eBay-Kleinanzeigen - vom Vertrag zurücktreten?

19. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
PLSZ
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay-Kleinanzeigen - vom Vertrag zurücktreten?

Hallo liebe Community,

meine Freundin ist in Geldnot geraten. Daher hat sie ihre Designer Puppen bei eBay-Kleinanzeigen eingestellt, worauf sich prompt ein Käufer gefunden hat.

Leider hat meine Freundin vorher nicht geguckt, was man für diese Puppen verlangen kann. Nach kurzer Recherche ist mir aufgefallen, dass sie die Puppen weit unter Wert verkauft.

Der Käufer hat bereits Geld überwiesen.

Nun meine Frage:

Kann man als Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, bzw. wurde bereits ein Vertrag geschlossen?
Sie hat den Kauf ja theoretisch zugewilligt.

Es wäre nur Schade, da sie mehrere hundert Euro zu wenig bekommt.


MfG,
P.L.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von PLSZ):
Kann man als Verkäufer vom Vertrag zurücktreten,


Klar, steht u.a. im § 346 BGB .

Die Frage ist halt, ob eine den Rücktritt auslösende Voraussetzung vorliegt.
So etwas ist dem Text oben nicht zu entnehmen.

pacta sunt servanda

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von PLSZ):
Kann man als Verkäufer vom Vertrag zurücktreten,

Ohne Kooperation des Käufers sehe ich keine Anhaltspunkte für.
Höchsten eine Anfechtung käme in Frage. Aber da stünde dann auch eventuell Schadenersatz an.



Zitat (von PLSZ):
bzw. wurde bereits ein Vertrag geschlossen?

Da uns weder Ablauf noch Wortlaut der Kommunikation bekannt sind, kann man darüber nicht diskutieren.
Aber ich gehe mal mit einer Wahrscheinlichkeit von 90% davon aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ein Vertrag besteht wohl in der Tat schon mit hoher Wahrscheinlichkeit^^

Auch ein gewöhnlicher Rücktrittsgrund erscheint nicht wirklich ersichtlich.

Man könnte höchstens die angesprochene Anfechtung oder vlt einen Rücktrittsgrund/Störung der Geschäftsgrundlage erwägen. Vllt lässt sich der andere ja immerhin von solchen Überlegungen überzeugen.

Der Schadensersatzanspruch im Fall der Anfechtung wäre auch nicht so fürchterlich.

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#4
 Von 
DatLicht
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 12x hilfreich)

Von der rechtlichen Seite mal abgesehen: Wie fändest du es, wenn du bei ebay Kleinanzeigen das Schnäppchen deines Lebens findest, du auch bereits alles bezahlt hast, und dir dann der Verkäufer sagt: Ällerbätsch, ich verkaufe es jetzt doch nicht.

Ich würde mal sagen, das ist für deine Freundin Künstlerpech.

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#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Von der rechtlichen Seite abgesehen: Wenn ich wie manche wäre, würde ich wahrscheinlich, wenn schon wissend, dass der Preis viel zu niedrig ist, denken, "Geil, da hat einer gar keinen Plan; das kann man doch ausnutzen", und mir eins ins Fäustchen lachen. Der andere, wenn er doch noch auf den Dreh kommt, ist kein Ällerbätschtyp, sondern lediglich jemand, der um ein Haar einen Unglücksfall erlebt hätte, aus dem ein anderer über Gebühr Nutzen ziehen wollte. Ich denke das passt emotional viel besser als das Bild vom lieben Käufer, der ganz traurig ums Geschäft seines Lebens gebracht wird^^

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#6
 Von 
DatLicht
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 12x hilfreich)

Wenn sich die Verkäuferin vorher nicht informiert hat, was das was sie verkaufen will tatsächlich wert ist, ist das doch nicht Problem des Käufers. Der Käufer hat gesagt: "Ich nehme dein Verkaufsangebot an" und seinen Teil des Kaufvertrages bereits erfüllt.

Der Drops, dass die Verkäuferin die Artikel auch teurer hätte verkaufen können, ist bereits zu dem Zeitpunkt gelutscht zu dem sie dem Verkauf zugestimmt und ihre Bankverbindung genannt hat.

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#7
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Wolltest du nun vom Rechtlichen absehen oder nicht?

Wenn wir aufs Rechtliche kommen, steht immer noch die Anfechtbarkeit oder der Wegfall der Geschäftsgrundlage im Raum. Darüber kann man im Ergebnis streiten; es ist aber keineswegs der Drops schon gelutscht, nur weil der Vertrag einmal zustande gekommen ist.

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