eBay Notebook Verkauf - Festplatte zu laut?!

23. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
schnub
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
eBay Notebook Verkauf - Festplatte zu laut?!

Hallo liebes 123recht Forum,

ich habe vor kurzem ein Notebook bei ebay verkauft. Ich bin IT-Fachinformatiker und passe immer auf meine Dinge auf. Das nur mal vorweg.

Jetzt ist jedoch folgendes passiert.

Das Notebook das ich verkauft habe, befand sich in einem einwandfreien Zustand, keine Kratzer, Risse etc. die Festplatte des Notebooks wurde getestet (SMART) und neu installiert.

Das Notebook wurde für den Versand mit Luftpolsterfolie umwickelt und auch der restliche Teil der Kartons wurde mit Luftpolster Kissen ausgefüllt. Als aber das Notebook beim Käufer angekommen war und er es anscheinend getestet hat kam eine E-Mail, in der stand das die Festplatte VIEL zu Laut sein würde und das ja nicht normal ist. Er möchte das Notebook sofort zurückschicken.

Als ich dem Käufer versichert habe das dies ein normales Geräusch ist,(ja sie war jetzt nicht die leiseste Festplatte, jedoch zuverlässig) jedoch bei manchen Festplatten eben etwas Lauter sein kann, vor allem da das Gerät schon gut 3 Jahre alt war, wurde mir vorgeworfen das ich Defekte Ware absichtlich verkauft habe. Obwohl die Platte keine Sektorenfehler oder Lesefehler (bei mir) hatte. Er hätte das Notebook angeblich jetzt schon zurückgeschickt und bietet mir an das er mir 30€ dafür gibt und das restliche Geld sollte ich ihm wieder zurück überweisen oder ich behalte sein Geld und kann damit Leben ihm vorsätzlich defekte Ware verkauft zu haben.

Den üblichen Kauderwälsch mit Privatverkauf und verzichten auf Gewährleistung etc. hatte ich in der Auktion dabei stehen.

Was meint ihr? Sollte ich deswegen mal einen eBay Fall aufmachen?

Sollte ich die Annahme verweigern wenn das Paket zurück kommt?

Wie würdet ihr vorgehen?


Vielen Dank für eure Hilfe.

mfg

schnub

-----------------
""

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Annahme verweigern, Kommunikation mit dem K einstellen!

Die Platte läuft so wie sie soll, damit ist alles gesagt...

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von lesen-denken-handeln am 23.02.2015 12:37

Kommunikation mit dem K einstellen!

Bester Tipp, ever

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Auch von mir eine ganz klare Zustimmung.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Annahme verweigern, Kommunikation mit dem K einstellen!

Die Platte läuft so wie sie soll, damit ist alles gesagt.. <hr size=1 noshade>

Genau



quote:<hr size=1 noshade>Sollte ich deswegen mal einen eBay Fall aufmachen? <hr size=1 noshade>

Nö, warum? Das mach t der Käufer, falls er meint das sei notwendig.



quote:<hr size=1 noshade>Sollte ich die Annahme verweigern wenn das Paket zurück kommt? <hr size=1 noshade>

Auf jeden Fall



quote:<hr size=1 noshade>Den üblichen Kauderwälsch mit Privatverkauf und verzichten auf Gewährleistung etc. hatte ich in der Auktion dabei stehen. <hr size=1 noshade>

Tatsächlich den üblichen oder einen einigermaßen korrekten?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Sollte per Paypal bezahlt worden sein, dann das Paypalkonto leer räumen und darauf einstellen, dass man zukünftig auf Paypal verzichten muss, falls der K einen Fall eröffnet und Paypal zugunsten des K entscheidet.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
schnub
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

erstmals vielen Dank für eure Antworten.

@Fabian
Nein mit Paypal ist nicht bezahlt worden :)

Das Notebook kam wie angekündigt vom Käufer zurück, die Annahme habe ich verweigert und auf seine Mails ob den das Notebook schon angekommen sei habe ich nicht reagiert.

Nun ist vom Käufer ein Ebay Fall eröffnet worden. In der Beschreibung steht:

Das Notebook würde ERHEBLICH von der Beschreibung abweicht und eine Teilanforderung angefordert wäre.

Darunter steht sein eigener Text in dem steht:

Bitte mein Geld wie vereinbart zurückerstatten. Ware wurde bereits zurückgeschickt.

--

1. vereinbart wurde hier garnichts, da ich auf die E-Mail mit der Teilzahlung etc. nicht mehr geantwortet habe.

2. Zurückgeschickt hat er ja, aber ich hab die Annahme verweigert.

--

Werde mich heut Abend mal hinsetzen und was in das Fall-Ticket schreiben, mit der Bitte das es ohne Kundenservice wohl zu keiner Klärung kommt.

Kann ich das so machen? Was meint ihr?

VG

schnub

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Du solltes bei ebay lediglich antworten, dass weder Rücknahme noch eine Rückerstattung vereinbart wurde und dass das gelieferte Gerät der Artikelbeschreibung entsprach.
Sonst nichts.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen