eBay Privatverkauf - Problem Rückgaberecht

25. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
ebaer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
eBay Privatverkauf - Problem Rückgaberecht

Bei Käufen auf der Auktionsplattform eBay gilt beim Verkauf von Privat an Privat ja grundsätzlich:
Keine Rücknahmepflicht für den Verkäufer bei mängelfreiem Artikel.

Bei vielen Auktionen von privaten Verkäufern sieht man immer häufiger den Passus unter dem Punkt
Rücknahmen:"Verbraucher können den Artikel zu den unten angegebenen Bedingungen zurückgeben."

Der Hintergrund: eBay hat das Verkaufsformular so abgeändert, dass beim Einstellen von Artikeln das Auswahlfeld "Käufer bietet Rücknahme für diesen Artikel an"
standardmäßig voreingestellt ist. Bisher mussten (Privat-)Verkäufer, welche ein freiwilliges Rückgaberecht einräumen wollten, dieses Feld immer auswählen.
Es war "keine Rücknahme" voreingestellt.

Viele Verkäufer übersehen dies beim Einstellen Ihre Artikel und räumen damit dem Käufer laut Verkaufsformular ein Rückgaberecht ein.
Der Käufer sieht dann beim Aufruf der Auktion den oben genannten Passus.

Für den Käufer ergeben sich dann drei Möglichkeiten im Falle einer eingeräumten freiwilligen Rückgabemöglichkeit durch den Verkäufer:

1. Der Privat-Verkäufer bietet Rücknahme an und definiert die Bedingungen z. B. Rückgabe innerhalb von 7 Tagen, Rücksendekosten trägt Käufer (seltener Fall)

2. Der Privat-Verkäufer bietet Rücknahme an und gibt keine Bedingungen für die Rückgabe an (häufiger Fall)

3. Der Privat-Verkäufer bietet Rücknahme an, gibt aber keine Bedingungen für die Rückgabe an und schließt gleichzeitig im Auktionstext die Rückgabe aus, z. B. durch folgende Formulierung: "Privatverkauf- keine Rücknahme" Hier sieht dann der potenzielle Käufer zwei sich widersprechende Aussagen, einerseits Rücknahme ja im Formular, andererseits Rücknahme nein in der Auktionsbeschreibung. (sehr häufiger Fall)

Wie ist die rechtliche Lage zu beurteilen, wenn es zum Konfliktfall kommt, wenn also der Käufer einen (mängelfreien) Artikel zurückgeben möchte?

Fall 1 ist unproblematisch, da der Verkäufer ja bewusst eine Rückgabe vorgesehen hat. Problematisch sind die Fälle 2 und 3, da hier der Verkäufer in der Regel keine Rücknahme wollte.
Hat der Käufer im Fall 2 ein unbeschränktes Rückgaberecht wenn keine Bedingungen für die Rücknahme angegeben wurden? Und wie ist die Lage bei zwei sich widersprechenden Aussagen, wie im Fall 3?

Herzlichen Dank für Ihre Auskunft!:)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von ebaer am 25.09.2012 10:20

Wie ist die rechtliche Lage zu beurteilen, wenn es zum Konfliktfall kommt, wenn also der Käufer einen (mängelfreien) Artikel zurückgeben möchte? <hr size=1 noshade>

Ich würde dem Text mehr Bedeutung zukommen lassen als irgendeinem Checkbox generiertem Eintrag. Hier greift meiner Meinung nach §133 BGB und die eigentliche Willenserklärung ist der Text!

-----------------
"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ebaer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

"Hier greift meiner Meinung nach §133 BGB und die eigentliche Willenserklärung ist der Text!"

Das sehe ich anders. Es handelt sich ja nicht um "irgendeine" Checkbox, sondern um ein Verkaufsformular, welches die Vertragsbedingungen (hier: Rückgabe)regeln soll. Gerade Formulare dienen dazu "Klarheit" über die Bedingungen zu schaffen. Hier hat der Verkäufer einen Fehler gemacht und es kommt zu zwei widersprüchlichen Aussagen. Für den Käufer ist daher unklar was gelten soll. Klare Aussagen/Bedingungen sind aber Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages. Unklare Vertragformulierungen seitens des Verkäufers konnen nicht zu Lasten des Käufers gehen. Evtl. besteht hier ein Dissens derart, dass gar kein Vertrag zustande gekommen ist.

Gruß eBaer

2x Hilfreiche Antwort


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