eBay: Konzertkarten verkauft, aber nie bezahlt

29. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
echna
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 11x hilfreich)
eBay: Konzertkarten verkauft, aber nie bezahlt

Hallo.

Beschreibung des Falles:
Ich habe Kozertkaten über eBay verkauft. Der Käufer hat aber bis heute nicht bezahlt. Er sicherte mir zu überwiesen zu haben und bat mich die Tickets via E-Mail zu übersenden.
Da es sich um Online Tickets gehandelt hatte, kam ich seinem Wunsch nach,da er bis zum Tag des Konzertes nicht überwiesen hatte.
Ich weiss, dass das nicht klug war, jedoch hatte ich keine andere Möglichkeit die Tickets zu verwenden.
Er dankte mir danach für die Karten und meldete sich fortan nie wieder.

Wie sollte ich nun vorgehen?

Grüße



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Er dankte mir danach für die Karten


Sein Fehler. Ansonsten hätte er sich vielleicht noch darauf berufen können, er habe von dir keine Email erhalten und *du* wärst hier derjenige, der seinen Vertragspflichten nicht nachgekommen ist.

Notfalls wirst du klagen müssen.

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#2
 Von 
echna
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich hatte eigentlich im Angebotstext beschrieben, dass ich die Karten erst versende, wenn auch das Geld auf meinem Konto ist.
Vergaß ich zu erwähnen.


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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Er dankte mir danach für die Karten und meldete sich fortan nie wieder.


Ich hoffe, du hast diese Danksagung greifbar.

quote:
Ich hatte eigentlich im Angebotstext beschrieben, dass ich die Karten erst versende, wenn auch das Geld auf meinem Konto ist.


Hättest du dich einmal daran gehalten. Hatten so etwas ähnliches mal mit WM Tickets.

http://www.123recht.net/Ebay-Ticketverkauf----Tickets-wurden-nicht-bezahlt-__f197381.html

Einwurfeinschreiben, Frist setzen, 10 Tage nach Datum bestimmt: "Zahlen Sie spätestens bis dann und dann", Kaufpreis einfordern (Kontonummer nicht vergessen), darauf hinweisen, dass du nach Ablauf der Frist Strafanzeige stellst (Eingehungsbetrug) und den Kaufpreis einklagst.

Ein Betrug wird schwer nachzuweisen sein, manchmal hilft es aber, den Nichtzahler zu beeindrucken.

Zahlt der nicht innerhalb der Frist, kannst du einen Mahnbescheid beantragen. Aber erst einmal das Einschreiben, hilft das nicht, dann Mahnbescheid.



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