Hallo liebe Leute,
habe vor ca. 1,5 Monate auf eBay
Kleinanzeigen ein Handy gekauft.
Habe das Geld dem Verkäufer per Banküberweisung überwiesen.
(Der Verkäufer war eine echte Person und kein üblicher Betrüger, habe seine Kontaktdaten, Facebook Seite usw.)
Handy kam nie an. Unsere Kommunikation lief über WhatsApp. Auf Anfrage das er mir bitte den Beleg schicken soll ist er nie drauf eingegangen. Allg. hat er aufgehört mir zurück zu schreiben. Anrufe wurden immer blockiert.
Ich hatte ihn dann geschrieben. Entweder er schickt mir den Beleg, das Geld oder ich werde ihn anzeigen.
2 Wochen hatte ich dann noch gewartet, in der Hoffnung das ich dann doch noch das Handy bekomme.
Heute hatte ich mich dazu entschieden ihn anzuzeigen. Seine Adresse konnte ich im Telefonbuch ausfindig machen, ich wollte mich aber absichern das diese Adresse noch aktuell ist, also habe ich seine Freundin und ein paar andere Freunde auf Facebook angeschrieben und gefragt, ob die Adresse noch aktuell ist.
Ein paar Stunden später bekomme ich plötzlich eine Nachricht vom Verkäufer. Wieso ich seine Freundin anschreibe und er mich wegen Stalking und seine Freundin mich wegen Belästigung anzeigen werden.
Ich erstmal total geschockt, aber auch froh dass er mir schreibt. Stelle ihn also zur Rede was jetzt also mit dem Handy los ist, er geht natürlich nicht darauf ein und blockiert mich.
Nun meine Frage. Kann ich jetzt wirklich Probleme bekommen wegen Stalking weil ich ihn so oft und überall (Facebook, Instagram, WhatsApp) angeschrieben habe. Und kann seine Freundin mich anzeigen wegen Belästigung? Ich bin nie ausfallend oder beleidigend geworden.
eBay Kleinanzeige Stalking Anzeige
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
ZitatKann ich jetzt wirklich Probleme bekommen wegen Stalking weil ich ihn so oft und überall (Facebook, Instagram, WhatsApp) angeschrieben habe. Und kann seine Freundin mich anzeigen wegen Belästigung? :
Seine Freundin und ein paar andere Freunde einmalig auf Facebook anschreiben war natürlich übertrieben, sollte aber von Stalking noch weit entfernt sein.
Aber, so wie Du eine sinnlose Anzeige stellen wolltest, können natürlich auch er und seine Freundin sinnlose Anzeigen stellen.
Ich bin nie ausfallend oder beleidigend geworden. Das ist kein Kriterium - Stalking, eigentlich "Nachstellung" heißend, ist "unerwünschte Kontaktaufnahme". Ausfallend oder beleidigend muß man dafür durchaus nicht werden. Ein einmaliges Anschreiben reicht aber nicht aus, um den Tatbestand zu erfüllen - da hat Harry völlig recht.
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Einmalig jemanden anzuschreiben - zumal aus nachvollziehbaren Gründen - ist ganz sicher keine Nachstellung und auch kein Stalking. Also keine Angst. Du solltest seine Freundin halt nun nicht ständig in der Sache anschreiben.
Das Du seine Adresse aus öffentlich zugänglichen Quellen recherchierst ist auch keine Nachstellung. Zumal Du nachvollziehbare Gründe dafür hast.
Um wieviel Geld geht es denn bei dem Handy? Bei größeren Beträgen würde es sicher Sinn machen einen Anwalt einzuschalten. Denn selbst wenn es sich um einen klassischen Privatverkauf gehandelt hat, so muss der Verkäufer nachweisen, dass er die Ware auf den Weg zu Dir gebracht (also verschickt) hat. Wenn die Ware auf dem Versandweg verloren geht, ist das dann allerdings Dein Risiko. Aber wie gesagt, dazu muss der Verkäufer erst mal nachweisen, dass er das Handy an Dich verschickt hat.
Hast Du ihn schon per Einschreiben aufgefordert, Dir Dein Geld zurück zu senden und einen Frist (14 Tage genügen, aber nicht weniger!) gesetzt? Das wäre so der nächste Schritt denn Du machen solltest. Sollte er darauf nicht reagieren, geh zum Anwalt.
§238 StGB definiert Stalking als "wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich ...".
Wir haben also mindestens zwei Voraussetzungen, die Beharrlichkeit (die gegenüber der Freundin nicht, aber gegenüber dem VK vielleicht gegeben ist) und die Unbefugtheit.
Letzteres ist aber bei gewöhnlicher Rechtsverfolgung (und dazu gehören auch Aufforderungen, seinen gesetzlichen/vertraglichen Pflichten nachzukommen) nicht gegeben.
Das ist also nur der untaugliche Versuch, den Anspruchsteller mit der Drohung einer "Gegenanzeige" davon abzuhalten, seine berechtigten Ansprüche zu verfolgen.
Mir fällt hier echt kein Grund ein, einen Anwalt zu beauftragen. Die Anzeige bei der Polizei dürfte ausreichend wirken und kostet keine dreistellige Summe. Betrüger muß man nicht abmahnen, da darf man gleich anzeigen.
-- Editiert von altona01 am 04.06.2020 20:28
ZitatMir fällt hier echt kein Grund ein, einen Anwalt zu beauftragen. Die Anzeige bei der Polizei dürfte ausreichend wirken und kostet keine dreistellige Summe. Betrüger muß man nicht abmahnen, da darf man gleich anzeigen. :
Die Anzeige bei der Polizei bringt einem aber nicht das Geld zurück sondern führt - bestenfalls - nur zu einer Bestrafung des Betrügers. Sein Geld hat man dann immer noch nicht zurück, dass muss man auf zivilrechtlichem Weg einfordern.
Ist nicht mittlerweile üblich, daß aktive Reue (also die Rückzahlung der betrügerisch erlangten Gelder) vom Gericht eingefordert oder als Auflage geurteilt wird?
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