gehört
Hoffungen sind was schönes, in der Juristerei zählen aber Fakten, Beweise, verbindliche Zusagen.
Hallo,
Dein Wunsch nach einem bestimmten Versandunternehmen hat etwa die gleiche Relevanz wie ein umfallender Sack Reis, er ist belanglos!Zitat:und mein Wunsch hinsichtlich eines bestimmten Zustellers nicht akzeptiert wurde
Der VK gibt an wie er versendet, möchte er von dieser Art nicht abweichen ist das absolut korrekt! Er kann es zwar, muss es aber nicht.
Was heisst jetzt der VKL hat nbicht versichert gesendet? Hat er ganz ohne Versicherung gesendet, oder lediglich bis 500€ versichert?
Sollte er "nur" bis 500€ versichert haben, trägst DU (ja auch bei dem Dienstleister den der VK bestimmt hat) das Risiko bis 500€. Der VK wäre dann für den noch ausbleibenden Differenzbetrag verantwortlich...
Gab es eine besondere Vereinbarung dazu zwischen dir und dem Verkäufer? Oder hat der Verkäufer bei ebay angeboten, den Artikel versichert zu versenden.Zitat :Vereinbart wurde, dass die Uhr versichert in ein anderes EU-Land verschickt wird.
Oft genug steht im Angebot: ...Versicherter Versand ...nach D und EU...x €
Deutsche Post oder DHL?Zitat :das Paket der Deutschen Post anzuvertrauen.
Was bedeutet das?Zitat :Auch die vom Verkäufer in Anspruch genommene Höherversicherung
Wenn der Verkäufer --versichert-- versendet hat und die Sendung verlorenging, müsste er nun einen Nachforschungsauftrag stellen. Denn er hat die Sendungsverfolgungsnummer.
Ob die Sendung eine wertvolle Uhr war, ist mE jetzt noch nicht von Belang. Ein versichertes Paket wurde nicht zugestellt.
Wie hast du bezahlt?---per PP, per Überweisung, per Kreditkarte??
Link zur Autkion wäre hilfreich.
Interne Nebenabreden per mail können zweideutig sein oder mißverständlich sein.
In der Auktion wird doch mit Sicherheit unter Versand alles nötige stehen.
Einen Anspruch auf einen bestimmten Versender haben sie nicht.
Die Uhr war also nicht ausreichend versichert. O.k., der Verkäufer trägt dafür die Verantwortung und muss den Rest dann also aus eigener Tasche bezahlen.
Bei einem versicherten Versand geht man nämlich automatisch davon aus, dass die Versicherung über eine ausreichende Deckung verfügt.
Zitat :bei DHL ausschließlich Uhren bis EUR 500,- versichert werden.
Wenn man das Richtige "bucht", ist das übrigens falsch.
Im internationalen Versand mit DHL Paket International (nicht mit DHL Paket Connect) sind außerdem bis zu einem Wert von 25.000 EUR zulässig:
Schmuck (z. B. aus Perlen, Korallen, Bernstein), Uhren
Zu finden unter:
https://www.dhl.de/de/toolbar/footer/informationen/zulaessigeinhalte.html
Valoren Klasse II -> Internationaler Versand.
Zitat :Die Uhr war also nicht ausreichend versichert.
Und so wie es sich hier ließt, ist der Threadtitel falsch.
Es wurde versichert versendet und vermutlich auch ausreichend hoch, denn der Verkäufer hat die Versicherungssumme ja wohl angepasst.
Es hängt nun davon ab, welche Versandart er bei DHL gekauft hat.
-- Editiert von spatenklopper am 19.02.2021 12:20
Lies es dir doch noch einmal genau durch
Insbesondere das mit den Valoren Klasse 2 (z.B. Uhren, ausser Wearables)
Was heißt denn "wohl doch nicht"? Ja oder Nein?Zitat :Nun ist die Uhr nie angekommen und und ich habe herausgefunden, dass der Versand wohl doch nicht versichert war
Zitat :Interne Nebenabreden per mail können zweideutig sein oder mißverständlich sein.
Genau das.
Oder so was hier
Zitat :Unter ausdrücklicher Bedingung,
da müsste man nicht nur beweisen das es dem Verkäufer zugegangen ist, sondern auch das der Verkäufer dem zugestimmt hat.
Zitat :Einen Anspruch auf einen bestimmten Versender haben sie nicht.
Es sei denn man hätte einen vertraglich vereinbart ...
Zitat :Ich würde gerne wissen wer nun für den Schaden aufkommen muss und wie da die Rechtslage derzeit ist.
Wenn der Verkäufer gegen seine Pflichten verstoßen hätte, müsste er (oder seine Versicherung) diesen Schaden tragen.
Falls nicht, trägt den Schaden der der den Schaden verursacht hat (Dienstleister, Zusteller, Dieb)..
Lässt sich kein Verursacher ermitteln bleibt der Käufer auf den Schaden sitzen.
Strafanzeige gegen unbekannt wurde schon erstattet?
Zitat :Lies es dir doch noch einmal genau durch![]()
Insbesondere das mit den Valoren Klasse 2 (z.B. Uhren, ausser Wearables)
Ja habe ich und wenn ich zwischen nationalen und internationalen Versand unterscheide, komme zu keinem anderen Ergebnis.
Magst Du mich erleuchten was ich zu übersehen haben vermag?
Also zur Verdeutlichung:
Die Uhr habe ich über den Sofort kaufen Button erworben.
Bei Versand war von eBay angegeben
"Möglicherweise kein Versand nach (Land) - Lesen Sie die Artikelbeschreibung oder kontaktieren Sie den Verkäufer, um Informationen zu Versandoptionen zu erhalten. (Edit: in der Artikelbeschreibung stand weiter nichts über Versand)
Ich habe daraufhin den Verkäufer kontaktiert der mir auf Anfrage einen neuen "Gesamtbetrag" inklusive versichertem Versand anbot. Hier ein Auszug aus dem wörtlichen Schriftverkehr bei eBay:
Verkäufer: "Ich denke 20 Euro für ein versichertes Paket müsste reichen.Bitte um Überweisung von Euro (Kaufbetrag + 20,-).MfG"
Ich: "Für einen sicheren und vor allem versicherten Versand würde ich Galle empfehlen wollen."
Verkäufer: "Hallo … Bin jetzt schlauer.Das Paket kostet 14,00 Euro plus Versicherung 14Euro (vers. bis 1000 Euro).Der Betrag wäre somit (Kaufbetrag + 28,-). Bitte um entsprechende Überweisung.
Verkäufer: Ihr Zusteller ist mir nicht bekannt,nehme deutsche Post.Die Sendung erfolgt nach Eingang des Betrages als versichertes Wertpaket
Ich: "Wenn der Versand von Uhren mit Deutsche Post tatsächlich versichert ist bis EUR 1.000,- hört sich das ebenfalls akzeptabel an."
Das Paket hat eine Trackingnummer (In der Sendungsverfolgung steht: "Die Auslandssendung wurde im Export-Paketzentrum bearbeitet und ist auf dem Weg in die Region des Empfängers" Dieser Status hat sich seit mehr als einer Woche nicht geändert) Eine Nachforschung wurde noch nicht eingeleitet, da DHL dem Verkäufer angeblich gesagt hat, dass eine Nachforschung erst nach Überschreitung von 10 Werktagen nach Ablauf der Regellaufzeit gestartet werden kann.
Was die Versicherung angeht verstand ich das so:
Unabhängig von weder nationalem oder internationalem Versand noch einer gebuchten Höherversicherung bis 1.000,-, werden nur Uhren die unter 500,- wert sind versichert (da Valorenklasse 2). Uhren also die mehr wert sind als 500,- sind sowieso ausgeschlossen (auch für die ersten 500,-)
Ich hoffe zwar immernoch, dass die Uhr irgendwann auftaucht und zu mir findet, aber Sorgen mache ich mir schon. Daher habe ich dieses Thema erstellt und wollte mal fragen wie dieser Fall zu bewerten ist sobald die Uhr im schlimmsten Fall nicht mehr auftaucht.
MfG,
August Röhrmöller
-- Editiert von August Röhrmöller am 19.02.2021 13:39
-- Editiert von August Röhrmöller am 19.02.2021 13:49
-- Editiert von August Röhrmöller am 19.02.2021 13:55
Nix, ich war es, der Tomaten auf den Augen hatte.Zitat :Magst Du mich erleuchten was ich zu übersehen haben vermag?
Anhand des Wortlautes sehe ich 100% der Haftung beim Verkäufer bei Fehlversicherung.
Das Problem ist doch wohl, dass der Verkäufer letztendlich das Paket nicht versichert versendet hat, eben weil der Verkäufer die falsche Versicherung bzw. Paketart gewählt hat.
Ein versicherter Versand wurde aber für einen Mehrpreis eindeutig angeboten.
Insofern haftet der Verkäufer hier für den Untergang der Ware.
Zitat :Anhand des Wortlautes sehe ich 100% der Haftung beim Verkäufer bei Fehlversicherung.
Zitat :Insofern haftet der Verkäufer hier für den Untergang der Ware.
Ja. So sehe ich das ebenfalls. Allerdings bin ich juristisch unqualifiziert und zudem betroffen. Diese Kombination ist oft eben nur bedingt hilfreich in solchen Situationen.
In der Artikelbeschreibung stand allerdings noch Folgendes:
"Da Privatverkauf,keine Haftung,keine Garantie ,keine Rücknahme."
Geht es dabei lediglich um den Artikel selbst, oder auch um den Versand?
Ändert dieser Zusatz etwas an Ihren Einschätzungen?
-- Editiert von August Röhrmöller am 19.02.2021 15:00
Ich lese nirgends außer im Titel, dass der Verkäufer den Artikel ---unversichert--- versendet hat.
Der Verkäufer hat also ein versichertes Paket versendet.Zitat :1. Das Paket kostet 14,00 Euro plus Versicherung 14Euro (vers. bis 1000 Euro).Der Betrag wäre somit (Kaufbetrag + 28,-). Bitte um entsprechende Überweisung....2. Das Paket hat eine Trackingnummer (In der Sendungsverfolgung steht...
Er hat auch eine Trackingnummer. Er hat damit bei DHL schon nachgefragt.
Für eine unversicherte Sendung gibt es keine Trackingnummer.
Ob eine wertvolle Uhr oder Tinnef im Paket ist, ist doch bei *Noch-nicht-da* erstmal nicht relevant.
Ein Versand ins EU-Ausland kann auch durchaus länger dauern, wir haben Pandemie, geschlossene Grenzen, lange Staus...und vieles mehr.
Die automatische Antwort, dass man erst 10 Tage ... nach... die Nachforschung einleitet, sollte man derzeit auch nicht auf die Goldwaage legen ....wegen Pandemie.
Wenn überhaupt, soll doch DHL haften...also nur Versand.Zitat :Da Privatverkauf,keine Haftung,keine Garantie ,keine Rücknahme."
Zitat :Ich würde gerne wissen wer nun für den Schaden aufkommen muss und wie da die Rechtslage derzeit ist.
Also ist das Paket doch noch unterwegs. Was soll dann die ganze Aufregung?Zitat :Das Paket hat eine Trackingnummer (In der Sendungsverfolgung steht: "Die Auslandssendung wurde im Export-Paketzentrum bearbeitet und ist auf dem Weg in die Region des Empfängers" Dieser Status hat sich seit mehr als einer Woche nicht geändert) Eine Nachforschung wurde noch nicht eingeleitet, da DHL dem Verkäufer angeblich gesagt hat, dass eine Nachforschung erst nach Überschreitung von 10 Werktagen nach Ablauf der Regellaufzeit gestartet werden kann.
DHL gibt beim Versand ins EU Ausland eine zweite Sendungsnummer mit an. (Am Ende "DE") Mit dieser kann man beim übergebenen Dienstleister den weiteren Verlauf ansehen.
Ein Update der Sendungsverfolgung findet auf DHL Seite wohl erst nach Zustellung statt. (Kürzlich selbst mehrmals beobachtet)
Zitat :"Da Privatverkauf,keine Haftung,keine Garantie ,keine Rücknahme."
Zum einen glit das nicht wenn der Verkäufer schuld ist.
Zum anderen ist diese Klausel nichtig, wenn der Verkäufer diese mehrfach verwendet (hat).
Zitat :Der Verkäufer hat also ein versichertes Paket versendet.
Das steht noch nicht fest.
Zitat :Für eine unversicherte Sendung gibt es keine Trackingnummer.
Doch. Bestes Beispiel wäre unter Umständen dieser Thread ...
Zitat :DHL gibt beim Versand ins EU Ausland eine zweite Sendungsnummer mit an. (Am Ende "DE") Mit dieser kann man beim übergebenen Dienstleister den weiteren Verlauf ansehen.
Ein Update der Sendungsverfolgung findet auf DHL Seite wohl erst nach Zustellung statt. (Kürzlich selbst mehrmals beobachtet)
Im Ziel- bzw. Nachbarland liefert DHL m.E. die Pakete selbst aus. Gefühlt ist jedes 20e Fahrzeug auf der Strasse von DHL und Wetterbedingungen sind derzeit als durchaus angenehm einzuordnen wie ich finde. Das ist einfach Frust pur.
Ich habe das Paket von Anfang an mit einer Sendungsnummer mit -DE- am Ende vervolgt. Egal ob ich die Sendung über die Deutsche oder ausländische DHL-Homepage vervolge, der Status ist seit mehr als einer Woche immer derselbe (Die Auslandssendung wurde im Export-Paketzentrum bearbeitet und ist auf dem Weg in die Region des Empfängers)
Vielleicht mache ich mir ja zu große Sorgen und kommt das Paket noch unbeschadet an. Allerdings war ich bisher noch nicht in einer vergleichbaren Situation und es geht hier um mehr als nur ein bisschen Wechselgeld (für mich jedenfalls) Von daher sehe ich dem Ganzen weniger gelassen entgegen.
Zitat :Im internationalen Versand mit DHL Paket International (nicht mit DHL Paket Connect) sind außerdem bis zu einem Wert von 25.000 EUR zulässig:
Schmuck (z. B. aus Perlen, Korallen, Bernstein), Uhren
Zu finden unter:
https://www.dhl.de/de/toolbar/footer/informationen/zulaessigeinhalte.html
Valoren Klasse II -> Internationaler Versand.
Zitat :...der Threadtitel falsch.
Es wurde versichert versendet und vermutlich auch ausreichend hoch, denn der Verkäufer hat die Versicherungssumme ja wohl angepasst.
Es hängt nun davon ab, welche Versandart er bei DHL gekauft hat.
Vielen Dank spatenklopper!
Wer lesen kann ist wie immer klar im Vorteil. Ich habe mir auf Ihren Rat noch mal den Abschnitt "zulässige Wertgegenstände" angesehen in den Bedingungen und komme zu derselben Erkenntnis. Uhren sind bei internationalem Versand tatsächlich bis 25.000,- versichert. Die vom Verkäufer gebuchte Höherversicherung mit Deckung bis 1.000,- war m.E. sogar überflüssig. Also 14,- zu viel bezahlt für den Versand. Die bin ich bereit zu verschmerzen da ich dem Verkäufer da absolut keine Absicht vorwerfe.
Fakt ist, dass international versandt wurde. Frage ist tatsächlich nur noch ob DHL Paket International oder eine andere DHL Versandart wie beispielsweise Paket Connect oder Europaket gebucht wurde. Ich werde das selbstverständlich nachfragen.
Ärgerlich ist die Sache trotzdem, weil an Ende will ich ja eigentlich kein Geld sonderen die Uhr.
-- Editiert von August Röhrmöller am 21.02.2021 08:37
-- Editiert von August Röhrmöller am 21.02.2021 08:41
-- Editiert von August Röhrmöller am 21.02.2021 08:47
Hallo,
Zitat :Zitat (von August Röhrmöller):
aber da versicherter Versand vereinbart war
Davon konnte ich nicht wirklich was lesen.
Wirklich nicht? Müde gewesen beim Schreiben gestern nacht?
Ich schon, und zwar hier:
Zitat :Gegen meinen Wunsch einen von mir bevorzugten Zusteller zu nutzen, teilte der Verkäufer mit das Paket der Deutschen Post anzuvertrauen. Unter ausdrücklicher Bedingung, dass die Uhr trotzdem versichert verschickt wird habe ich mich dieser Mitteilung nicht wiedersetzt, dem Verkäufer vertraut und auch den von ihm verlangten Betrag für Versandversicherung bezahlt.
Zitat :Wie war denn der Wortlaut dieser Vereinbarung und wie könnte man den Zugang beim Vertragspartner nachweisen?
Nun zum Beispiel durch Vorlage der entsprechenden Email.
Zitat :Ich verstehe nicht ganz.
Sobald Verkäufer schreibt den gekauften Artikel versichert zu verschicken und dafür auch Geld nimmt, dann hoffe ich doch davon ausgehen zu dürfen, dass das zur Liefervereinbarung gehört?! Reicht Schriftverkehr bei eBay da nicht aus? Oder meinen Sie etwas anderes?
Das sehe ich genauso!
Zitat :Die Uhr war also nicht ausreichend versichert. O.k., der Verkäufer trägt dafür die Verantwortung und muss den Rest dann also aus eigener Tasche bezahlen.
Bei einem versicherten Versand geht man nämlich automatisch davon aus, dass die Versicherung über eine ausreichende Deckung verfügt.
Das sehe ich auch genauso!
Wenn schriflich ein versicherter Versand vereinbart war und der Verkäufer sich dann aber nicht daran hält, dann haftet er für das Risiko bei Verlust oder Transportschaden.
Ein Zitat aus der entsprechenden Email wäre hilfreich.
Gruß,
Solitärboy
Thread gelesen? Wo steht denn, dass der Verkäufer NICHT versichert versendet hat?Zitat :Wenn schriflich ein versicherter Versand vereinbart war und der Verkäufer sich dann aber nicht daran hält, dann haftet er für das Risiko bei Verlust oder Transportschaden.
Zitat :Wo steht denn, dass der Verkäufer NICHT versichert versendet hat?
Wie spatenklopper bereits erwähnte hängt letztendlich alles davon ab welchen DHL-Dienst der Verkäufer gewählt/gekauft hat. Kurz:
DHL Paket International --> Uhr ist bis 25.000,- versichert
Andere DHL Versandformen --> Uhr ist nicht versichert.
So Leute. Zum Glück ist das Paket wieder aufgetaucht und mittlerweile habe ich das Objekt der Begierde empfangen. Von daher könnte das Thema geschlossen werden. Allerdings finde ich die Thematik nach wie vor interessant und frage mich immernoch was passiert wäre wenn...
Also. Es hat sich herausgestellt, dass die Uhr verschickt wurde unter den Bedingungen die gelten für DHL Paket international. Da glaubte ich zu Letzt auf der sicheren Seite zu sein da Uhren (obwohl sie zu Valorenklasse 2 gehören) bis EUR 25.000,- 'zulässig' sind.
Dann habe ich mir überlegt...Naja 'zulässig' müsste doch genau genommen nur bedeuten, dass ich eine Uhr mit Wert bis 25.000,- verschicken DARF. Von Versicherung ist da ja eigentlich nicht die Rede. Das wiederum würde bedeuten, dass man generell keine Uhren mit einem Wert von über 500,- voll versichert mit DHL verschicken kann (auch nicht international)
Immer gut zu wissen um unangenehme Überraschungen in Zukunft zu vermeiden.
Was meint ihr zu meiner Argumentation?
-- Editiert von August Röhrmöller am 24.02.2021 18:11
-- Editiert von August Röhrmöller am 24.02.2021 18:13
Zitat :Was meint ihr zu meiner Argumentation?
Du könntest gleich morgen bei der DHL Reklamationsbearbeitung anfangen ...
Naja. Morgen noch nicht.Zitat :Du könntest gleich morgen bei der DHL Reklamationsbearbeitung anfangen ...
Mir würde eigentlich schon reichen zu wissen ob ich in Zukunft DHL ganz abhaken wenn ich wieder eine Uhr kaufen/verkaufen will, sodass ich euch nicht wieder auf den Wecker gehen muss mit Themen wie diesem.
Auch wenn es dieses Mal noch gut gegangen ist sind solche Angstzustände vermutlich nur wenig gesundheitsfördernd.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
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- mit Empfehlung
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