Ich habe bei eBay Kleinanzeigen eine MTB-Gabel verkauft. Der Käufer hat das Geld bislang nicht überweisen, der Artikel ist noch bei mir und nicht verschickt.
Ist in unserer Kommunikation (Austausch Kontodaten und Adresse) ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen? Und was sollte ich als nächstes unternehmen?
Hier die Kommunikation:
Mustermann (21.11.2017): "Servus . Ist die Gabel noch zu haben ?"
Ich (21.11.2017): "Ja, die ist noch da. VG"
Mustermann (21.11.2017): "Sehr schön. Und ist noch was am preis zu handeln"
Ich (21.11.2017): "Ein bisschen geht noch. Was wäre denn dein Angebot?"
Mustermann (21.11.2017): "xx€ plus den Versand"
Ich (21.11.2017): "Wäre für mich gerade noch okay."
Mustermann (21.11.2017): "Wie viel Versandkosten wären es"
Ich (21.11.2017): "5,99 als DHL-Paket."
Mustermann (21.11.2017): "Ok Also wären wir bei xx€ Genau"
Mustermann (21.11.2017): "Müssten sie mir nur ihre Bankverbindung schicken"
Ich (21.11.2017): "Name, DExx xxxx xxxx xxxx xxxx xx, BlaBlaBank"
Ich (21.11.2017): "Dann bräuchte ich noch deine Adresse."
Mustermann (21.11.2017): "Hans Mustermann, xyz-Straße, 99999 Thüringen"
Ich (21.11.2017): "Sobald das Geld da ist, schicke ich die Gabel fix ab."
Ich (24.11.2017): "Hey, hattest du das Geld überwiesen? Bislang ist noch nichts auf meinem Konto eingegangen."
eBay Kleinanzeigen: Käufer zahlt nicht - Vertag rechtsgültig? Weitere Schritte?
27. November 2017
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Frage vom 27. November 2017 | 16:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
eBay Kleinanzeigen: Käufer zahlt nicht - Vertag rechtsgültig? Weitere Schritte?
#1
Antwort vom 27. November 2017 | 16:26
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 759x hilfreich)
Zitat:Ist in unserer Kommunikation (Austausch Kontodaten und Adresse) ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen?
Aus meiner Sicht: ja.
Zitat:Und was sollte ich als nächstes unternehmen?
Dem Käufer eine Frist setzen. Danach dann den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, falls er nicht zahlt
#2
Antwort vom 27. November 2017 | 23:26
Von
Status: Unbeschreiblich (130738 Beiträge, 41578x hilfreich)
Ich würde hier auch sagen, das ein Kaufvertrag entstanden ist.
Möglicherweise argumentiert der Käufer damit, das dies
Zitat :Ich (21.11.2017): "Sobald das Geld da ist, schicke ich die Gabel fix ab."
bedeuten soll, das der Vertrag erst gültig sein solle wenn das Geld da ist.
Ich habe aber Zweifel, ob sich ein Gericht für diese Interpretation erwärmen könnte.
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#3
Antwort vom 28. November 2017 | 09:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die Einschätzungen!
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