eBay - Neuware durch Privat, Gewährleistung?

14. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
lango
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay - Neuware durch Privat, Gewährleistung?

Hallo,

Zur Sache: Ich habe eine Spielekonsole gewonnen und möchte diese gern bei ebay verkaufen, da ich nicht so wirklich was damit anfangen kann. Die Konsole ist natürlich noch ungeöffnet und daher brandneu, allerdings habe ich keine Rechnung erhalten, woher auch, ich habe das ding ja nicht gekauft.

Da ich nun gelesen habe, dass bei gebrauchten Waren die 1jährige Gewährleistung durch den Privatverkauf mit entsprechendem Vermerk in der Auktion ausgeschlossen werden kann, wollte ich fragen, ob diese auch beim Verkauf einer Neuware so oder ähnlich auszuschliessen ist ??

Ist dies zulässig oder bin ich verpflichtet das Produkt als gebraucht zu verkaufen oder eben bei Neuware den Gewährleistungsansprüchen nachzukommen ?

Ich konnte leider zu diesem Fall keine konkreten Aussagen finden..

Es wäre super wenn mir jemand kurz Auskunft dazu geben könnte.

lango

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
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#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Würde die Konsole genau so beschreiben, wie Du sie bekommen hast. Würde auch eindeutig in die Auktion schreiben, dass Du sie gewonnen hast. Auch dass sie noch nicht ausgepackt wurde und sich in der Original-Verpackung befindet.

Wenn Du das Schreiben noch hast, welches Dir den Gewinn ankündigte oder was bei der Konsole dabei war, kannst du auch darauf hinweisen. Würde es dem Gewinner Deiner Auktion aushändigen, normalerweise hat auch solch eine gewonnene Konsole die volle Herstellergarantie und vielleicht kann der Käufer sie nutzen. Auf die Garantie weist Du aber nicht hin, weil es nicht sicher ist, ob sie dabei ist, sonst müsstest Du die Verpackung öffnen.

Die Konsole ist WEDER gebraucht i. S. der eBay-AGB und NOCH i. S. des BGB.
Du kannst sie als NEU anbieten.

-----------------------------------------------------

Der Artikelzustand "neu" und "gebraucht" hilft Käufern und Verkäufern, Angebote genauer zu beschreiben bzw. besser zu beurteilen.
Richtlinie für den Artikelzustand "neu"
Grundsätzlich kann ein Artikel als neu bezeichnet werden, wenn er unbenutzt und voll funktionstüchtig ist, keinerlei Mängel oder Gebrauchsspuren aufweist und eine bestimmte Lagerzeit nicht überschritten hat. Ausschlaggebend ist dabei, ob sich der Zustand des Artikels durch die Lagerung negativ verändert hat oder ob der Artikel aufgrund neuerer Modelle in diesem Bereich technisch veraltet ist (z.B. Audio & Hi-Fi, Elektrogeräte, Foto & Camcorder, Handy & Organizer, Computer, PC- & Videospiele).

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass diese Richtlinie nur eine generelle Hilfestellung darstellt. Verfassen Sie als Verkäufer die Artikelbeschreibung so genau wie möglich, um Unklarheiten auszuschließen. Gehen Sie beispielsweise darauf ein, ob…

* der Artikel in ungeöffneter oder versiegelter Originalverpackung geliefert wird.
* Bedienungsanleitungen, Zubehör und weitere Dokumente im Lieferumfang enthalten sind.
* eine Herstellergarantie besteht und auf den Käufer übertragbar ist.
* es sich bei dem Artikel um ein Ausstellungs- oder Vorführobjekt handelt.
* der Artikel über ein gültiges Verfallsdatum verfügt (z.B. Feinschmecker, Beauty & Gesundheit).
* Herstelleretiketten vorhanden sind (z.B. Kleidung & Accessoires).
* Echtheitszertifikate für den Artikel mitgeliefert werden (z.B. Uhren & Schmuck).

http://pages.ebay.de/help/attrhelp/contextual/1.html

----------------------------------------------------------------

Du kannst dennoch für diese Konsole die Gewährleistung ausschließen. Wenn Du Privatverkäufer bist, ist es kein Problem, wenn du in so einem speziellen Fall eine Neuware, die Du gewonnen hast, weiter veräußerst.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> dass bei gebrauchten Waren die 1jährige Gewährleistung durch den Privatverkauf mit entsprechendem Vermerk in der Auktion ausgeschlossen werden kann

Halb richtig. Auch bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistung 2 Jahre, wenn sie nicht vom Privat-VK ausgeschlossen oder vom gewerblichen VK auf 1 Jahr begrenzt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lango
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die fachliche Auskunft!

So wie ich es verstehe, ist es also möglich die gewonnene Konsole als neu bei ebay zu verkaufen sowie die Gewährleistungsansprüche denen ich als Verkäufer im Normalfall nachkommen muss über entsprechenden Hinweis auszuschliessen. Selbstverständlich werde ich in der Artikelbeschreibung darlegen, dass ich das Produkt im Rahmen eines Gewinnspiels erhalten habe.

Als ich eben bei Nintendo (es handelt sich bei der Konsole um eine Nintendo Wii) auf der Webseite nach Auskünften zur Herstellergarantie gesucht habe, habe ich folgendenes gefunden:


"[..] Nintendo gewährleistet dem Erstkäufer des Produkts ("Sie"/"Ihnen") nach Maßgabe der folgenden Bedingungen für die Dauer von 12 Monaten ab dem Kaufdatum die Freiheit des Produktes von Material- und Verarbeitungsfehlern.

Um Ansprüche aufgrund dieser Gewährleistung wirksam geltend zu machen, müssen Sie Nintendo innerhalb von 12 Monaten nach dem Kaufdatum über den Fehler des Produkts informieren und das Produkt innerhalb von 30 Tagen nach dieser Information an Nintendo zurücksenden. Stellt Nintendo nach Überprüfung des Produkts fest, dass das Produkt fehlerhaft ist, wird Nintendo nach eigenem Ermessen entweder den fehlerhaften Teil reparieren oder ersetzen oder das ganze Podukt kostenlos ersetzen.[..]"

Ich verstehe es so, das ich als Erstkäufer gelte und nach dem Verkauf an eine weitere Person, sämtlich Gewährleistungsansprüche gegenüber Nintendo verloren gehen, ist das richtig? Oder gilt als Erstkäufer derjenige der es zuerst verwendet? Falls ich als als Erstkäufer angesehen werde, hätte ein ebay-Käufer also überhaupt keine Möglichkeit das Gerät zu reklamieren, wenn das Gerät beispielsweise nach einem Monat ausfällt.

Wie seht ihr das ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Falls ich als als Erstkäufer angesehen werde, hätte ein ebay-Käufer also überhaupt keine Möglichkeit das Gerät zu reklamieren, wenn das Gerät beispielsweise nach einem Monat ausfällt.

Höchstens über Dich! Würde das mit der Garantie vollkommen weglassen. Es kommt darauf an, wie es jetzt speziell geregelt ist. Wenn der neue Käufer eine Möglichkeit hat, das Gerät und Garantie registrieren zu lassen (weil ja eben keine Rechnung dabei ist) wäre es ok. Dann könnte er selbst im Falle eines Falles die Box einschicken.

Wenn nicht, dann geht es eben nicht. Keine Garantie erwähnen, Gewährleistung ausschließen - fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lango
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, die Antworten waren sehr hilfreich, vielen Dank an alle!

Gruß! lango

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Liegt der Kosole denn eine Garantieerklärung bei?

Es ist zumindest einigermaßen wahrscheinlich, wenn die Konsole noch original verpackt ist, es sei denn, Nintendo würde auch neue original verpackte Konsolen ohne jedwede Herstellergarantie verkaufen, eher unwahrscheinlich, würde ich sagen.

Das Problem ist einfach, dass die Konsole noch original verpackt ist. Man weiß es eben nicht mit absoluter Sicherheit. Man weiß genau so wenig, wie und wo und von wem die Konsole erworben wurde (vom Preisverleiher). Denn der wird mit ziemlicher Sicherheit auch kein > "autorisierter Konsolen-Erst-Verkäufer" sein. Ob der Preisverleiher wiederum selbst diese Konsole von einem solchen erworben hat oder im Großhandel, der aber auch (wahrscheinlich) kein > "autorisierter Konsolen-Erst-Verkäufer" ist i. S. dieses Begriffs (das wäre ohne Zweifel ein Fachhändler und zwar augenscheinlich einer, der von Nintendo autorisiert wurde), das alles wissen wir nicht.

Das alles könnte man überprüfen, indem man einfach die Verpackung öffnet und nachschaut, ob eine Garantiekarte dabei liegt. Aber auch das würde nicht alle Rätsel lösen UND die Verpackung wäre nicht mehr UNGEÖFFNET.

Möglicherweise ist sie sogar noch verschweißt.

Wenn ich Zweifel habe, ob ich eine Jungfrau vor mir habe, kann eine zu intensive Überprüfung eben die Jungfräulichkeit selbst kosten. Und hier führt der Beweis des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins der Garantiekarte dazu, dass man die Konsole nicht mehr in ungeöffneter Originalverpackung präsentieren kann, was schon eine nicht unerhebliche Preiseinbuße zur Folge haben kann - ist wie bei der Jungfrau.
----------------------------------------------------

> "**** Keine Garantie erwähnen, .... - fertig. ****

Wer eine neue, ungebrauchte Sache zum (Weiter-)Verkauf in Kenntnis der Tatsache anbietet, daß Ansprüche aus einer Garantie nicht (mehr) geltend gemacht werden könnten, der setzt sich der Gefahr einer Anfechtung des Vertrags wg. arglistiger Täuschung aus, bzw. der Gefahr, TROTZ eines

**** .... Gewährleistung ausschließen - fertig. ....

vereinbarten Haftungsausschlusses auf Nacherfüllung wg. arglistigen Mängelverschweigens in Haftung genommen werden zu können."
-------------------------------------------------------
Dann hätten die Ermittlungsbehörden aber nach Weihnachten Großeinsatz. Auch in diesem Jahr ruft eBay, wie in jedem Jahr, alle und jeden dazu auf, die ungeliebten Weihnachtsgeschenke auf eBay wieder zu verticken, das werden zigtausende sein. Und in den wenigsten Fällen werden die Schenkenden den Geschenken die entsprechenden Quittungen beilegen, damit die (glücklich-unglücklich) Beschenkten wiederum ihre Ansprüche aus Gewährleistung und Garantie verwirklichen können.

Da kommt noch einiges auf die Justiz zu...





-- Editiert von bogus1 am 15.12.2008 00:33

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lango
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke nochmals für die rege Beteiligung an diesem Thema!

Bei dem Verloser handelt es sich um ein Online.Gewinnspiel, das einem breiten Publikum zugänglich war.

Wie der obige Post bereits richtig festgestellt hat, weiß ich nicht ob dem versiegelten Paket eine Garantieerklärung beiliegt.

Nützt dem ebay-Käufer denn eine Garantieerklärung überhaupt etwas , wenn er nicht nachweisen kann, wann das Gerät erworben wurde? Oder ist es möglich, dass ich dem ebay Käufer eine Quittung über den Kauf des neuen und originalverpackten Artikels geben kann, und dieser damit seine Garantieansprüche geltend machen kann ?

Ich werde wohl mal bei Nintendo nachfragen ob dem Bundle eine Garantieerklärung beiliegt.



0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Nützt dem ebay-Käufer denn eine Garantieerklärung überhaupt etwas , wenn er nicht nachweisen kann, wann das Gerät erworben wurde? Oder ist es möglich, dass ich dem ebay Käufer eine Quittung über den Kauf des neuen und originalverpackten Artikels geben kann, und dieser damit seine Garantieansprüche geltend machen kann ?

Das ist eben genau die Frage. Es scheint so, dass dies unterschiedlich geregelt ist. Wenn man sich diverse Gewinnspiele + Verlosungen im Netz ansieht, stellt man fest, dass es auf die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters ankommt.

Manche schließen jegliche Gewährleistung für den Gewinn aus. Aber Gewährleistung ist eben nicht Garantie und von Garantie steht überhaupt nichts da.

Andere verweisen bei Sachpreisen auf den jeweiligen Hersteller, der die Verpflichtungen aus Gewährleistung zu erfüllen habe, der hat aber gar keine Gewährleistung zu erbringen, sondern allerhöchstens aus Garantie heraus zu haften.

Ein weites Feld. Genaue Aufklärung kann nur der Veranstalter, bzw. die entsprechenden AGB bringen oder eben Nintendo selbst.

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