eBay Kleinanzeigen, PayPal - Nicht autorisierte Transaktion

12. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
BennyT
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen, PayPal - Nicht autorisierte Transaktion

Hallo,

ich habe über Ebay Kleinanzeigen ein iPhone (Warenwert: 950€) verkauft, die Bezahlung erfolgte über PayPal-Freunde. Nach erfolgreicher Zahlung, habe ich das Paket via DHL-Paket verschickt. Das iPhone ging an eine Packstation in Bremen. Ich habe schon öfter Dinge verkauft, die an eine Packstation gingen, daher schöpfte ich auch keinen Verdacht.

Nach zwei Wochen, erhielt ich von PayPal eine Nachricht, dass diese Zahlung umautorisiert war. Daraufhin habe ich Fotos von dem Handy (inkl. Seriennummer, IMEI), Versandbelege und Schriftverkehr eingereicht. Nach weiteren zwei Wochen erhielt ich wieder eine Nachricht, hier ein Auszug.

Guten Tag, xxx !

Einer Ihrer Käufer hat einen Fall für diese Transaktion eröffnet. Dies bedeutet, dass der Käufer bei seiner Bank eine Erstattung des Betrags beantragt hat.

Wir möchten Ihnen helfen und haben diesen Fall bei der Bank des Käufers angefochten.

Hier die Details zum Fall:

Bearbeitungsnummer: xxx
Name des Käufers: xxx
E-Mail-Adresse des Käufers: xxx
Transaktionscode des Käufers: xxx
Ihr Transaktionscode: xxx
Transaktionsdatum: xxx
Transaktionsbetrag: 950,00 EUR
Strittiger Betrag: 950,00 EUR
950,00 EUR wurden Ihrem PayPal-Konto aus folgenden Gründen belastet:

Die Transaktion fällt nicht unter den PayPal-Verkäuferschutz. Eine Transaktion, die unter den PayPal-Verkäuferschutz fällt, wird in den Transaktionsdetails mit Berechtigt bzw. Teilweise berechtigt gekennzeichnet.
Zusätzlich wurde eine Rückbuchungsgebühr in Höhe von 11,25 EUR von Ihrem PayPal-Konto abgebucht. Unter bestimmten Umständen wird diese Gebühr Ihrem PayPal-Konto wieder gutgeschrieben.

Falls die Bank zu Ihren Gunsten entscheidet, erhalten Sie die Benachrichtigung, dass der Betrag auf Ihr PayPal-Konto zurückgebucht wird.

Wenn Ihr PayPal-Konto durch diese Belastung ins Minus geraten ist, möchten wir Sie bitten, Geld einzuzahlen.

Wir melden uns wieder, falls wir weitere Informationen benötigen.

Vielen Dank für Ihre Geduld.

Viele Grüße

Ihr PayPal-Team

Was kann ich jetzt tun, besteht eine Hoffnung, dass ich mein Geld wiederbekomme? Ich nutze PayPal sehr häufig bei Käufen, verkaufen werde ich damit jetzt sicherlich nicht mehr.

Viele Grüße!

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von BennyT):
Was kann ich jetzt tun,

War noch viel Geld auf dem Konto, wie viel hat Painpal erbeutet?



Zitat (von BennyT):
besteht eine Hoffnung, dass ich mein Geld wiederbekomme?

Unter dem Gesichtspunkt das auch 1% eine Hoffnung darstellt: ja

Man müsste Painpal wohl verklagen und das vermutlich durch alle Instanzen. Man benötigt also erst mal Zeit, Geld und ein paar tausend EUR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1034 Beiträge, 178x hilfreich)

Wieso hast du über Paypal-Freunde bezahlt??? Ist das denn dein Freund (gewesen)? Bei Freunden gilt halt kein Käuferschutz, weil ihr ja Freunde seit.

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Hast Du die EUR 950 nicht rechtzeitig auf ein echtes Bankkonto wegueberwiesen?

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#4
 Von 
BennyT
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Geld habe ich natürlich vorher auf das Bankkonto überwiesen, also das ist sicher.

Jedoch benötige ich PayPal weiterhin, für Käufe bei Ebay Kleinanzeigen, da Käuferschutz. Das ist halt mein Problem.

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#5
 Von 
BennyT
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Wieso hast du über Paypal-Freunde bezahlt??? Ist das denn dein Freund (gewesen)? Bei Freunden gilt halt kein Käuferschutz, weil ihr ja Freunde seit.


Ich habe nichts bezahlt, ich wurde über die Funktion bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von BennyT):
Jedoch benötige ich PayPal weiterhin, für Käufe bei Ebay Kleinanzeigen, da Käuferschutz.

Das kostet einen dann halt 961,25 EUR. Das ist ein ganz schön happiger Preis für einen absolut wertlosen Käuferschutz ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
BennyT
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das kostet einen dann halt 961,25 EUR. Das ist ein ganz schön happiger Preis für einen absolut wertlosen Käuferschutz ...


Da bin ich ganz deiner Meinung, aber wie möchte man denn sonst sicher bezahlen?

Abholung ist leider nicht immer möglich. Und warum ist der Käuferschutz nichts wert, dachte der Käufer ist immer der König?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von BennyT):
aber wie möchte man denn sonst sicher bezahlen?

Was bedeutet "sicher bezahlen"? Das man sein Geld jederzeit zurückziehen kann, abseits der Beachtung von Recht und Gesetz? Das ist in DE schlicht nicht möglich.


Und für Käufe bei Ebay Kleinanzeigen, da braucht es Painpal ja gar nicht, die haben ihren eigenen Käuferschutz (der vermutlich genauso wertlos ist wie der von Painpal).



Zitat (von BennyT):
Und warum ist der Käuferschutz nichts wert, dachte der Käufer ist immer der König?

Bei Painpal ja, aber vor Gericht halt nicht. Vor Gericht, da ist das Gesetz maßgebend und nicht irgendeine unsubstantiierte Entscheidung von Painpal oder sonstigen "Kaufschützern".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und warum ist der Käuferschutz nichts wert
Da sich PP relativ wenigt um das BGB kümmert, bzw dieses teil einfach ignoriert, kan das sehr teuer werden!

Kleines Beispiel:

Du kaufst bei einem privaten VK irgendwas. dieser sendet es an dich ab, jedoch kommt die Sendung nicht an. Was machst du dann? Du wirst sicherlich den Käuferschutz beanspruchen, oder? Gaaannnz schlechte Idee!
Da du als K das Versandrisiko trägst, ist das DEIN Pech, dass die Sendung abhanden gegangen ist, es ist nicht Pech des VK!
PP gibt dir also das geld zurück, beachtet dabei den §447 des BGB nicht.
Du kannst dann damit rechnen, dass du ein paar Tage später Post von einem Anwalt bekommst, worin du aufgefordert wirst das geld zurückzuzahlen! Auch darfst du dann die Kosten für den Anwalt übernehmen.
Siehst du es nicht ein, das alles beides zu bezahlen, wartet ein Gerichtsferfahren auf dich, in dem dir dann ein Richter erklärt, wieso du jetzt den Kaufpreis, sämtliche Anwaltskosten, sowie die Kosten für die Gerichtsverhandlung bezahlen darfst!

Und all das nur dank PP, das dich als K zwar zum König ernennt, dabei aber geltendes Recht einfach ignoriert.

Zitat:
aber wie möchte man denn sonst sicher bezahlen?
Das st absolut möglich! Es gibt diverse ECHTE Treuhandservices, die auch die geltende Rechtslage beachten. Allerdings kosten die halt ein paar Euro mehr! Und der VK muss sich nichtmal auf sowas einlassen, wenn er nicht will...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Es gibt diverse ECHTE Treuhandservices, die auch die geltende Rechtslage beachten.

Und selbst diese schützen nicht davor, das die Gegenseite vor Gericht zieht...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
BennyT
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Da sich PP relativ wenigt um das BGB kümmert, bzw dieses teil einfach ignoriert, kan das sehr teuer werden!
Kleines Beispiel:

Du kaufst bei einem privaten VK irgendwas. dieser sendet es an dich ab, jedoch kommt die Sendung nicht an. Was machst du dann? Du wirst sicherlich den Käuferschutz beanspruchen, oder? Gaaannnz schlechte Idee!
Da du als K das Versandrisiko trägst, ist das DEIN Pech, dass die Sendung abhanden gegangen ist, es ist nicht Pech des VK!
PP gibt dir also das geld zurück, beachtet dabei den §447 des BGB nicht.
Du kannst dann damit rechnen, dass du ein paar Tage später Post von einem Anwalt bekommst, worin du aufgefordert wirst das geld zurückzuzahlen! Auch darfst du dann die Kosten für den Anwalt übernehmen.
Siehst du es nicht ein, das alles beides zu bezahlen, wartet ein Gerichtsferfahren auf dich, in dem dir dann ein Richter erklärt, wieso du jetzt den Kaufpreis, sämtliche Anwaltskosten, sowie die Kosten für die Gerichtsverhandlung bezahlen darfst!

Und all das nur dank PP, das dich als K zwar zum König ernennt, dabei aber geltendes Recht einfach ignoriert.


Danke, das wusste ich gar nicht.

Was soll ich jetzt tun, eine Strafanzeige wurde bei der örtlichen Polizei gestellt. Ich habe auch keine Lust, mich mit Inkasso und Mahnbescheide rumzuschlagen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Was soll ich jetzt tun, eine Strafanzeige wurde bei der örtlichen Polizei gestellt.


Der Geschädigte hier ist Paypal, d.h. das ist die Entscheidung von Paypal.

Zitat:
Ich habe auch keine Lust, mich mit Inkasso und Mahnbescheide rumzuschlagen.


Wieso? Die Inkassobriefe darf man gerne als kostenfreies Klopapier nutzen.
Und einem Mahnbescheid kann man einfach durch Kreuzchen an der richtigen Stelle widersprechen.

1. Nicht mehr Paypal nutzen!
2. Die EUR 900 nicht an Paypal überweisen!
3. Den Sachverhalt innerlich abhaken!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von BennyT):
Ich habe auch keine Lust, mich mit Inkasso und Mahnbescheide rumzuschlagen.

Naja, da wird man sich entscheiden müssen ...

Wobei dem Inkasso muss man nur einmal mit entsprechenden Schreiben antworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
BennyT
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Wieso? Die Inkassobriefe darf man gerne als kostenfreies Klopapier nutzen.
Und einem Mahnbescheid kann man einfach durch Kreuzchen an der richtigen Stelle widersprechen.

1. Nicht mehr Paypal nutzen!
2. Die EUR 900 nicht an Paypal überweisen!
3. Den Sachverhalt innerlich abhaken!


Weil ich PayPal weiter für Käufe nutzen möchte, wie auch weiter oben geschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Weil ich PayPal weiter für Käufe nutzen möchte
Dann wirst du die 950€ zahlen müssen. kannst dir ja selber mal überlegen obs dir das wert ist, eine Alternative wird es da dann nicht geben...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Weil ich PayPal weiter für Käufe nutzen möchte, wie auch weiter oben geschrieben.


Zum Kaufen?
Gibt es Anbieter, die nur Paypal anbieten?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
BennyT
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zum Kaufen?
Gibt es Anbieter, die nur Paypal anbieten?


Ja, ich kaufe häufiger über Ebay Kleinanzeigen ein, immer mit PayPal-Käuferschutz. Daher benötige ich PayPal, leider.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von BennyT):
Daher benötige ich PayPal

Wenn man das meint, dann wird man halt die 960 EUR an Painpal zahlen müssen ...
Kann man sich dann ja wieder vom Käufer einklagen, in 1-2 Jahren hat man sie dann wieder (falls der Käufer Geld hat) ...

Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
BennyT
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man das meint, dann wird man halt die 960 EUR an Painpal zahlen müssen ...
Kann man sich dann ja wieder vom Käufer einklagen, in 1-2 Jahren hat man sie dann wieder (falls der Käufer Geld hat) ...


Es hätte ja sein können, dass noch andere Wege gibt.. :) Dann bin ich wohl leider gezwungen, diese Summe zu zahlen, wenn ich PayPal als Käufer weiter nutzen möchten. Andernfalls hätte ich mich dann von PayPal distanziert.

Das Problem ist, ob ich jemals rausfinden werden, wer dahinter steckt. Das PayPal-Konto ist ja mit einem Bankkonto verknüpft und die Postnummer von der Packstation muss ja auch irgendjemanden gehören?

Wie gehe ich jetzt am besten vor, Strafanzeige ist gestellt?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von BennyT):
Wie gehe ich jetzt am besten vor, Strafanzeige ist gestellt?

Abwarten was diese ergibt, ob die jemanden / irgendwas ermitteln können / wollen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
immer mit PayPal-Käuferschutz
Informiere dich doch lieber mal hier im Forum über diesen ominösen Käuferschutz, dann wirst du sehen, dass dieser keineswegs 950Euro wert ist.

Zitat:
Es hätte ja sein können, dass noch andere Wege gibt
Selbige würde es sogar geben, aber auch dann wäre Schluss mit PP!

Zitat:
Wie gehe ich jetzt am besten vor
Am besten noch gleich 950Euro an PP überweisen...



0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Informiere dich doch lieber mal hier im Forum über diesen ominösen Käuferschutz, dann wirst du sehen, dass dieser keineswegs 950Euro wert ist.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Selbige würde es sogar geben, aber auch dann wäre Schluss mit PP!

Wurde ihm schon alles erläutert, dennoch möchte er lieber mit Painpal weiter machen.
Das sollte man dann auch akzeptieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Paypal macht es Käufern halt angenehm. Für Verkäufer birgt es aber große Nachteile und Gefahren, diese hast du nun schmerzvoll erfahren. Wobei das schon ein Klassiker ist...Apfelprodukt...Paypal...Packstation...es hätte eigentlich nur noch gefehlt, ich zahle mit Paypal und Onkel holt es ab.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
BennyT
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Paypal macht es Käufern halt angenehm. Für Verkäufer birgt es aber große Nachteile und Gefahren, diese hast du nun schmerzvoll erfahren. Wobei das schon ein Klassiker ist...Apfelprodukt...Paypal...Packstation...es hätte eigentlich nur noch gefehlt, ich zahle mit Paypal und Onkel holt es ab.


Da bin ich ganz deiner Meinung, mich ärgert es auch total, 100 Mal gut gegangen und dann so etwas, kann man halt nur noch ohne PayPal verkaufen.

Ich hoffe, dass die Behörden etwas rausbekommen, wem die Packstation gehört bzw. welches Konto mit PayPal verknüpft ist.

Am liebsten würde ich mich auf die Lauer legen, erneut ein Paket in die Packstation senden und schauen, wer das Paket abholt :)

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Paypal macht es Käufern halt angenehm.
Mal wirklich gefragt, was macht denn die Sache da so angenehm? OK, wenn überhaupt, kann man mal ein oder 2 Tage Zeit spaaren, liegt aber so auch immer am VK selber, wie schnell der einem was schickt?
So ein Grosser "Aufwand" ist eine Überweisung auch nicht ;)

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