eBay Kleinanzeigen Betrug mit Paypal Freunde

26. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.09.2022 15:18:24
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen Betrug mit Paypal Freunde

Hallo,

ich wurde bei eBay Kleinanzeigen betrogen.

Und zwar habe ich bei eBay Kleinanzeigen eine Fritz!Box 7590 AX gesucht und auch gefunden. Der Verkäufer antwortete mir schnell das die Ware noch vorhanden ist und auch verschickt werden könnte. Preis war ok - und der wollte die Zahlung ausschließlich per Paypal Freunde & Familie. Geld also bezahlt und am nächsten Tag sollte die Ware Versand werden und ich sollte die Tracking ID bekommen.

Natürlich kam nichts und der Kontakt kam plötzlich nicht mehr zustande. Also hatte ich mich mal auf die Suche gemacht. Der Verkäufer und der Zahlungsempfänger sind 2 verschiedene - was eigentlich doch schon recht komisch ist.

Heute habe ich wieder mal vorbeigeschaut und siehe da. Der Verkäufer hat die gleiche Anzeige geschaltet zu der Box die ich gekauft habe.

Wie gehe ich am besten vor um dem das Handwerk zu legen und mein Geld wieder zu bekommen?

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

erstmal gerichtsfesst die Lieferung via Frist anmahnen.

Wenn dann nichts kommt, Anzeige, Akteneinsicht etc. Geld allerdings würde ich eher abschreiben...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.09.2022 15:18:24
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch keine Chance das nach Bekanntgabe des Namens und der Adresse über einen Vollsteckungsbescheid wieder zu bekommen?

Anzeige habe ich gerade erstattet, nachdem ich gesehen habe dass sie Artikel wieder eingestellt wurde

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von sascha46):
Auch keine Chance das nach Bekanntgabe des Namens und der Adresse über einen Vollsteckungsbescheid wieder zu bekommen?


Eine Chance hat man immer.
Wenn es der klassische Dreieckbetrug ist, dann könnte man das Geld vom Zahlungsempfänger zurückerlangen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(913 Beiträge, 159x hilfreich)

Wann lange ist der Kauf her? Mal den Verkäufer angeschrieben, wieso er den Artikel neu eingestellt hat? Auch keine Antwort?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12329.09.2022 15:18:24
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein keine Antwort mehr.
3 Wochen ist der Kauf her

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(913 Beiträge, 159x hilfreich)

Dann sieht das Ganze wirklich nach Betrug aus, vor allem, wenn er die Anzeige neu reinstellen, aber nicht antworten kann. Das Problem dabei ist, dass dieser Dreiecksbetrug (wonach es aussieht) meist professionell durchgeführt wird, also entweder kann man die Leute nicht ermitteln oder das Geld ist bereits schon irgendwo auf einem ausländischen Konto.
Die Strafanzeige war zwar richtig, wird Sie aber vermutlich nicht viel weiterbringen, aber vielleicht haben Sie ja Glück.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12312.06.2022 14:40:27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sascha,

war die Box zufällig in Schneverdingen inseriert? Ich bin wohl ebenfalls ein Opfer dieser Masche geworden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Alex110985
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Identischer Fall bei mir die letzten Tage, ebenfalls FritzBox 7590 AX
Das tückische dabei: sehr routinierter Schreibstil — also, als regelmäßiger Käufer nicht erkennbar..
In meinem Fall:
GELÖSCHT

Das kann doch nicht sein, dass man nur tatenlos zuschauen kann?

-- Editiert von User am 27. August 2022 22:16

-- Editiert von Moderator am 28. August 2022 00:15

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Alex110985):
Das kann doch nicht sein, dass man nur tatenlos zuschauen kann?

Richtig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1022 Beiträge, 177x hilfreich)

schon mal auf die Idee gekommen, eBay zu kontaktieren und den Betrug zu melden?

warum überweist man auch als "Freunde und Bekannte" wenn man den Kerl gar nicht kennt???

-- Editiert von User am 28. August 2022 00:28

1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Alex110985
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr wohl Betrug. Denn:
- Paket nicht rausgesendet
- Sendungsverfolgungsnummer nicht bereitgestellt
- Verkäufer antwortet nicht
- ebay Kleinanzeigen hat mir im Nachgang Mail gesendet, dass es sich sehr wahrscheinlich um Betrug handelt
- Über PayPal angefordertes Geld zur Rückzahlung wird nicht eingegangen

Betrug ist Betrug, mit oder anders ohne Käuferschutz

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12329.09.2022 15:18:24
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Anzeige erstatten. Alles andere bringt nichts und auch Paypal Informationen das es sich um einen Betrug handelt. Bringt dir dein Geld nicht wieder aber in der Regel wird das Konto eingeschränkt

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Alex110985):
- Paket nicht rausgesendet

Das weis man gar nicht.



Zitat (von Alex110985):
- Sendungsverfolgungsnummer nicht bereitgestellt

Mach noch keinen Betrug



Zitat (von Alex110985):
- Verkäufer antwortet nicht

Dazu ist er auch nicht verpflichtet.
Das "Kommunikation einstellen" ist hier im Forum durchaus die Standardantwort wenn Käufer sich melden.

Im übrigen wird man gar nicht beweisen können, dass er die Nachrichten erhalten hat, im Zweifel kann er also einfach sagen, das er keine Anfragen bekommen hat.






Zitat (von Alex110985):
- Über PayPal angefordertes Geld zur Rückzahlung wird nicht eingegangen

Auch hier wird man gar nicht beweisen können, dass er die Nachrichten erhalten hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Olson
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Mir ist nicht so wirklich klar, was solche Antworten sollen. Es ist wirklich nicht hilfreich, hier alle Ausreden vorzubringen, die von einem unehrlichen Verkäufer kommen würden.

Der ehrliche Verkäufer würde die Kommunikation nicht verweigern sondern die Sendungsnummer mitteilen und eine Nachforschung beim Paketdienstleister in Gang bringen.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Olson):
Es ist wirklich nicht hilfreich, hier alle Ausreden vorzubringen, die von einem unehrlichen Verkäufer kommen würden.

Mag sein das der Eine oder Andere das als nicht hilfreich empfindet.
Andere - bei denen der Tellerrand nicht die Grenze ist - können sich vorbereiten auf das was kommt, entsprechend handeln und unnützes vermeiden.
Vor allem hält sich dann die Enttäuschung in Grenzen, wenn das Ganze von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.



Zitat (von Olson):
Der ehrliche Verkäufer würde die Kommunikation nicht verweigern

Das hat nichts mit ehrlich oder unehrlich zu tun, sondern einfach damit das man sich einfach nicht unnötig Arbeit machen will, keine Lust auf sinnlose Diskussionen ohne Ende hat die sich nur im Kreis drehen, ...



Zitat (von Olson):
und eine Nachforschung beim Paketdienstleister in Gang bringen.

Warum sollte der Verkäufer sich damit rumschlagen? Das Versandrisiko liegt beim Käufer, also kann der Käufer eine Arbeit auch selber machen.
Alles was der Verkäufer machen muss, die Ansprüche an den Käufer entsprechend abtreten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Olson
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mag sein das der Eine oder Andere das als nicht hilfreich empfindet.
Andere - bei denen der Tellerrand nicht die Grenze ist - können sich vorbereiten auf das was kommt, entsprechend handeln und unnützes vermeiden.
Vor allem hält sich dann die Enttäuschung in Grenzen, wenn das Ganze von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird.


GELÖSCHT
Dem Fragesteller wäre deutlich eher geholfen, wenn du ihm ehrlich antwortest, dass hier wahrscheinlich ein Betrug vorliegt, er aber praktisch keine Chancen hat, die ohnehin nicht existente Ware zu bekommen oder sein Geld zurück zu bekommen. Auch dann nicht, wenn strafrechtliche Ermittlungen erfolgreich sind oder es gar zu einer Verurteilung kommt.

Zitat:
Warum sollte der Verkäufer sich damit rumschlagen? Das Versandrisiko liegt beim Käufer, also kann der Käufer eine Arbeit auch selber machen.
Alles was der Verkäufer machen muss, die Ansprüche an den Käufer entsprechend abtreten.


Sehr witzig. Wenn die Kommunikation eingestellt wurde, und dem Käufer nicht einmal mitgeteilt wird, welcher Dienstleister eingesetzt wurde, es es auch für einen engagierten Käufer schwierig, einen Nachforschungsauftrag zu erstellen.

-- Editiert von Moderator am 29. August 2022 15:44

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Olson):
Sehr witzig.

Eher schade, dass Du das Geschriebene offenbar nicht verstanden hast ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12329.09.2022 15:18:24
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

GELÖSCHT

Anzeige erstatten und warten was passiert!!! Hast du eine Rechtsschutz dann schalte den ein, so hast du ext die Chance auf dem Zivilweg dein Geld wiederzubekommen.

-- Editiert von Moderator am 29. August 2022 15:44

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.647 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen