Hallo liebes 123recht Forum,
ich habe vor kurzem ein Notebook bei ebay verkauft. Ich bin IT-Fachinformatiker und passe immer auf meine Dinge auf. Das nur mal vorweg.
Jetzt ist jedoch folgendes passiert.
Das Notebook das ich verkauft habe, befand sich in einem einwandfreien Zustand, keine Kratzer, Risse etc. die Festplatte des Notebooks wurde getestet (SMART) und neu installiert.
Das Notebook wurde für den Versand mit Luftpolsterfolie umwickelt und auch der restliche Teil der Kartons wurde mit Luftpolster Kissen ausgefüllt. Als aber das Notebook beim Käufer angekommen war und er es anscheinend getestet hat kam eine E-Mail, in der stand das die Festplatte VIEL zu Laut sein würde und das ja nicht normal ist. Er möchte das Notebook sofort zurückschicken.
Als ich dem Käufer versichert habe das dies ein normales Geräusch ist,(ja sie war jetzt nicht die leiseste Festplatte, jedoch zuverlässig) jedoch bei manchen Festplatten eben etwas Lauter sein kann, vor allem da das Gerät schon gut 3 Jahre alt war, wurde mir vorgeworfen das ich Defekte Ware absichtlich verkauft habe. Obwohl die Platte keine Sektorenfehler oder Lesefehler (bei mir) hatte. Er hätte das Notebook angeblich jetzt schon zurückgeschickt und bietet mir an das er mir 30€ dafür gibt und das restliche Geld sollte ich ihm wieder zurück überweisen oder ich behalte sein Geld und kann damit Leben ihm vorsätzlich defekte Ware verkauft zu haben.
Den üblichen Kauderwälsch mit Privatverkauf und verzichten auf Gewährleistung etc. hatte ich in der Auktion dabei stehen.
Was meint ihr? Sollte ich deswegen mal einen eBay Fall aufmachen?
Sollte ich die Annahme verweigern wenn das Paket zurück kommt?
Wie würdet ihr vorgehen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
mfg
schnub
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eBay Notebook Verkauf - Festplatte zu laut?!
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo,
Annahme verweigern, Kommunikation mit dem K einstellen!
Die Platte läuft so wie sie soll, damit ist alles gesagt...
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quote:
von lesen-denken-handeln am 23.02.2015 12:37
Kommunikation mit dem K einstellen!
Bester Tipp, ever
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Auch von mir eine ganz klare Zustimmung.
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" "
quote:<hr size=1 noshade>Annahme verweigern, Kommunikation mit dem K einstellen!
Die Platte läuft so wie sie soll, damit ist alles gesagt.. <hr size=1 noshade>
Genau
quote:<hr size=1 noshade>Sollte ich deswegen mal einen eBay Fall aufmachen? <hr size=1 noshade>
Nö, warum? Das mach t der Käufer, falls er meint das sei notwendig.
quote:<hr size=1 noshade>Sollte ich die Annahme verweigern wenn das Paket zurück kommt? <hr size=1 noshade>
Auf jeden Fall
quote:<hr size=1 noshade>Den üblichen Kauderwälsch mit Privatverkauf und verzichten auf Gewährleistung etc. hatte ich in der Auktion dabei stehen. <hr size=1 noshade>
Tatsächlich den üblichen oder einen einigermaßen korrekten?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Sollte per Paypal bezahlt worden sein, dann das Paypalkonto leer räumen und darauf einstellen, dass man zukünftig auf Paypal verzichten muss, falls der K einen Fall eröffnet und Paypal zugunsten des K entscheidet.
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Hallo,
erstmals vielen Dank für eure Antworten.
@Fabian
Nein mit Paypal ist nicht bezahlt worden
Das Notebook kam wie angekündigt vom Käufer zurück, die Annahme habe ich verweigert und auf seine Mails ob den das Notebook schon angekommen sei habe ich nicht reagiert.
Nun ist vom Käufer ein Ebay Fall eröffnet worden. In der Beschreibung steht:
Das Notebook würde ERHEBLICH von der Beschreibung abweicht und eine Teilanforderung angefordert wäre.
Darunter steht sein eigener Text in dem steht:
Bitte mein Geld wie vereinbart zurückerstatten. Ware wurde bereits zurückgeschickt.
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1. vereinbart wurde hier garnichts, da ich auf die E-Mail mit der Teilzahlung etc. nicht mehr geantwortet habe.
2. Zurückgeschickt hat er ja, aber ich hab die Annahme verweigert.
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Werde mich heut Abend mal hinsetzen und was in das Fall-Ticket schreiben, mit der Bitte das es ohne Kundenservice wohl zu keiner Klärung kommt.
Kann ich das so machen? Was meint ihr?
VG
schnub
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Du solltes bei ebay lediglich antworten, dass weder Rücknahme noch eine Rückerstattung vereinbart wurde und dass das gelieferte Gerät der Artikelbeschreibung entsprach.
Sonst nichts.
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