eBay Kleinanzeigen: Ab wann handelt man gewerblich?

9. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 63x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen: Ab wann handelt man gewerblich?

Hallo,
handle ich schon als ein gewerblicher Nutzer bei eBay Kleinanzeigen, wenn ich Sachen kaufe und diese nach ein Paar Monaten wieder verkaufen oder wird hier mit den Einnahmen oder den Kunden gerechnet damit man ein Gewerbe hat?

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

kaufen um dann zu verkaufen = Gewerbe

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#2
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 63x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

kaufen um dann zu verkaufen = Gewerbe

Aber man kauft eine Sache ja vorher immer (ausser wen man sie geschenkt bekommen hat) und verkauft sie dann, oder :???: ?

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

das Entscheidende ist warum man gekauft hat (um zu verkaufen, oder eben nicht).

Stefan

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Gewerblicher Handel setzt eine Gewinnerzielungsabsicht voraus (man kauft etwas nicht für sich sondern weil man es mit Gewinn weiterverkaufen will), hat aber nichts mit angemeldetem Gewerbe zu tun. Die Erfordernis einer Gewerbeanmeldung wäre eine andere Baustelle, eine nicht erfolgte Anmeldung schließt aber gewerbliches handeln nicht aus.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120348 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Ölpreis sinkt):
handle ich schon als ein gewerblicher Nutzer bei eBay Kleinanzeigen, wenn ich Sachen kaufe und diese nach ein Paar Monaten wieder verkaufen oder wird hier mit den Einnahmen oder den Kunden gerechnet damit man ein Gewerbe hat?

Eventuell. Kommt hat auf die Details an.



Zitat (von Ölpreis sinkt):
Aber man kauft eine Sache ja vorher immer (ausser wen man sie geschenkt bekommen hat) und verkauft sie dann, oder ?

Genau - und eentscheidend ist dann unter anderem was dazwischen passiert.



Zitat (von Sir Berry):
Gewerblicher Handel setzt eine Gewinnerzielungsabsicht voraus

Nein, das war früher mal so.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Ölpreis sinkt):

handle ich schon als ein gewerblicher Nutzer bei eBay Kleinanzeigen, wenn ich Sachen kaufe und diese nach ein Paar Monaten wieder verkaufen

Tendenziell: ganz deutlich ja.

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Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von Sir Berry):
Gewerblicher Handel setzt eine Gewinnerzielungsabsicht voraus

Nein, das war früher mal so.

Das ist auch immer noch so, auch wenn der Harry es bis heute nicht verstanden hat...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120348 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das ist auch immer noch so,

Nö.

Gibt inzwischen z.B. viele Unternehmen die ohne Gewinnerzielungsabsicht gewerblich handeln und denen eine Gewinnerzielungsabsicht sogar untersagt ist - nehmen wir nur mal die gGmbH.

Gibt auch Urteile die eBay Verkäufer als gewerblich eingestuft hatten, das war eine nicht vorhandene Gewinnerzielungsabsicht auch nicht relevant.



Zitat (von eh1960):
auch wenn der Harry es bis heute nicht verstanden hat...

Im Gegensatz zu einigen anderen habe ich jedenfalls verstanden das Rechtsprechung sich im Laufe der Jahre ändern kann ...


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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Tendenziell: ganz deutlich ja.
Nein.
Es mag sein das es so ist, aber tendenziell sind Käufe von einer Privatperson auch erstmal privat. Und wenn man die Gegenstände Monate lang besitzt (benutzt), dann erst recht.

Solange der TS nicht mit Details rausrückt in welche Richtung seine Frage ging kann man zu keiner anderen Einschätzung kommen.

Zitat:
Gewerblicher Handel setzt eine Gewinnerzielungsabsicht voraus
Und was ist mit Unternehmen die ganz bewusst mit Verlust weiterverkaufen? (warum man das macht muss ich dir sicher nicht erklären)
Unabhängig davon, dass das u.U. wettbewerbswidrig ist, es ist gewerblich.

Stefan

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#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Gewinnerzielungsabsicht, Nachhaltigkeit, Kaufen um zu verkaufen - das sind so die drei Knackpunkte für Gewerblichkeit.

Zitat (von reckoner):
Es mag sein das es so ist, aber tendenziell sind Käufe von einer Privatperson auch erstmal privat. Und wenn man die Gegenstände Monate lang besitzt (benutzt), dann erst recht.


Sobald es aber nach den o.a. Gesichtspunkten aussieht, zählt der Beweis des ersten Anscheins, den muß der VK ggfs. widerlegen und beweisen, daß es sich um normale private Verkäufe handelt.
(Immerhin ist von außen nicht unbedingt zu sehen, wie lange der VK die Sachen besessen hat.)

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das ist auch immer noch so, auch wenn der Harry es bis heute nicht verstanden hat...
Nein, hier hat Harry recht. Gewinnerzielungsabsicht ist keine Voraussetzung. Andersrum aber schon. Wenn der Fragesteller also Waren einkaufen würde um diese später mit Gewinn zu verkaufen, dann wäre es sicherlich gewerbliches Handeln. Aber eine Voraussetzung ist die Gewinnerzielungsabsicht nicht. Auch ohne diese KANN es gewerbliches Handeln sein.

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#12
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 63x hilfreich)

Beispiel: Ich habe mir vor zwei Jahr einen Paar Schuhe für 100€ gekauft, nun möchte ich sie wieder verkaufen, da sie mir zu klein sind. Ist das nun gewerblich?

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

nein, das ist nicht gewerblich.

Wobei du wieder nicht gesagt hast, warum du die Schuhe vor 2 Jahren gekauft hast (mir fallen da direkt 3 Gründe ein, einer davon wäre gewerblich).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120348 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Ölpreis sinkt):
nun möchte ich sie wieder verkaufen, da sie mir zu klein sind. Ist das nun gewerblich?

Sind die getragen? Und zu klein geworden bzw. von Anfang an gewesen? Dann ist das nicht gewerblich

Und selbst wenn die nicht getragen wären, dürfte es sehr gewagt sein bei einem Paar von gewerblich auszugehen.


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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 63x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sind die getragen?
Ja.
Zitat (von Harry van Sell):
Und zu klein geworden bzw. von Anfang an gewesen?
Ja. Wer kauft sich den Schuhe die von Anfang an nicht passen?
Zitat (von Harry van Sell):
Dann ist das nicht gewerblich
Ok.



-- Editiert von Ölpreis sinkt am 10.06.2020 15:50

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#16
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 63x hilfreich)

Zitat (von reckoner):

Wobei du wieder nicht gesagt hast, warum du die Schuhe vor 2 Jahren gekauft hast (mir fallen da direkt 3 Gründe ein, einer davon wäre gewerblich).
Siehe #15

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#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wer kauft sich den Schuhe die von Anfang an nicht passen?
Erstens war keine Rede davon, dass sie auch beim Kauf nicht passten (Füße verändern sich auch mal).
Zweitens wäre "sie passen nicht" sogar ein Grund, sie als "neu und ungetragen" zu verkaufen, und es wäre trotzdem nicht gewerblich.
Und drittens gibt es sogar Menschen die Schuhe nicht zum eigentlichen Zweck kaufen, und dann ist es egal ob sie passen, womöglich gibt es sogar Größen die vorteilhaft für den anderen Zweck sind.

Aber wenn sie getragen sind stellt sich die Frage absolut nicht, natürlich ist es dann nicht gewerblich (außer du meinst mit "getragen", dass sie vorher irgendeinem Promi gehört haben, beispielsweise die Schuhe von Mario Götze im WM-Finale 2014 :) ).

Stefan

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120348 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Aber wenn sie getragen sind stellt sich die Frage absolut nicht, natürlich ist es dann nicht gewerblich

Falsch, auch größere Menge von Gebrauchtwaren können schnell zu "gewerblich" werden.



Zitat (von reckoner):
außer du meinst mit "getragen", dass sie vorher irgendeinem Promi gehört haben, beispielsweise die Schuhe von Mario Götze im WM-Finale 2014

Da würde ich bei einem einzigen Paar auch kein "gewerblich" sehen.


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#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Falsch, auch größere Menge von Gebrauchtwaren können schnell zu "gewerblich" werden.
Nein, diese Aussage halte ich für falsch.
Richtig ist, dass es dazu kommen kann, falsch ist aber, dass das schnell geschieht (oder häufig). Der übliche Verkauf von gebrauchten Waren ist einfach mal nicht gewerblich.
Und da kann man auch nicht mit den paar abstrusen Urteilen kommen die es so gibt (meist auch doch irgendwie sehr atypische Fälle).
Allein das Finanzamt hätte schon was dagegen, nicht ohne Grund gibt es bei privaten Veräußerungsgeschäften die Ausnahme "Gegenstände des täglichen Bedarfs".
Man könnte aber beispielsweise mal versuchen, für die Wohnungsauflösung aus einer Erbschaft ein Gewerbe anzumelden, vielleicht klappt es ja und man erzielt riesige Verluste die man steuerlich geltend machen kann.

Zitat:
Da würde ich bei einem einzigen Paar auch kein "gewerblich" sehen.
Oh ja, richtig, meine Anmerkung passte gar nicht.
War aber wieder ein Beispiel, warum man auch nicht passende Schuhe kauft.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Der übliche Verkauf von gebrauchten Waren ist einfach mal nicht gewerblich.


Kann aber je nach Art der Ware den Eindruck erwecken, den man dann ggfs. substantiiert widerlegen müßte.
Mal als Beispiel, wenn mein Freund seinen Schrank voller Computer-Hardware abstoßen wollte, würde das schnell aussehen wie bei einem gewerblichen Verkäufer gebrauchter Computer. ;)

Zitat (von reckoner):
Und da kann man auch nicht mit den paar abstrusen Urteilen kommen die es so gibt (meist auch doch irgendwie sehr atypische Fälle).


Ja, das waren meistens Fälle, in denen der Beklagte ohne Anwalt einfach unzureichend Beweis angetreten ist (etwa der gern zitierte Fall der Mutter, die zu klein gewordene Kindersachen in größerer Menge verkauft hat).

Wenn ich die geerbte Briefmarkensammlung meines Opas einzeln verkaufe, kriege ich bestimmt 2000 Verkäufe in ein paar Monaten hin, ist trotzdem privat.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Ölpreis sinkt):
Ja. Wer kauft sich den Schuhe die von Anfang an nicht passen?
Frauen. Zumindest manche.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Männer auch. Mein Freund ist Sneaker-verrückt und kauft sich manche seltene Exemplare auch mal 1-2 Nummern zu klein, wenn sie in seiner Größe nicht zu kriegen sind, weil lieber nur kurz drin laufen können als sie gar nicht haben. Oder sie stehen dann nur im Schrank. (Gut, ich werfe da nicht den ersten Stein... ;) )

Auch da wieder: Würde er die verkaufen, sieht es vielleicht auch erst gewerblich aus, wenn man 10 Paar ungetragene Schuhe (und 50 Paar weitere) auf einmal einstellt...

-- Editiert von BigiBigiBigi am 16.06.2020 13:16

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich die geerbte Briefmarkensammlung meines Opas einzeln verkaufe, kriege ich bestimmt 2000 Verkäufe in ein paar Monaten hin, ist trotzdem privat.


Nein, das wäre gewerblich.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Nein. Wie kommst du darauf? Die reine Anzahl macht keine Gewerblichkeit.

0x Hilfreiche Antwort

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