eBay Kleinanzeigen Artikel defekt obwohl er funktioniert.

24. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Unknow123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen Artikel defekt obwohl er funktioniert.

Heyho.
Ich habe vor kurzem etwas über eBay Kleinanzeigen verkauft. Ein Interessent meldete sich bei mir und bot mir an wenn ich es zu ihm bringe würde er mir etwas mehr Geld geben. Soweit alles gut. Ich brachte ihm den Artikel er bezahlte ich fuhr Nachhause 2 Stunden später meldete er sich und meinte wenn er den Artikel am Strom anschließt würde der Strom in seiner Wohnung ausfallen nun ist der Artikel angeblich kaputt. Ich habe auch zeugen die bestätigen können das alles funktioniert hat einwandfrei ohne Mängel. Nun droht der Käufer ständig mit der Polizei und fordert sein Geld zurück. Was kann ich tuen? Bisher ignoriere ich ihn knallhart

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Unknow123):
Bisher ignoriere ich ihn knallhart
Diesen Kurs weiterfahren!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Unknow123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Könnte mir etwas passieren?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Unknow123):
Bisher ignoriere ich ihn knallhart

Weitermachen.



Zitat (von Unknow123):
Könnte mir etwas passieren?

Ja, das kann es immer ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Unknow123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Könnte mir etwas passieren?



Was würde denn passieren? Es ist doch nicht meine Schuld das sobald er es ansteckt der Strom in seiner Wohnung ausfällt ich denke eher dass es dadurch kaputt gegangen wäre. Er hat nun einen weiteres Konto erstellt und interessiert sich für einen anderen Artikel den ich verkaufe nun möchte er meine Telefonnummer haben um mit mir zu kommunizieren. (Er hat natürlich einen anderen Namen stehen aber ich weiß dass er es ist.) Ich werde ihn nun weiter ignorieren. Habe aber ein wenig Angst das mir irgendwas zustoßen kann.


-- Editiert von Unknow123 am 24.05.2020 20:14

-- Editiert von Unknow123 am 24.05.2020 20:15

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ganz ehrlich, wenn einem ein Käufer bei Ebay mit der Polizei droht, dann ist das einfach nur lächerlich, ignorieren ist das Beste.
Sollte irgendetwas passieren, melden Sie sich einfach wieder hier.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
miedelsbacher
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 13x hilfreich)

Kann nichts passieren. Ganz einfach.
Wenn er weitermacht: Anzeige wegen Stalking, Beleidigung, übler Nachrede.
Allerdings würde ich bei ganz gewieften Kollegen mit weiterten Verkäufen über dieses Konto vorsichtig sein. Nachher schaltet er einen "Freund" ein, der Ihr neu eingestelltes Hundehalband (nur ein Beispiel) kaufen will und somit Ihre Adresse für die Abholung herausbekommt. Dann stehen vielleicht noch weitere 10 Freunde auf der Matte.
Im Idealfall für andere Verkäufe mindestens mal den Nutzernamen ändern (das ist in 5 Sekunden beim Einstellen erledigt). Oder ein neues Konto mit anderer Mailadresse anlegen. Dann fällt das Ignorieren auch leichter...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Unknow123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke dir.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von miedelsbacher):
Wenn er weitermacht: Anzeige wegen Stalking, Beleidigung, übler Nachrede.

Wie kommt man denn auf so einen Schwachsinn?



Zitat (von miedelsbacher):
Kann nichts passieren. Ganz einfach.

Aha ...



Zitat (von miedelsbacher):
Dann stehen vielleicht noch weitere 10 Freunde auf der Matte.

So so, interessant wie man sich dieses "Kann nichts passieren" vorstellt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
miedelsbacher
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von miedelsbacher):
Wenn er weitermacht: Anzeige wegen Stalking, Beleidigung, übler Nachrede.

Wie kommt man denn auf so einen Schwachsinn?

Naja, Wenn der TS schon grob schildert, was er sich alles anhören muss... Alles braucht er sich ja nun auch nicht gefallen zu lassen. Auch dafür gibt es Rechstmittel, insbesondere sinnvoll, wenn der Tatbestand schriftlich vorliegt.

Zitat (von miedelsbacher):
Kann nichts passieren. Ganz einfach.

Aha ...

Mondflecken. Sonnenfinsternis. Kann alles passieren. Rechtlich: Am Ende kann nichts passieren. Mit der Übergabe einwandfreier Ware (beweisbar durch Zeugen) ist die Pflicht des Verkäufers getan.

Illegalerweise:

Zitat (von miedelsbacher):
Dann stehen vielleicht noch weitere 10 Freunde auf der Matte.

So so, interessant wie man sich dieses "Kann nichts passieren" vorstellt ...


kann wiederum alles passieren. Deshalb der Hinweis.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von miedelsbacher):
Auch dafür gibt es Rechstmittel, insbesondere sinnvoll, wenn der Tatbestand schriftlich vorliegt.

Da hier weder Stalking, noch üble Nachrede erkennbar sind, sollte man das nicht anzeigen.

Generell sollte man sich vor dem stellen einer Anzeige mal mit dem § 145 StGB vertraut machen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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