eBay Privatverkauf - Käufer bemängelt Panel/Bildschirm eines Laptops

10. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
Bodyshot
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Privatverkauf - Käufer bemängelt Panel/Bildschirm eines Laptops

Hallo zusammen,

ich habe am 2. Dezember meinen Laptop bei eBay privat als Sofort-Kauf Angebot über einen Preisvorschlag verkauft. Für den Versand habe ich mir ein Packset bei DHL besorgt, das Gerät in Umzugspapier eingeschlagen und gut vier Lagen Luftpolsterfolie umwickelt sowie handfest mit Paketklebeband umwickelt.

Das Inserat selbst hatte ich mit Fotos vom Gerät vom selbigen Tag des reinstellen, mit Artikelzustand gebraucht und als Privatverkauf deklariert. Selbst den kleinsten Kratzer an de Unterseite gab ich an.

Das Angebot ist hier noch aufrufbar.

Am 6. Dezember meldete sich der Käufer nach Lieferung, ob nicht aufgefallen wäre, dass der Display beschädigt ist. Es wurden weiter durch K mit den Fingern spürbare Druckstellen und Pixel-Fehler geschildert. So bat ich um Fotos, da K auch nichts forderte.

Fotos folgten, darauf sind kleinere Punkte durchaus zu erkennen. Wir teilten mit, dass derart hier nichts bekannt war. Mir ist auch beim sauber machen für den Verkauf nichts entsprechend aufgefallen.

Ab der Stelle lag ich nun mit Corona Flach und so kann ich erst heute mich aufraffen und mir Gedanken dazu machen.

Nun schreibt K noch, dass es durch den Versand und das Netzteil vielleicht beschädigt wurde. K wäre mit 150 EUR Erstattung einverstanden für ein neues Panel. Setzt eine Frist bis heute abends bevor er einen Fall aufmachen werde.

Wie kann bzw. muss ich damit umgehen? Die Summe ist ohnehin von eBay einbehalten bis "ca. 2. Jan.", sodass ich an der Stelle ja von anderen Mitteln her etwas zahlen müsste.
In einem Video von August als ich etwas zur Arbeit geschickt hatte sehe ich diese genannten Punkte im Bildschirm ebenso wenig, wie beim abwischen des Bildschirms vor zwei Wochen.

Vielen Dank im Voraus


Edit: Hier sind die Fotos, die mir K gesendet hat.

-- Editiert von User am 10. Dezember 2023 12:15

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9082 Beiträge, 1923x hilfreich)

Zitat (von Bodyshot):
Nun schreibt K noch, dass es durch den Versand und das Netzteil vielleicht beschädigt wurde. K wäre mit 150 EUR Erstattung einverstanden für ein neues Panel. Setzt eine Frist bis heute abends bevor er einen Fall aufmachen werde.


Ich würde immer folgendes machen:
Ware gegen Geld zurückerstatten.

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https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41035x hilfreich)

Zitat (von Bodyshot):
Das Inserat selbst hatte ich mit Fotos vom Gerät

Wo kommen denn die Fotos her?
Irgendwie glaube ich nicht, das diese Fotos tatsächlich das verkaufte Gerät zeigen ...
Oder ist man professioneller Produktfotograf?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41035x hilfreich)

Um Missverständnisse zu vermeiden: ich meine die Gruppe von 9 Bildern im Text, nicht die 7 neben der Preisangabe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Bodyshot
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Bodyshot):
Das Inserat selbst hatte ich mit Fotos vom Gerät

Wo kommen denn die Fotos her?


Vom Händler bei dem ich das Gerät 2021 gekauft habe. In meiner Ausführung habe ich die Fotos gemeint, welche als Produktfotos hochzuladen sind und nicht jene in der Beschreibung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bodyshot
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich würde immer folgendes machen:
Ware gegen Geld zurückerstatten.


Danke für die Antwort. Gibt es dann etwas hinsichtlich der augenscheinlich erfolgten Benutzung des K etwas zu beachten? Vom gesendeten Foto her nehme ich an, dass K das Gerät insoweit eingerichtet zu haben scheint.

Viele Grüße

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41035x hilfreich)

Zitat (von Bodyshot):
Vom Händler bei dem ich das Gerät 2021 gekauft habe.

Und dafür hat man eine Nutzungserlaubnis bekommen? Sonst könnte hier noch eine Abmahnung drohen.

Im übrigen stellt das verwenden dieser Fotos ohne entsprechend deutlichen Hinweis das diese nicht den aktuellen Zustand des Geräte zeigen eine arglistige Täuschung / Betrug dar.
Der Käufer hätte da also noch ganz andere Möglichkeiten als nur 150 EUR für einen Displaytausch - insofern sollte man keine allzu hohen Bälle spielen.



Zitat (von Bodyshot):
Wie kann bzw. muss ich damit umgehen?

Ich würde die 150 EUR zahlen, wenn er zustimmt das damit alle Forderungen bezüglich des Displays abgegolten sind und er keine weiteren Defekte entdeckt hat (müsste man dann halt entsprechend formulieren).



Zitat (von Bodyshot):
Gibt es dann etwas hinsichtlich der augenscheinlich erfolgten Benutzung des K etwas zu beachten

Erst mal müsste der Käufer sich darauf einlassen wollen.
Ansonsten sollte es doch ausreichend sein, das Gerät entsprechende zurückzusetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17869 Beiträge, 6030x hilfreich)

Zitat (von Bodyshot):
das Gerät in Umzugspapier eingeschlagen und gut vier Lagen Luftpolsterfolie umwickelt sowie handfest mit Paketklebeband umwickelt.
Das ist aber doch noch lange keine ausreichende Verpackung um einen Laptop zu versenden. 4 Lagen Luftpolsterfolie ist doch gar nichts. Ich sehe daher hier eine Verletzung der Nebenpflicht eine ordnungsgemäße Verpackung zu wählen und somit den Versender in der Pflicht den Schaden zu übernehmen. Meiner Meinung nach kommt der Versender hier mit 150€ sehr gut weg!

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